Haben sie das Konto gekündigt oder nur angedroht ?
Haben Sie Dir einen Brief geschickt, wenn die Pfändung xy nicht binnen Frist z zurückgenommen wird, dann kündigen sie Dir das Konto ?
Dann hast Du gute Karten.
Am Besten gleich Montag per Einschreiben (!) an die Bank mit folgendem Inhalt.
Klappte bei mir auch ohne Probleme. Du hast nämlich seit 01.07.2010 ein Rechtsanspruch darauf, Dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das kannst Du sogar noch nach Eintreffen einer Pfändung und die Bank darf das Konto aus diesem Grund nicht (mehr) kündigen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage mein bestehendes Konto bei Ihnen mit den nachfolgend genannten Daten als Pfändungsschutzkonto gemäß §850k, Abs.7 Satz 2 ZPO (neue Fassung ab 01.07.2010) mit sofortiger Wirkung umzustellen.
Kontoinhaber Max Mustermann, geb. 01.01.0001
Kontonummer 1234567
Bankleitzahl 98765432
Ich erkläre hiermit, dass ich keine weiteren Bankkonten als Pfändungsschutzkonto führe und auch keine Umstellung bei anderen Banken beantragt habe gemäß §850k Abs.8 ZPO.
Ich darf Sie freundlich darum bitten mich über den Zeitpunkt der Umstellung zeitnah zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsgrundlage §850k ZPO
(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.
Sollte die Bank sich weigern kannst Du ggf. gegen die Kündigung des Kontos klagen. Normalerweise werden die Banken bei einem Hinweis auf die Rechtslage die Kündigung aber zurücknehmen weil sie eine entsprechende Klage verlieren würden.