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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:57:58 *
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Autor Thema: Bei Heirat gemeinsames Konto  (Gelesen 670 mal)
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Lutz1
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« am: 02. Juli 2011, 17:22:21 »

Hallo zusammen,
ich bin seit dem 08.06.11 in der Wohlverhaltensphase,im nächsten Jahr wollen meine Partnerin und ich heiraten.Wir möchten dann ein gemeinsames Konto führen,wie sieht es dann mit dem pfändbaren Teil aus, werden wir dabei zusammen veranlagt? Wird meiner Frau (ab Frühjahr / Sommer 2012)von Ihrem Gehalt etwas gepfändet?
Hierzuzufügen sei, sie ist jetzt im Nov. aus der Inso raus und hat alles hinter sich gebracht, nebst pfändbaren Anteilen.

Für Eure Infos sind wir Euch sehr dankbar.
LG Lutz1
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Insoman
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« Antworten #1 am: 02. Juli 2011, 20:14:41 »

Ein gemeinsames konto im Inso-Verfahren ist keine gute Idee, zumal dann, wenn Gehaltseingänge von Beiden eingehen.
Mit dem Geldeingang auf das Konto entsteht eine Forderung gegen die Bank, insofern ist sodann zivilrechtlich keine genaue Trennung der Berechtigten möglich. Gewiefte Gläubiger könnten dies zum Anlass nehmen, um auf Gelder auch Ihrer Frau zuzugreifen.

 
Zitat
Hierzuzufügen sei, sie ist jetzt im Nov. aus der Inso raus und hat alles hinter sich gebracht, nebst pfändbaren Anteilen.
Heißt das, dass sie die RSB erhalten hat?
Dann würde ihr natürlich nichts (mehr) gepfändet werden.
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« Antworten #2 am: 02. Juli 2011, 21:12:35 »

@ Insoman: Ich habe da eine andere erfahrung gemacht: ich habe beim treuhänder extra nachgefragt wie es mit nem gemeinschaftskonto aussieht..ich inso mein mann nicht...meinem mann gehören noch 3 etw. mieteinnahmen gehen auch auf unser neues gemeinschaftskonto. mein gehalt wird auch aufs konto überwiesen. ich zahle rund 600€ an den th und bin noch in der inso. auch die bank teilte mit, dass die einnahmen klar zu trennen sind und ersichtlich ist, welcher teil vom wem kommt.
ich muss dazuu sagen, dass ich mit rund 800.000€ in der inso bin und es trotzdem keine probleme bei der bank gibt. wir haben ein kontorent girokonto, nur der dispo ist auf grund dessen, dass ich nach einem unfall nur krankengeld beziehe gestrichen ( vielleicht auch wegen insoeröffnung?), wird aber ab nächsten monat wieder eingerichtet. bei meiner abtretung an den th hat sich im vergleich zu meinem arbeitseinkommen nichts geändert, da eine private zusatzversicherung besteht, die die differenz vom krankengeld zum lohn ausgleicht.

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Insoman
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« Antworten #3 am: 02. Juli 2011, 21:59:10 »

Manche machen durchaus unangenehme Erfahrungen, die dann nur mit viel Gerenne und Stress glattzubügeln sind...
Wer diesen Dingen aus dem Weg gehen möcht, ist mit eigenem Konto auf der sicheren Seite!
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Lutz1
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« Antworten #4 am: 08. Juli 2011, 15:28:31 »

Vielen Dank für die Antworten.
Ich muss dazu sagen, meine Partnerin ist im Nov. d.J. raus aus der Inso, es ist eine Geschäftliche Inso. gewesen, und hat alles geschafft. Evtl. muß sie deshalb auch was abführen. (etwa € 130,--.)Ihr Einkommen liegt ganz klar unterhalb der Pfändungsgrenze. Sie muss derzeitig einen geringen Teil an den TH abführen. D.H. sie hätte ja ab Nov. bzw. Dez. mehr Geld zur Verfügung. 130,--). Auf dem Konto ist es ja ersichtlich, wessen Geld was ist. Oder sollte man über die sog. Gütertrennung nachdenken? Was kostet wohl so etwas, wenn man die macht? Ich denke mal, das macht ein Notar. Mein Gehalt liegt definitiv unterhalb der Pfändungsgrenze.
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« Antworten #4 am: 08. Juli 2011, 15:28:31 »



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« Antworten #5 am: 08. Juli 2011, 16:10:46 »

Wenn Sie beide nicht mehr in der Insolvenz sind, sondern entweder schon vollständig fertig oder noch in der WVP kann man sicher auch ein gemeinsames Konto führen.
Da Konten aber heute in der Regel keine Kosten mehr verursachen gibt es für mich keinen zwingenden Grund, ein Gemeinschaftskonto zu führen.
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« Antworten #6 am: 28. Juli 2011, 07:57:13 »

Guten Morgen!
Hierzu habe ich noch eine Frage. Gemeinsames Konto muss sich zeigen. Aber wie sieht es aus, wenn wir heiraten und wir beide unser Geld verdienen? Ist meine "frische" Ehefrau auch dann finanziell für mit Haftbar? Will heißen, zieht man Ihr von Ihrem Gehalt wegen meiner Inso Geld ab? Die Schulden und die Insolvenz (der Beginn) waren vor der Eheschließung.

Vielen Dank für Eure Antworten.
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« Antworten #7 am: 28. Juli 2011, 08:07:08 »

Guten Morgen!
Hierzu habe ich noch eine Frage. Gemeinsames Konto muss sich zeigen. Aber wie sieht es aus, wenn wir heiraten und wir beide unser Geld verdienen? Ist meine "frische" Ehefrau auch dann finanziell für mit Haftbar? Will heißen, zieht man Ihr von Ihrem Gehalt wegen meiner Inso Geld ab? Die Schulden und die Insolvenz (der Beginn) waren vor der Eheschließung.

Wenn keine Gütergemeinschaft vereinbart ist, haftet auch innerhalb einer Ehe jeder nur für Schulden die er getätigt hat bzw. für Verträge die man selbst unterschrieben hat.

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« Antworten #8 am: 28. Juli 2011, 08:11:27 »

Vielen Dank für die prommte Antwort.

Schriftlich wurde bis dato nichts vereinbart. Eine Gütergemeinschaft haben wir nicht schriftlich vereinbart. Das hatte wir im Falle der Eheschließung nicht vor.

LG Lutz1
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« Antworten #9 am: 28. Juli 2011, 08:40:38 »

Vielen Dank für die prommte Antwort.

Schriftlich wurde bis dato nichts vereinbart. Eine Gütergemeinschaft haben wir nicht schriftlich vereinbart. Das hatte wir im Falle der Eheschließung nicht vor.

LG Lutz1

Somit haftet Ihre Frau auch nicht für Ihre Schulden.
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« Antworten #10 am: 28. Juli 2011, 08:56:16 »

Hat das zur Folge, das eine Gütertrennung automatisch ist?
Wir wollen nicht, das eine Eheschließung eine Schuldenübernahme, bzw. das ein pfändbarer Teil von Ihr genommen wird.

LG Lutz1
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Fallera
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« Antworten #11 am: 28. Juli 2011, 09:11:52 »

Ist nichts vereinbart ist es automatisch eine zugewinngemeinschaft.

Nochmal, Ihrer Frau wird wegen Ihren Schulden nichts gepfändet und sie haftet auch nicht für Ihre Schulden geschweige denn dass eine Schuldenübernahme erfolgt!
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