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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:52:38 *
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Autor Thema: Befinde mich seit Mai 2005 im Insolvenzverfahren und habe eine Frage  (Gelesen 573 mal)
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Teddy342
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« am: 17. August 2009, 11:42:35 »

Hallo,
Seit Mai 2005 befinde ich mich im Insolvenzverfahren und das Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen ( WBV) Ich hatte damals Paps gefragt der dann nachgesehen hatte das es immer noch nicht vorbei ist.
Nun habe ich die Möglichkeit von meinem laufenden Geld ein Motorrad zu kaufen um damit zur Arbeit zu fahren (zumindest hin und wieder). Darf ich das Motorrad auf mich selber anmelden ? Ich habe nämlich niemanden der mir dabei behilflich wäre.
Oder darf man mir das dann wegnehmen ?
Ich bezahle das ( 650 Euro) von meinen laufenden Einnahmen von denen ich auch meinen Pfändbaren Anteil bezahle.

Ich hoffe mir kann da einer helfen.

Gruß
Teddy 342
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Theo
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« Antworten #1 am: 17. August 2009, 11:56:23 »

Hallo,

ich würde das nicht riskieren. Soweit ich weiß, sind Anschaffungen erst wieder sicher möglich, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
Viel Glück.
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Teddy342
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« Antworten #2 am: 17. August 2009, 12:37:57 »

Au Mist!
Ich frage mich aber da ich ja die Eröffnung in 2005 hatte wann das Verfahren abgeschlossen wird. Das kann doch nicht die gesamten 6 Jahre dauern oder doch ?
Ich versteh das einfach nicht mehr.
Ich habe meine Lektion jedenfalls gelernt.

Naja
Teddy342
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« Antworten #3 am: 17. August 2009, 13:54:15 »

Warum das so lange dauert bei dir, kann ich nicht beurteilen, ich habe Dez. 2003 den Antrag beim Inso-Gericht abgegeben, verfahren wurde im Jan. 2004 eröffnet und war April 2004 beendet, WGP lief seit Januar.
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Teddy342
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« Antworten #4 am: 17. August 2009, 13:59:36 »

ich versteh es auch nicht. Vielleicht kann Paps mir ja nochmal unter die Arme greifen !

GRüße

Teddy342
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 17. August 2009, 13:59:36 »



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paps
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« Antworten #5 am: 17. August 2009, 19:20:23 »

Im laufenden Verfahren wäre das Motorrad pfändbar.
Aber wenn es für den Weg zur Arbeit benötigt wird, weil keine anderen geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, könnte der IV es freigeben.
Sie müssen wohl oder Übel das Ganze über den IV/Gericht klären.

Bezüglich der Verzögerungen im Verfahren sollten Sie auch beim Insogericht anfragen, was die Gründe dafür sind, dass das Verfahren noch immer eröffnet ist.
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Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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