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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:50:00 *
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Autor Thema: Bausparvertrag  (Gelesen 1318 mal)
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Anton43
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« am: 23. März 2007, 17:19:07 »

Hallo! Mein Bausparvertrag wurde von meinem TH gekündigt und der Insolvenzmasse zugeführt,ist ja korrekt,sehe ich auch ein.Nun meine Frage,ab wann kann ich denn einen  neuen Bausparvertrag abschliessen? Oder ist es erst wieder möglich nach den 6 jahren? Gruß Anton und danke im Vorraus[addsig]
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 23. März 2007, 17:23:07 »

 

\"ab wann kann ich denn einen neuen Bausparvertrag abschliessen?\"

Alternativ zur Auflösung durch den TH hätte man auch den Freikauf aus der Masse prüfen können, je nach dem wie hoch der Bausparer angespart war und welche finanziellen Möglichkeiten bestehen.  

Grundsätzlich kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahren in der sog. Wohlverhaltensphase wieder Neuvermögen gebildet werden, da der Insolvenzbeschlag wegfällt.

MfG
Feuerwald
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Anton43
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« Antworten #2 am: 24. März 2007, 11:02:55 »

Hallo! Danke für die Antwort.Habe noch eine Frage.Ich bekomme von meiner Firma einen sogenannten Verpflegungsmehraufwand pro Tag 5,00 Euro.Mein Chef hat seine Anwältin gefragt,sie sagte das darf nicht gepfändet werden,das gehört mir um mich zu verpflegen.Mein TH will das aber haben,was ist denn jetzt richtig?Darf er da ran oder nicht? [addsig]
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 25. März 2007, 23:16:17 »

Moin !

Wie wird denn dieser Verpflegungsmehraufwand ausgezahlt ? Zusammen mit dem Lohn oder Extra ? Was steht auf dem Lohnzettel ? Ist das eine Zahlung für auswärtige (fern) Einsätze ?

MfG
Feuerwald

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Anton43
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« Antworten #4 am: 27. März 2007, 18:15:14 »

Hallo!   Also der Verpflegungsmehraufwand wird mit dem Lohn ausgezahlt,aber nicht versteuert.Auf dem Lohnzettel steht einfach nur Verpflegungsmehraufwand,das sind pro Arbeitstag 5,00 Euro.Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und die zahlen das deshalb,weil ich mehr als 8 Stunden unterwegs bin,also wir treffen uns morgens zb.4:30 Uhr vor der Zeitarbeitsfirma und werden dann in eine Firma in einen anderen Ort gebracht.Da kommen meißtens 10 oder mehr Stunden zusammen und bekommen dann aber nur die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt.daher dieser Verpflegungsmehraufwand.  Gruß Anton43[addsig]
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« Antworten #4 am: 27. März 2007, 18:15:14 »



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Anton43
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« Antworten #5 am: 29. März 2007, 20:41:02 »

Hallo Feuerwald! Die Frage hat sich jetzt schon geklärt,da ich im Forum so etwas änliches gelesen habe,mit Paragraph,welchen ich meinen TH gesendet habe,mit der Bitte,er solle das noch einmal neu berechnen und siehe da,darf nicht gepfändet werden,teilte er mir auch mit.  Gruß Anton43
Trotzdem vielen dank,ist echt super,das es dieses Forum gibt.[addsig]
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