Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 07:38
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:38:17 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Banken als Gläubiger  (Gelesen 853 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
kiko76
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 29

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 1


« am: 28. Oktober 2007, 12:26:57 »

Hallo,

kennt sich jemand hier im Forum aus,wie Banken auf ein eröffnetes Verfahren reagieren??Versuchen sie mit allen Mitteln die Restschuld zu versagen?Hat jemand damit schon erfarungen gemacht????

Gruß kiko76
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 28. Oktober 2007, 12:34:29 »

na eigentlich nicht.
Es gibt für Gläubiger ja nicht all zu viele Möglichkeiten, einen Anzrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen und das lässt sich im Vorfeld schon abklopfen (§ 290 InsO).

Wenn bspw. kurz vor dem Insolvenzantrag noch tüchtig (Bank)Verbindlichkeiten eingegangen wurden und man die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit unterstellen kann, könnte zudem versucht werden, Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (Eingehungsbetrug) zur Insolvenztabelle anzumelden (§ 174 Abs. 2 InsO), mit dem Ergebnis, dass diese Forderung dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen wäre (§ 302 InsO). Der Schuldner hat in einem solchen jedoch ein Widerspruchsrecht (§ 175 Abs. 2 InsO).

Gruss
Feuerwald

Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2564 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz