Hallo Ihr Experten

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Da ich nach wiederholter Bitte von meinem TH keine Auskunft bekomme (warum auch immer), möchte ich gerne hier meine Frage stellen, und hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
Am 08.05.2007 ist mein Insolvenzverfahren eröffnet worden (IK). Mein damaliger Anwalt, der meinen Antrag für mich geatellt hat, sagte mir Folgendes: Der TH darf die Rückzahlung der Einkommenssteuer 2mal behalten, und dann wird die Rückzahlung wieder an mich gehen.
Frage 1: Stimmt das?
Zweite Sache...wann fängt meine WVP an? ich habe noch keine Beschluss zwecks der WVP erhalten.
Frage 2: Kommt da überhaupt was? Und wann fängt diese WVP normalerweise an?
Vielleicht noch was anzumerken...Ich besitze eine Eigentumswohnung, die aber bis dato noch nicht verkauft oder versteigert wurde oder zur Versteigerung bzw, Verkauf angeboten wurde...
Frage 3: Ist das normal? Und hat dies etwas mit der WVP zu tun?
Meine Tochter fängt diese Jahr eine Ausbildung an.
Frage 4: Wird ihr Einkommen zu meinem dazugerechnet, bzw. fällt meine Pfändungsfreigrenze?
Für Eure Hilfe bin ich schon jetzt dankbar.
GLG
Sylvia