Guten Abend zusammen,
ich mache es kurz: Ich habe / hätte nur noch drei Monate bis zur Restschuldbefreihung. Leider ist nun meine Mam verstorben. Ich habe nun geerbt und möchte das Verfahren beenden, indem ich mich selbst um die Befriedigung der Gläubiger kümmere, da mir ein Anwalt sagte: " Wenn ich die Hälfte an die Inso-Verwaltung abgebe, kassieren die davon nochmals 15% der Masse. Weiterhin wird es viele Gläubiger geben, die sich nicht mehr melden.
Nun gut: Wenn ich nun die Ratschläge hier im Forum lese, scheint es so zu sein. Ich schreibe alle Gläubiger an und mache ein Vergleichsangebot oder lasse mir eines Anbieten. Dann zahle ich an "Alle". Danach lauf ich zum AG und beantrage die Aufhebung.
Würde bedeuten: Ich brauche nun keinen Inso-Verwalter mehr. Wäre ja auch logisch, da ich ja alle oder fast alle Bezahlt habe. Diejenigen die sich nicht gemeldet haben oder melden werden oder nicht tituliert waren usw. gehen dann wohl leer aus.
Kann mir hier bitte jemand seine Erfahrungen oder eine Rechtsprechung nennen. Meine Insoverwaltung ist schon ganz "scharf" auf das Geld.

Ich hoffe auf eine schnelle Hilfe, hab hierfür einfach keine Nerven mehr und will endlich wieder anfangen Schuldenfrei zu leben.....
Vielen lieben Dank, auch an die vielen Beiträge die mir auch schon ein wenig Mut machen, leider aber noch nicht die Lösung für mein Problem enthielten.
Mark. Trader