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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:38:45 *
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Autor Thema: Bankinterne Insolvenz + Finanzamtsschulden  (Gelesen 1111 mal)
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Sheva
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« am: 31. Oktober 2007, 11:32:43 »

Guten Tag,

erst einmal bin ich sehr froh, dass es solch ein Forum gibt, vielleicht kann uns ja jemand bei folgender Problematik behiflich sein:

Mein Vater war zusammen mit zwei weiteren Gesellschaftern selbständig und ist seit jetzt schon mehr als 3 Jahren aus der Firma ausgeschieden. 

Mein Vater musste damals bei Ausscheiden aus der Firma in eine ´bankinterne Insolvenz gehen.  Das Haus wurde verkauft, es besteht kein Privateigentum mehr und keine Lebensversicherungen, keine Auto.

Monatlich zahlt mein Vater einen Betrag an die Bank zurück der über der Pfändungsgrenze liegt, nach 6 Jahren
gelten alle Schulden als abgegolten, ähnlich eine Privatinsolvenz, nur dass jetzt alles bankintern läuft und mein Vater somit keine weiteren Einschränkungen hat.

Mein Vater ist derzeit im 3.  Jahr der Bankinsolvenz und hat nun, genauso wei seine beiden damaligen Mitgesellschafter ,
einen Steuerbescheid über mehr als 100. 000 € auf eine Grundstücksveräußerung erhalten.  Der Einspruch läuft derzeit, da seinerzeit sowhl der Steuerberater klar nachweisbar falsch beraten hat und auch das Finanzamt nicht korrekt gearbeitet hat.

Gehen wir nun davon aus, dass mein Vater diese 100. 000 € an das Finanzamt zahlen muss.  Kann mein Vater dem Finanzamt auch eine Ratenzahlung anbieten oder wird das Finanzamt darauf bestehen, dass mein Vater in eine richtige Privatinsolvenz über geht, was natürlich der absolute Supergau wäre.

Oder besteht auch die Möglichkeit darauf zu verweisen, dass mein Vater den Steuerberater verklagen wird und somit evtl der Betrag komplett vom Steuerberater übernommen werden muss ?

Vielen Dank für Ihre kurzfristige Hilfe.

Gruß,

André Starke

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Sheva
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« Antworten #1 am: 03. November 2007, 11:58:49 »

Guten Morgen,

hat niemand eine Idee bzw Hilfestellung ? Oder werden noch mehr bzw genauer Infos benötigt ?

Vielen Dank und Gruß,

André
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Webstranger
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« Antworten #2 am: 10. November 2007, 15:47:37 »

Hallo,

Die "bankinterne Insolvenz", ist offensichtlich ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan.   Wenn Ihr Vater jetzt noch in die Privatinsolvenz geht (was natürlich möglich ist), hätte er im Prinzip drei Jahre "umsonst" gezahlt, da dann ja noch einmal die gesetzliche Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren  zu laufen beginnt. 

Wenn tatsächlich ein Fehler des Steuerberaters vorliegt (was genau zu prüfen wäre), dann muß er auch dafür aufkommen.   Das ist insoweit auch für diesen kein Problem, da - wenn er tatsächlich einen Fehler gemacht hat der kausal zu dem genannten Schaden geführt hat (wichtig !!!) - der Schaden von dessen Haftpflichtversicherung gedeckt wird.   Die Haftungsfrage selbst sollte unbedingt geprüft werden. 

Sollte der Steuerberater nicht bereit sein denn Fall der Haftpflicht zu melden, dann kommt (nach entsprechender Prüfung) in der Tat eine Klage gegen den Steuerberater in Betracht.    Sollte der Prozeß verloren gehen kann natürlich immer noch eine Privatinsolvenz angestrebt werden.   Nachteil ist dabei natürlich ein weiterer Zeitverlust. 

Ich hoffe daß ich ihnen weiterhelfen konnte und stehe ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung

Mit frdl.   Grüßen

Webstranger
« Letzte Änderung: 10. November 2007, 23:37:42 von ThoFa » Gespeichert
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