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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:44:35 *
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Autor Thema: Bargeld im Insolvenzantrag  (Gelesen 733 mal)
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nsolventer
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« am: 16. Oktober 2009, 01:52:33 »

Hallöchen,

 hi

bin neu hier und bereite gerade meinen Insolvenzantrag vor.
Bin selbständig und habe ca. 200 Gläubiger laut Liste, daher Regelinsolvenzverfahren.
Habe mich auch anwaltlich dazu beraten lassen, Anwalt meinte ich wäre schlau genug
und könne den Antrag auch selbst stellen.

Naja beim Ausfüllen des Antrags gibt es die Frage nach Vermögenswerten, an erster Stelle
nach Bargeld. Bin mir nicht sicher ob und was ich da hinschreiben soll. Werde künftig
Sozialleistungen beantragen. Im Moment habe ich noch ein paar hundert EUR aber die
brauche ich ja für meinen momentanen Lebensunterhalt noch. Bzw. wenn ich da jetzt
einen Betrag reinschreibe, habe ich den wahrscheinlich ausgegeben wenn der IV den
dann haben möchte. Vermute ich. Also einfach nix schreiben (kein Bargeld) ?
 gruebel

Grüße,
Tom
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makro
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« Antworten #1 am: 16. Oktober 2009, 12:04:25 »

Ich hab das reingeschrieben was ich zum Zeitpunkt des Ausfüllens in der Geldbörse hatte, nämlich 20 EUR.
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rookie


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« Antworten #2 am: 19. Oktober 2009, 07:10:39 »

Ich hatte 30 Euro flüssig..... wink

Der IV bekommt sowieso nichts wenn das Geld zur normalen Lebensführung ausgegeben wurde..( Essen, Miete, Strom, Klamotten usw)..natürlich nicht für Luxusartikel.

Also keine Panik wegen dem Zaster. Geben sie es einfach aus. Aber bitte nicht auf den Seychellen  lollol

Hat Sie Ihr Anwalt auch über die Konsequenzen und Eventualitäten der Insolvenz ( z.B. Kontokündigung, Lastschriftenrückgaben und andere Gemeinheiten des IV/TH...) informiert ?

Wäre nämlich noch wichtiger.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2009, 12:23:16 von rookie » Gespeichert
lucca_m
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« Antworten #3 am: 19. Oktober 2009, 09:58:53 »

Offensichtlich liegt der Anwalt falsch ...
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dobberstein
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« Antworten #4 am: 19. Oktober 2009, 11:57:09 »

Anwälte sind doch auch nur Menschen, ebenso wie TH/IV.
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pd
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. Oktober 2009, 11:57:09 »



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nsolventer
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« Antworten #5 am: 20. Oktober 2009, 22:41:51 »

Hat Sie Ihr Anwalt auch über die Konsequenzen und Eventualitäten der Insolvenz ( z.B. Kontokündigung, Lastschriftenrückgaben und andere Gemeinheiten des IV/TH...) informiert ?

Wäre nämlich noch wichtiger.

Nö hat er nicht. Sehe ich aber nicht so problematisch. Kontokündigung wird sicher seitens der Bank selbst erfolgen, Lastschriftrückgaben macht die Bank bereits jetzt selbständig.  whistle
Wobei Lastschriften auch nicht zwingend notwendig sind im Alltag denke ich. Das bischen was man sich überhaupt noch leisten kann, kann man auch überweisen.  wink

Von den anderen Gemeinheiten weiß ich erstmal nix. Will ich auch erstmal besser nichts wissen.
Ist glaube ich besser. Wenn ich denke dass der IV/TH was falsch macht werde ich mich schon rühren.

Viel passieren kann m.M. nach sowieso nicht. Sollte eine RSB nicht anerkannt werden muss man eben zu Plan B greifen. Vielleicht ist er ja auch nett. Es gibt wohl solche und solche - ein Spezi hatte mal früher regelmäßig GV im Haus. Er fand das nicht so schlimm. Mit einigen hat er sich geduzt und unterhalten wie mit guten Spezeln.

Sorgen machen mir eher die Mitarbeiter des Steuerberaters die in der letzten Bilanz noch ordentlich Rückstellungen zugeführt haben wegen Garantie/Gewährleistung. Was das soll weiß der Henker bei einem insolventen Unternehmen.
 mad2
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2009, 22:43:43 von nsolventer » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 21. Oktober 2009, 10:31:46 »

Na dann wünsche Ich Ihnen alles Gute für die Zukunft  hi

Gruss
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 10:33:42 von rookie » Gespeichert
Insokalle
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« Antworten #7 am: 21. Oktober 2009, 11:19:38 »

„Sorgen machen mir eher die Mitarbeiter des Steuerberaters die in der letzten Bilanz noch ordentlich Rückstellungen zugeführt haben wegen Garantie/Gewährleistung. Was das soll weiß der Henker bei einem insolventen Unternehmen.“

Dann wundert mich Ihre Pleite nicht. Seien Sie froh, dass Sie noch einen Steuerberater haben, der offenbar akribisch Ihre Unterlagen aufarbeitet. Dadurch werden zumindest für das betroffene Jahr möglicherweise Steuerschätzungen vermieden, die später mit Ihren mögl. Erststattungsansprüchen verrechnet werden könnten.

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nsolventer
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« Antworten #8 am: 21. Oktober 2009, 15:06:42 »

Dann wundert mich Ihre Pleite nicht. Seien Sie froh, dass Sie noch einen Steuerberater haben, der offenbar akribisch Ihre Unterlagen aufarbeitet. Dadurch werden zumindest für das betroffene Jahr möglicherweise Steuerschätzungen vermieden, die später mit Ihren mögl. Erststattungsansprüchen verrechnet werden könnten.

Schön dass der Insokalle weiß warum ich pleite gegangen bin.  smoke
Das allgemeine blabla auf Basis von Vermutungen bringt Fragesteller wohl kaum weiter.

Meine Buchhaltung war immer und ist auch jetzt Top in Ordnung (gebucht bis 30.09.2009).
Entgegen Vermutungen bringe ich keine Schuhkartons zum Steuerberater sondern sauber sortierte Ordner mit allen Belegen. Auch werden Steuererklärungen termingerecht abgegeben bzw. angemeldet.

Zum Thema Rückstellungen:
Hat mir mein Steuerberater heute erklärt dass das aus Sicht der Insolvenz Blödsinn ist, man also auflösen könnte aber nach HGB Pflicht ist Rückstellungen zu bilden selbst in Krisenzeiten. Nun gut seis drum.#

Zum Thema Mitarbeiter Steuerberater:
Die haben schon teilweise Chaos in die Unterlagen gebracht. Früher wurden Belege über Bareinzahlungen nicht gebucht weil man DACHTE (!) es handle sich um simple Einzahlungen auf mein eigenes Konto. Waren aber Bareinzahlungen auf das Konto eines Lieferanten. Dadurch wurden Scheingewinne ausgewiesen die mir in Folge etliche Probleme bereitet haben bis ich der Sache auf den Grund gegangen bin und gesagt habe, das kann nicht sein, diese hohen Gewinne. Die Liquidität spricht dagegen.

Bei meiner jetzigen Bilanz für 2008 hat ein Mitarbeiter die Privatentnahmen falsch ausgewiesen mit einer Abweichung von ca. 35.000 EUR. Hatte er fälschlicherweise als variables Kapital ausgewiesen. Sowas bringt wiederum unnötige Fragen in Richtung "wovon haben Sie denn gelebt". Brauche ich sicher auch nicht. Von selbst ist da keiner draufgekommen, habe ich auch reklamiert, dass das nicht sein kann.

Daher ist es sinnvoll sich in Sachen Buchführung ein bischen auszukennen und nicht alles für Bare Münze zu nehmen was einem die Sachbearbeiter in irgendwelchen Kanzleien unter die Nase halten. Meine Meinung. Zum Glück kenne ich mich in Buchführung ein bischen aus, Kenntnisse schaden hier nie. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
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rookie


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« Antworten #9 am: 26. Oktober 2009, 13:48:14 »

 @nsolventer

dann sollten Sie sich nicht auf ein "blabla" in Foren verlassen sondern gleich zum Anwalt gehen wenn es ihnen hier nicht gefällt..... hi
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Tags: Bargeld  Insolvenzantrag 
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