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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:03:41 *
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Autor Thema: Beide pkv versichert unter 1 Servicenummer - bei wem werden Beiträge angerechnet  (Gelesen 671 mal)
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oldsusy
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« am: 11. Oktober 2008, 09:21:03 »

Einen schönen guten Morgen Euch alle,

mein Mann und ich sind beide privat versichert und auch beide berufstätig.

Aus Vereinfachungsgründen wurden vor ein paar Jahren die beiden Servicenummern zusammengefasst, sodass alles zentral über die Nummer meines Mannes läuft.

Wie werden denn jetzt die PKV-Beiträge im Inso-Verfahren angerechnet? Oder besser gesagt wo? Werden sie nur bei meinem Mann in voller Höhe, oder bei uns Beiden jeweils zur Hälfte angerechnet? Dadurch ändern sich natürlich die monatlichen Pfändungsbeträge!

Für Antworten wären wir dankbar!

Allen schon mal ein sonniges Wochenende!

LG
OldSusy
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paps
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« Antworten #1 am: 11. Oktober 2008, 09:44:34 »

Es werden die real zu zahlenden Beiträge, abzüglich des AG-Anteils angerechnet.

Zu dem jeweilig zu zahlenden tatsächlichen Beitrag sollte ihnen ihre PKV Auskunft geben können.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
oldsusy
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« Antworten #2 am: 11. Oktober 2008, 10:28:51 »

Hallo paps,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung!

Wir bekommen von unserem AG keinerlei " Zuschüsse ".....die KV-Beiträge zahlen wir zu 100 %.

Mir ging es eigentlich eher darum, da die PKV mittlerweile alleine auf den Namen meines Mannes läuft, bei wem die zu zahlenden Beiträge vom Netto abgezogen werden.
Wir mußten uns beide privat versichern, wurden aber irgendwann mal unter einer Service-Nummer zusammengefasst. Die Beiträge werden unter dem Namen meines Mannes fällig, obwohl meine Beiträge darin erhalten sind!
Werden ihm jetzt die kompletten Beiträge in Abzug gebracht, oder werden meine Beiträge herausgerechnet und mir dann vom Netto abgezogen?

Sollte eine getrennte Berechnung erfolgen, bei wem werden denn dann die 3 gemeinsamen Kinder in der PKV berücksichtigt?

Einfacher wäre natürlich, alles bei meinem Mann in Abzug zu bringen, aber was jetzt richtig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

LG
Oldsusy
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paps
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« Antworten #3 am: 11. Oktober 2008, 12:08:54 »

Bei den Eltern ist es klar.
Da es in der PKV keine familienversicherung gibt, ist bei jedem sein tatsächlich zu zahlender Beitrag in Abzug zu bringen.

Da die Kinder über die Versicherung des Mannes (mit jeweils eigenem Beitrag) laufen, würde ich diese auch hier bei der Berechnung berücksichtigen.

PKV-Beitrag Mann:
Gesamt  (minus) oldsusy

PKV Beitrag Frau:
Gesamt (minus) oben
eben nur der Beitrag für oldsusy

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Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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