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schambi
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« am: 08. November 2006, 17:45:39 » |
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Wir haben auch das problem das sie uns heute das Bankkonto gelöscht haben und wir noch guthaben drauf hatten das sie uns aber nicht ausgezahlt haben und nur sagten das sie das an die Pfändung weiterleiten ist das überhaupt rechtlich.....wir haben darüber auch kein beleg bekommen wo das geld hin ist.......
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 08. November 2006, 22:00:33 » |
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Hallo,
wenn eine Pfändungh drauf lag, kann und muss die Bank an den pfänden Gläubiger auszahlen. Gerade deswegen wird ja eine Pfändung ausgesprochen.
MfG
ThoFa
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schambi
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« Antworten #2 am: 09. November 2006, 20:46:25 » |
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nein das iss es ja die Pfändung läuft ja über den lohn......meines mannes
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« Antworten #3 am: 10. November 2006, 00:39:38 » |
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Hallo,
sorry würden Sie sich bitte so ausdrücken, dass man es auch verstehen kann ?
Haben Sie nun eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung oder beides ?
MfG
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schambi
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« Antworten #4 am: 11. November 2006, 10:07:39 » |
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nein es ist nur eine Lohnpfändung....und keine kontopfändung das ist es ja was wir nicht verstehn...und jetzt haben die einfach das konto gekündigt
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« Antworten #4 am: 11. November 2006, 10:07:39 » |
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paps
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« Antworten #5 am: 11. November 2006, 11:46:33 » |
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Wer hat denn das Konto gekündigt? Die Bank? Wurde/war der Dispo vielleicht mehrfach überzogen und die Bank hat die Geschäftsbeziehung einseitig beendet? War das Konto zum Zeitpunkt der Kündigung im Soll?
Wenn sich auf dem Konto nur pfändungsfreies Gehalt befand, können Sie innerhalb von 7 Tagen nach Eingang, per Beschluß des Amtsgerichtes eine Herausgabe an sich verlangen. Dazu stellen Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Freigabe des pfändungsfreien Betrages nach § 750 k ZPO. Den bekommen Sie normalerweise zum Mitnehmen und damit gibt die Bank den nicht pfändbaren Betrag frei.
Weiß die Bank, dass der gehaltseingang bereits die pfändungsfreie Höhe hat? Dann hätte keine Auszahlung erfolgen dürfen.
Also gehen Sie am Montag unter Vorlage der Gehaltsnachweise und der PfÜB zum Amtsgericht und beantragen Sie eine entsprechende Freigabe des geldes. Am besten auch gleich für die Zukunft.
Unabhängig davon sollten Sie isch nach einem neuen Konto umsehen.[addsig]
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ThoFa
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« Antworten #6 am: 11. November 2006, 13:00:42 » |
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Hallo,
wenn keine Kontopfändung vorlag, kann die Bank das Geld auch nicht an jemanden weiter überweisen. Gibt es denn noch Verbindlichkeiten bei der Bank (z.B. einen Kredit) ? Sie sind aber nicht im Insolvenzverfahren ?
MfG
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schambi
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« Antworten #7 am: 11. November 2006, 14:26:56 » |
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nein es lag keine kontopfändung vor und die bank hat einfach das konto gekündigt und wir hatten noch 795€ guthaben drauf das sie einfach ans inkasso weitergeschickt haben und uns nicht mal ein beleg darüber gegeben haben wo das geld hin ist......
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ThoFa
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« Antworten #8 am: 11. November 2006, 14:56:13 » |
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Hallo,
sorry aber das kann nicht sein. Ich traue Banken ja einiges zu, aber kaum dass sie Geld ohne irgendeiner Rechtsgrundlage an ein Inkasso verschickt.
Woher weiß denn die Bank, dass Sie Verbindlichkeiten bei diesem Inkasso haben ?
MfG
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« Antworten #9 am: 11. November 2006, 17:30:25 » |
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weil die bank eine kopie von der lohnpfändung bekommen hat deshalb weiß sie davon
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paps
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« Antworten #10 am: 11. November 2006, 20:06:39 » |
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Das Vorlegen einer Gehaltspfändung ist doch kein Grund zur Kündigung des Kontos. Und die Bank wird auch nicht von sich aus an einen Gläubiger überweisen. Irgend etwas stimmt an Ihren Ausführungen nicht. Was steht im Kündigungsschreiben der Bank?
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« Antworten #11 am: 12. November 2006, 16:37:25 » |
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das ist aber so wie ich das sage ,.....und ein kündigungsschreiben haben wir nicht bekommen mein mann ist zur bank und wollte das geld abheben da sagte der von der bank das,das konto gekündigt ist.....wir haben nichts in der hand...er musste seine karte abgeben und unterschreiben das,das konto gekündigt ist
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ThoFa
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« Antworten #12 am: 12. November 2006, 16:55:42 » |
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Hallo,
eine Gehaltspfändung ist durchaus ein Grund zur Kontokündigug, Stichwort Verschlechterung der Vermögenslage.
Aber ganz sicher überweist die Bank nicht - ohne Vorliegen eines Pfändungsbeschlusses - das Geld an einen Gläubiger.
Woher hat die Bank die Kopie des Lohnpfändungsbeschlusses ?
MfG
ThoFa
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schambi
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« Antworten #13 am: 12. November 2006, 17:25:39 » |
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hallo
die hat die bank vom amtsgericht bekommen das ist aber so wie ich das schreibe.......und die haben das geld wohin überwisen aber wissen nicht wo haben gestern kontauszüge bekommen und da stand eine ganz andre kontonummer drauf wo das geld hin geht....mein mann geht morgen noch mal zur bank und will das klären....denn wir haben nicht mal ein belg wo das geld hin ging...iss das überhaupt recht lich und dann ist das geld von einer lebensversicherung...ich hab gelesen das,das geld nicht pfändbar ist....ich versteh bald nichts mehr..........
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ThoFa
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« Antworten #14 am: 13. November 2006, 14:22:17 » |
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Hallo,
wir kommen dr Sache schon näher. Wenn das Amtsgricht etwas zur Bank gschickt hat, wird es ein Pfändungsbeschluss gewesen sein. Da bei Ihnen aber nun schon eine Lohnpfändung vorgenommen wird, geht auf Ihr Konto nur der pfändungsfrei Anteil. Es geht natürlich nicht, dass bei jemanden zweimal gepfändet wird.
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, der kann Ihnen da sicher weiterhelfen, das Geld doch noch zu bekommen. Wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, sollten Sie versuchen beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu erhalten.
MfG
ThoFa
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