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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:36:59 *
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Autor Thema: Bank zahlt Lohn nicht aus... wie komm ich ran? Norisbank  (Gelesen 3478 mal)
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Corsa
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« am: 06. Juli 2009, 19:21:42 »

Hallo!

Hat jemand Erfahrungen mit einer Kontopfändung bei der Norisbank?

Hab den Gerichtsbeschluß für die Kontofreigabe zur Bank geschafft, diese zahlt jedoch das Geld seit drei tagen nicht aus!

Bearbeiter kommen einem nur patzig.

Hat jemand ne Ahnung, wie lange das alles dauern kann?

Am Ende zögert die Bank das ganze so lange raus, bis die 2 Wochen Schutzfrist abgelaufen sind.

In dem Gerichtsbeschluß steht ja sogar, daß eine Absprache mit dem Gläubiger bei der Einkommenshöhe nicht  zu beachten ist und daß der Lohn SOFORT auszuzahlen ist!

So langsam krieg ich echt ne Hacke mit dem Verein!

Für Antworten bedanke ich mich jetzt schonmal!
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paps
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« Antworten #1 am: 06. Juli 2009, 20:07:39 »

Grundsätzlich sollten Sie dem Beschluß nicht am Schalter abgeben, sondern mit dem Filialleiter reden.
Am besten mit Zeugen.

Die Bank hat den Freigabebeschluß zu beachten und das Konto in der freigegeben Höhe freizuschalten.

Alle jetzt entstehenden finanziellen Nachteile für Sie, sollten Sie bereits jetzt der Bank als Zusatzkosten auferlegen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Corsa
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« Antworten #2 am: 06. Juli 2009, 22:21:42 »

Hallo Paps!

Das nenn ich mal ne schnelle Antwort!  wow

Den Beschluß hab ich ja vom gericht in doppelter Ausfertigung bekommen.
Also steh ich morgen wieder dort... beim Filialleiter. Nur dumm, daß es eben nur ne Filiale ist. Die reden sich dann raus, daß so eine Freischaltung nur in der Zentrale möglich ist.

Ruf ich an der Hotline an, werd ich vertröstet, daß der zuständige Bearbeiter eben mal frei hat. Ich würd ja sagen, das ist dann das Problem der Bank! oder?

Wenn ich erneut bei der Hotline anruf, anderer Berater, der sagt mir, ich soll in die Filiale fahren, die sollen mir den Betrag auszahlen.

Steh ich in der Filiale, dann heißt es, da es sich nicht um Sozialleistungen, sondern Lohn handelt, und er ja außerdem nen negativen Schufa hat, können die es nicht auszahlen.

Ich könnt die Wände hochgehn.

Bin gespannt auf morgen.

Die Sache mit den Kosten auferlegen ist ein interessanter Gesichtspunkt. Vielleicht werden die dann munter. Eine Ratenvereinbarung mit ner Landesjustizkasse ist dadurch schon geplatzt. Sauber.

Nagut. Schaun wir mal morgen...

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lucca_m
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« Antworten #3 am: 07. Juli 2009, 11:50:19 »

Wenn Sie mit sich Ping Pong spielen lassen, dann ist das inzwischen mehr ihr Problem.

sie sollten in diesem Fall energischer an die Sache herangehen. Was steht denn tatsächlich in dem Beschluss drin? Nur für Sozialleistungen oder auch für das Pfändungsfreie?
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Planlos
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« Antworten #4 am: 27. Juli 2009, 13:46:26 »

Hallo Corsa und die anderen schlauen Foris,

mich würde sehr interessieren, wie das inzwischen ausgegangen ist. Um welches Bundesland handelt es sichbei der Filiale der Norisbank?
Ich habe nämlich mein Konto auch bei der Noris, Gehalt kommt (vermutlich morgen) zum ersten mal gepfändet auf mein Konto. Habe letzte Woche sofort nach Erhalt des PfÜB herumtelefoniert. Hab in meiner Filiale eine Faxnummer der Pfändungsabt bekommen. Die Dame rief mich zurück und meinte wenn ich dann die Freigabebescheinigung zufaxe dauert es ca. 3-4 Tage bis zu Freigabe. Und das wird für mich schon total knapp...
Die Dame vom Amtsgericht war sehr nett und meinte, ich soll dann mit den Kontoauszügen und Gehaltsnachweisen der letzten 3 Monate vorbei kommen und der Kontoauszug MUSS tagaktuell sein.
Der ist der Bank am 21.07.09 zugestellt worden, d.h. ich muss bis Montag den 03.08.09 alles über die Bühne gebracht haben??? Mein Gehalt kommt ja erst morgen oder übermorgen, das wird aber knapp... Hab ich das so richtig verstanden?

Viele Grüße Planlos

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. Juli 2009, 13:46:26 »



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paps
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« Antworten #5 am: 27. Juli 2009, 18:36:00 »

Die Bank ist verpflichtet, das gesamte Guthaben einzubehalten welches am Tag des Eingangs des PfÜB auf dem
Konto ist.
Dies gilt auch für bereits beim Arbeitgeber gepfändeten Lohn oder Gehalt.

Für Ihre wiederkehrenden Einkünfte (wie z.B. Ihr Arbeitseinkommen) müssen Sie einen sog. Freigabeantrag beim Vollstreckungsgericht stellen.
Dafür haben Sie wiederum  14 Tage nach Eingang Zeit.

Falls Sie innerhalb der Frist von 14 Tagen nicht tätig werden, ist ein Pfändungsschutz für das aktuelle Guthaben nicht mehr möglich! Die Bank wird es unwiderruflich an den Gläubiger überweisen.


Sie müssen nun also abschätzen, ob das aktuelle Guthaben auch freigestellt werden soll.
Empfehlenswert ist es trotzdem sich sofort nach Gehaltseingang um die Freistellung zu kümmern.
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Planlos
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« Antworten #6 am: 28. Juli 2009, 09:11:22 »

Die Bank ist verpflichtet, das gesamte Guthaben einzubehalten welches am Tag des Eingangs des PfÜB auf dem
Konto ist.
Das waren nicht mal 10 Euro, interessant wirds halt erst wenn ich heute oder morgen mein Gehalt bekomme. Dann lauf ich sofort zum Amtsgericht, bekomme dort noch am gleichen Tag die Freigabebescheinigung mit, und faxe diese an die Bank.

Dafür haben Sie wiederum  14 Tage nach Eingang Zeit.

14 Tage nach Eingang des PfÜb bei der Bank, oder 14 Tage nach Eingang des Gehaltes auf meinem Konto?

Ich verstehe nur das mit den 14 Tagen nicht so ganz, bei mir kommt es ja mit den Daten hin, aber was wäre wenn nicht. Mal angenommen ein Pfüb geht am 01.08 bei der Bank ein, nun habe ich also 14 Tage Zeit, die Freigabebescheinigung zu besorgen. Aktuell wäre kein Geld auf dem Konto. Gehaltsnachweis und tagaktueller Kontoauszug mit Gehaltseingang muss aber vorliegen, Gehalt kommt aber erst am 28.08. Dann kann ich ja erst am 28.08 zum Amtsgericht, die 14 Tage wären also abgelaufen und die Bank würde mein Gehalt sofort weg überweisen an den Gläubiger??? Oder habe ich vom Eingang des Gehaltes an 14 Tage lang Zeit die Freigabebescheinigung zu besorgen?

Die Freigabebescheinigung gilt ja für wiederkehrende Einkünfte (mein Gehalt), gilt sie auch wenn neue Gläubiger dazu kommen. Bisher pfändet ein Gläubiger. Was ist wenn ein zweiter dazu kommt. An der Tatsache, das nur mein pfändungsfreies Gehalt bei mir ankommt, hat sich ja nichts geändert. Oder geht die ganze Prozedur von vorne los?

Vielen Dank! Planlos
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paps
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« Antworten #7 am: 28. Juli 2009, 11:47:06 »

Grundsätzlich ist im PfÜB formuliert, dass das Guthaben am Tag des Eingangs und alle weiteren Gutschriften der Pfändung unterliegen.

Erstmalig werden also nach 14 Tagen die 10,- abgeführt, wenn diese nicht freigestellt wurden.
Nach der Gutschrift des ersten Gehaltes sollten Sie also dringend tätig werden.

Warum der Rechtspfleger allerdings nicht auf Grundlage ihrer alten Gehaltsabrechnungen einen Pfändungsfreibetrag bestimmen wollte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Für künftige Freistellungen bedarf es doch keines Kontostandes sondern lediglich des möglichen Geldeinganges.
Das sollten  Sie diese Woche noch klären, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Die Freigabe gilt dann für alle Pfändungen, die auf dem Konto liegen.
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