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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:31:56 *
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Autor Thema: Bank will Auto verwerten trotz Inso  (Gelesen 1144 mal)
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haege
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« am: 26. August 2008, 16:03:16 »

Hallo,

habe heute ein Schreiben von meier Bank erhalten, das sie mein Auto verwerten wollen, es handelt sich um einen BMW BJ 92.
Seit Februar bin ich im erröffneten Inso Verfahren, nun meine Frage darf die Bank das Auto verwerten? Hatte mal den KFZ Brief für einen Kredit hinterlegt und der Kredit zählt jetzt auch zur Inso Masse.

Dankeschön

Gruss
haege

P.S. Hab gerade einen Anruff meiner Bank bekommen,für 500 Euro könnte ich den Wagen zurückkaufen! Darf ich das Fahrzeug selber kaufen, brauche ja mein Auto um zur Arbeit zu kommen? Das ist aber dann keine Gläubiger Begünstigung wenn ich denn Wagen selber kaufe?
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« Antworten #1 am: 26. August 2008, 16:57:59 »

Hallo, na das die Bank Dir das Auto anbietet ist schon klar, bei einem 92er BMW kostet die eigentliche Verwertung (Begutachtung etc.) mehr als das Auto wahrscheinlich noch erwirtschaften würde. Von daher ist dies recht einfach, von Dir das Geld zu bekommen, wo Du doch das Auto brauchst.

Was aber sagt der Insolvenzverwalter zu dieser Aktion?
Grundsätzlich ist es so, dass der IV ein Verwertungsrecht hat (bei finanzierten Fahrzeugen), zumindest dann wenn er einen höheren Verkaufserlös erzielen würde als die Bank. Aber was ist mit der Verwertungspauschale und den Feststellungskosten ?

Ich würde dies mit IV klären.

LG
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haege
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« Antworten #2 am: 26. August 2008, 17:54:21 »

Mein IV weiss noch gar nichts davon, er ist leider im Urlaub sowie die Leute vom Inso Gericht... dntknw

Das Auto ist schon längst abbezahlt, jetzt hab ich Angst wenn ich jetzt das Auto auslöse, kommt mein IV Verwalter und will dann nochmals Geld sehen und es zur Masse zieht.
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 26. August 2008, 21:08:42 »

Hallo,

also ich würde mich auf diesen Deal ohne Absprache mit IV nicht einlassen, abgesehen davon, wie bereits oben erwähnt, ist es absolut wirtschaftlicher Unsinn für die Bank, dass Fahrzeug einzuziehen und zu verwerten. Keine Autobank würde mit so alten Fahrzeugen diesen Weg wählen.

Soll die Bank doch diesen Vorschlag mal schriftlich vorlegen, damit Du diesen an den IV weiterleiten kannst oder die Bank schickt diesen Vorschlag direkt an diesen.

LG
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« Antworten #4 am: 27. August 2008, 10:48:40 »

Hallo,

Hatte mal den KFZ Brief für einen Kredit hinterlegt und der Kredit zählt jetzt auch zur Inso Masse.

Das Auto ist schon längst abbezahlt, jetzt hab ich Angst wenn ich jetzt das Auto auslöse,

was denn jetzt ? besteht der Kredit noch oder nicht ?

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. August 2008, 10:48:40 »



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haege
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« Antworten #5 am: 27. August 2008, 15:55:45 »

der Kredit der Bank besteht noch, dieser Kredit wurde aber nicht für das Auto verwendet sondern war ein Allgemein Kredit und das  Bankhaus zählt heute zu einem meiner Gläubiger
« Letzte Änderung: 27. August 2008, 16:31:19 von haege » Gespeichert
paps
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« Antworten #6 am: 27. August 2008, 23:02:02 »

Der KFZ Brief (Zulsssung Teil 2) diente als Sicherheit.
Ist dieser noch bei der Bank?

Wenn ja, würde ich das Vorgehen mit dem IV absprechen.
Keinesfalls zahlen.
Wie hoch ist der "Restkredit"

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« Antworten #7 am: 28. August 2008, 09:58:33 »

Ohne den IV würde ich hier auch nichts machen. Die Frage dürfte nämlich sein, ob der Sicherungsanspruch der Bank überhaupt noch gilt im eröffneten Insolvenzverfahren. Und selbst wenn, dann nur über den IV abwickeln. Schicke einen netten Brief zur Bank in denen Du erläuterst, dass Sie diesen Vorschlag bitte schriftlich Deinem IV unterbreiten möchten.

Im Grunde würde ein 92'er BMW gar nicht zur Masse gezogen werden, wenn Du diesen für die Arbeit brauchst. Zuweilen ich in dem Fall Schwein wäre und der Bank den BMW überlassen würde. Sollen die mal machen. Auf Grund der Kosten bezweifel ich allerdings, dass die das durchziehen würden. Der Erlös für einen zwangsvollstreckten 92'er BMW liegt doch allenfalls noch bei wenigen hundert Euro. Viel weniger als das, was der Spaß letztlich kosten würde.
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