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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:39:32 *
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Autor Thema: Bankkonto und Partnerschaft  (Gelesen 349 mal)
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Kasriel
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« am: 12. November 2010, 22:36:39 »

Hallo
Ich bin nun 3 Jahre in der Wohlverhaltensphase. Ich bekomme eine Vollerwerbsgeminderten Rente die unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.
Durch meine Partnerin bin ich aber nicht wirklich auf meine Rente angewiesen.
Keine Ehe. nur Partnerschaft. Muss ich die Partnerschaft angeben. Um nach zuweisen wer mich Finanziert ?
Muss ich das neue Konto, was ein Null Konto ist Angeben.?
Da ich auf Grund von Krankheit öfter mal nach Deutschland muss, verbrauche ich das Geld auf den Deutschen Konto dafür. Jedoch selten für mein leben.
Was ist mit dem Thema Auto. Hier in Schweden ist der Versicherungsnehmer gleich der Halter, es gibt keine Trennung. Darf ich mir von Ersparten eines Kaufen. Welchen Wert das dieses haben. Es geht mir um ein Fahrzeug von 4 Tausen Euro.

Ich danke euch
Kasriel

 
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horst69
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« Antworten #1 am: 13. November 2010, 11:41:12 »

Hallo !

Deine Partnerin hat mit deiner Inso nichts zu tun, nehme ich mal an !

Du musst Sie nicht angeben, auch nicht wer dich finanziert!

DU bist in der Inso, DU hast eine Rente als Einkommen, mehr geht den TH nicht an.

Natürlich darfst du dir ein Auto kaufen, in der WVP darfst du doch wieder Vermögen bilden.
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Kasriel
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« Antworten #2 am: 15. November 2010, 15:32:13 »

Erstmal danke
Die Inso war in Deutschland und ich wohne in Schweden seit einiger Zeit.
Was allen Bekannt ist. Meine Partnerin kannte ich damals noch nicht.

Das Heist der Wert des Autos ist egal.?

Muss ich in mein Schwedischen Konto Melden? ist nur ein Pluskonto

Das heist ich kann meine kleine Rente verbraten wie ich will und kann auch auf dem Deutschen Konto sparen ohne das sie mir das Geld Wegnehmen. Ich hab jetz noch 3 Jahre

Ich bedanke mich

Grüße

Kasrielm   
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horst69
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« Antworten #3 am: 15. November 2010, 16:48:45 »

Solange deine Rente unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, kannst du das Geld verballern wie du lustig bist!

Und ja, in der WVP darfst du wieder Vermögen bilden( aus deinen pfändungsfreien Bezügen)

Gewinne und Erbschaften z.B., musst du zur Hälfte abführen !

Insofern ist auch der Wert des KFZ egal.
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