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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 07:58:14 *
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Autor Thema: Bei RegelInsolvenz Auto des Mannes futsch?  (Gelesen 573 mal)
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MiraB
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« am: 26. Januar 2009, 11:19:12 »

Hallo,
Angenommen
Es wird ein Fahrzeug angeschafft auf Firmenanschrift (läuft über die Ehefrau, die Insolvenz im Nov. 08 angemeldet hat), weil der Händler nur an Gewerbetreibende verkaufen möchte um die Gewährleistung auszuschließen.
Der Wagen wird Bar vom Ehemann der Privatmensch ist bezahlt, es wird einen Tag vorher ein Kredit über die Summe abgeschlossen und vor dem Kauf das Geld abgehoben, der Wagen läuft auf den Mann als Fahrzeughalter, ebenso die Versicherung und alles.
Da der Kaufvertrag aber auf die Ehefrau läuft könnte der Wagen als Eigentum der Ehefrau gepfändet werden?
Was wäre wenn eine Schenkung  am Tag des Kaufes getätigt wurde, schriftlich von Ehefrau an Ehemann, wäre der Wagen somit Eigentum des Ehemanns?

Danke schon mal
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paps
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« Antworten #1 am: 26. Januar 2009, 20:53:03 »

Angenommen es wurde nachweislich geschenkt, müßte der Kauf vor 4 Jahren stattgefunden haben, sonst wäre diese anfechtbar.

Wobei man ja schlecht einen Gegenstand verschenken kann, den man (Frau) nicht mal bezahlt hat.

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung TII )bei der Bank als Sicherheit für den Kredit hinterlegt?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
MiraB
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« Antworten #2 am: 27. Januar 2009, 11:24:49 »

Hallo,
danke für die antwort,
eben die Frau hat nur den Kaufvertrag unterschrieben aber nichts weiter.
leider wurde beim Kredit nichts hinterlegt, als Sicherheit.

Das heißt also es kann ein Wagen innerhalb von 4 Jahren gepfändet werden auch wenn die Frau den Wagen nicht nutzt, geschweige denn einen Führerschein hat, also von dem Kauf rein gar nichts hätte.
Was wäre denn, Sie würde den Kaufvertrag des Händlers dem Mann überschreiben, also ihn weiterverkaufen ohne Geld zu erhalten, weil er ja  alle Verpflichtungen wie Bezahlung und Anmeldung, schriftlich festgehalten, übernimmt. Die Rechnung ist eventuell 2 Tage nach dem Kaufvertrag ausgestellt.
Die könnte doch von der Ehefrau neu auf Firmennamen Ihres Geschäfts ausgestellt werden, bezahlbar bei Abholung beim Händler soundso? Oder es könnte im Kaufvertrag festgehalten sein, daß die Rechnung übernommen wird.

Danke



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dobberstein
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« Antworten #3 am: 27. Januar 2009, 14:00:45 »

Gute Idee - so wird der IV total verwirrt !?
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pd
MiraB
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« Antworten #4 am: 27. Januar 2009, 14:12:30 »

Es geht ja  darum daß der Kaufvertrag nicht auf den Namen der Frau läuft, sonder auf den Mann.

Wenn der IV den Kaufvertrag noch nicht hat, sondern erst nur die Rechnung, dann dürfte es vielleicht nicht ganz so verwirrend sein?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. Januar 2009, 14:12:30 »



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