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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:03:11 *
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Autor Thema: Beide berufstätig / wie hoch ist das Gehalt beider?  (Gelesen 323 mal)
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baldininso
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« am: 05. Januar 2010, 09:17:35 »

Moin,    hi

sagt mal, wenn beide berufstätig sind, stimmt es dann, dass ( wenn die Gehälter über die Pfändungsgrenze hinausgehen ) beide getrennt voneinander an der Berechnungstabelle berechnet werden?

Hab ich in einem anderem Forum gelesen.

Also an unserem Beispiel ohne Kinder, verheiratet?     gruebel

baldininso
« Letzte Änderung: 05. Januar 2010, 10:27:35 von baldininso » Gespeichert
bammondo
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« Antworten #1 am: 05. Januar 2010, 11:29:04 »

Hallo,

in einem Insolvenzverfahren wird jede Person einzeln betrachtet. Das bedeutet es sind zwei voneinander unabhängige Verfahren. Dementsprechend werden von Anfang an, beide Gehälter einzeln in der Pfändungstabelle betrachtet.

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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 05. Januar 2010, 11:39:06 »

es unterliegt jeweils nur das eigene Einkommen/Vermögen der Pfändung.
Allerdings kann eine unterhaltpsflichtige Personen bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages ganz/teilweise unberückichtigt bleiben, wenn diese über eigene Einkünfte verfügt.
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baldininso
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« Antworten #3 am: 05. Januar 2010, 12:38:24 »

@feuerwald

es unterliegt jeweils nur das eigene Einkommen/Vermögen der Pfändung.
Allerdings kann eine unterhaltpsflichtige Personen bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages ganz/teilweise unberückichtigt bleiben, wenn diese über eigene Einkünfte verfügt.


widerspricht sich dies nicht?
Einserseits nur das eigene Einkommen andererseits eigene Einkünfte ganz oder teilweise unberücksichtigt?

Oh man, ich seh schon, ich muss mich noch scheiden lassen, damit wir um die Runden kommen...

baldininso
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 05. Januar 2010, 12:44:14 »

Oh man, ich seh schon, ich muss mich noch scheiden lassen, damit wir um die Runden kommen...

- Unsinn! Sie müssen nur das System verstehen.

a) Ihre Frau hat keine eigenen Einkünfte -> Ihre ist als unterhaltpflichtige Peron zu berücksichtigen.

b) a) Ihre Frau hat eigenen Einkünfte -> Der Treuhänder kann einen Antrag beim Gericht stellen, welches dann festgegt, ob Ihre Fau zu berücksichtigen ist.


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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 05. Januar 2010, 12:44:14 »



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baldininso
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« Antworten #5 am: 05. Januar 2010, 13:29:54 »

In einem anderem Forum heißt es, die beiden Partner werden bei einem Arbeitseinkommen nach $850 ZPO völlig getrennt voneinander behandelt,
also behalten bis zur grenze ihren lohn ein.

sie meinen also, wenn meine frau zu berücksichtigen ist, weil sie keine einkünfte hat erhöht sich meine pfändungsgrenze.
wenn sie einkünfte hat, bleibt sie entsprechend niedrig

ist das so richtig?

baldininso

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« Antworten #6 am: 05. Januar 2010, 14:14:44 »

die beiden Partner werden bei einem Arbeitseinkommen nach $850 ZPO völlig getrennt voneinander behandelt, also behalten bis zur grenze ihren lohn ein.

- genau


sie meinen also, wenn meine frau zu berücksichtigen ist, weil sie keine einkünfte hat erhöht sich
meine pfändungsgrenze.

- genau.


 wenn sie einkünfte hat, bleibt sie (* die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des TH und Entscheidung des Gerichts *) entsprechend niedrig

- genau. § 850c Abs. 4 ZPO

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baldininso
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« Antworten #7 am: 05. Januar 2010, 14:49:40 »

danke....

endlich hab ich mal was kapiert    rougi



baldininso
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