Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 08:03
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:03:27 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Beide in Verb. inso  (Gelesen 283 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Josy09
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 16. November 2011, 22:57:31 »

Hallo

und zwar habe ich folgende frage. mein freund und ich sind beide seit 1 jahr in der verbraucherinsolvenz. Wie verhält sich das jetzt mit rückzahlungen von strom und gas die wir ja, da noch nicht in der wohlverhaltensphase, an den TH abführen müssen. Müssen wir beide die komplette summe abführen also jeder z.b. 600€ oder jeder nur 300€.

lg josy09
Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #1 am: 17. November 2011, 10:35:04 »

Wer ist Vertragsinhaber für Strom und Gas? Wenn es z.B. nur Sie sind, dann müssen auch nur Sie den Betrag an Ihren Treuhänder abführen, weil es nur ein Vermögenszulauf bei Ihnen ist. Analog, wenn nur der Freund Vertragsinhaber ist. Wenn Sie beide den Vertrag unterschrieben haben dann ist jeweils die Hälfte an den jeweiligen Treuhänder abzuführen. Sie haben den Betrag ja auch nur einmal bekommen, da können Sie doch nicht doppelt bezahlen.
Gespeichert

Es grüßt der Alte
Tags: Insolvenz rückzahlungen 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2437 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz