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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:38:02 *
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Autor Thema: Banken  (Gelesen 971 mal)
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« am: 16. Mai 2008, 14:14:19 »

ich habe da eine spezielle Frage...

darf die Bank ein Darlehen (bei der Hausbank) abbuchen, aber die Miete zurückgehen lassen???
Die Höhe der Miete und die des Darlehens sind ziemlich identisch...
Ich zahle bei einem Einkommen von derzeit 1.300 EUR netto eine Darlehensrate von 350 EUR pro Monat, ist das überhaupt zulässig?
Ich habe durch dieses Verhalten der Bank jetzt ziemliche Schwierigkeiten mit dem Vermieter und einen Mietrückstand von ca. 1.000 EUR...der Vermieter droht mit fristloser Kündigung...

Rat?
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Sammy
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« Antworten #1 am: 16. Mai 2008, 14:51:04 »

Hallo Hamburgerin,

mit der Abbuchung sollte es eigentlich so gehen, dass der zuerst kommt auch zuerst malt. Aber wenn der Kredit bei der gleichen Bank ist, dann bedient sich natürlich die Bank zuerst. Da den Nachweis zu erbringen, wer zuerst da war ist für Dich sehr schwer. Ich habe eine super Beratung bei einem Verein der sich mit Existenzsicherung sehr gut auskennt gute Erfahrungen gemacht. Doch leider darf man hier diese Tipps nicht weiter geben.

Gruß Sammy
« Letzte Änderung: 16. Mai 2008, 14:53:32 von ThoFa » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 16. Mai 2008, 14:53:53 »

Hallo und  Welcome

natürlich ist die Bank daran interessiert, Ihre Forderung zu realisieren, also abbuchen ... die buchen doch auch die Verzugszinsen ab, selbst wenn  das evtl. eingeräumte Dispo schon erreicht ist ... ggfs. kann man auch mit der Bank sprechen, ob nicht eine Stundung von ein oder zwei Raten möglich ist ... so könnte dann der Vermieter schon mal einen Großteil seiner Forderung erhalten ...

Bei den Mietrückständen sind ja dann offenbar fast drei Raten rückständig ... ich würde umgehend mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen ...

Was ich nicht so ganz verstehe ist die Frage nach der Zulässigkeit der Höhe der Darlehensrate.

LG
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« Antworten #3 am: 16. Mai 2008, 14:59:32 »

@ sammy ... naja ob das wirklich ein so toller Tipp sei mal dahingestellt ... aber das soll jeder für sich entscheiden, wenn man sich mal vorab die Satzung durchgelesen hat ...

Ich selbst habe eher das Gefühl, dass dies eher eine "ich kassiere nett Provision"-Aktion ist ... und mich persönlich nervt es weil ich es doch arg aufdringlich finde, abgesehen davon, dass diese Art von Werbung nun über den Forums-Betreiber laufen sollte ...

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« Antworten #4 am: 16. Mai 2008, 15:05:54 »

also...
mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen und ihm auch gesagt, dass ich die Miete von diesem Monat nächsten Monat mitbezahle, da ich ab nächstem Monat mein Verdienst aus dem Nebenjob dazubekomme...dann wären noch 600 Eur übrig... Ich denke die nächsten Mieten werden wieder normal überwiesen...
arbeite jetzt 7 Tage die Woche =(
das Problem war, dass das Arbeitsamt mir eine Pfändung eingestellt hatte, für absolut unberechtigte Nachzahlung und mein Konto deshalb überzogen wurde, was ich eigentlich nicht darf wegen des Darlehens...

Hat jemand eigentlich eine Ahnung, wie hoch Mahngebühren sein dürfen?
Ich hatte da nämlich bis vor kurzem ziemliche Schwierigkeiten mit der CC-Bank, obwohl ich jetzt seit über 9 Monaten meine Raten 100,- EUR immer pünktlich zahle...
die haben mir für die o.g. Rate bzw. damaliger Nicht-Zahlung 50 EUR Mahngebühren berechnet...
ist das überhaupt zulässig???

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« Antworten #4 am: 16. Mai 2008, 15:05:54 »



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« Antworten #5 am: 16. Mai 2008, 15:13:07 »

Hallo Hamburgerin ... das ewig leidige Thema ... Banken und Gebühren, egal ob Mahn- oder Bearbeitungsgebühren ... grundsätzlich steht in den AGB`s, die man durch Unterschrift anerkennt, drin, dass diese Gebühren berechnet werden dürfen ...

Versuch es doch einfach mit einem netten Schreiben direkt an die Geschäftsleitung der Bank und erkläre denen Dein Problem. Und mit nett mein ich wirklich nett ... frage nach einer Kulanzentscheidung, sprich Kulanzgutschrift ...  wink

LG
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