Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 08:09
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:09:13 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Bekannter hat mir ein Auto gekauft  (Gelesen 1021 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
kalamar
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 39

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 20. Dezember 2008, 23:02:34 »

Hallo und guten Abend zusammen.
Ich bin seit letzte woche in der Insolvenz. Mein Insolvenz-begleiter war auch schon bei mir zu hause und weiß auch das ich ein altes Auto habe was ich brauche um zur Arbeit zu kommen. Nun ist es so, das mein Auto kaput ist und ein Bekannter mir ein Auto  finaziert, mit der Aussage, ich könnte im irgentwann, wenn es mir mal besser geht das Geld in Raten zurückzahlen. Der Kaufvertrag, läuft auf meinem Bekannten. Jetzt hab ich aber Angst, wenn ich das Auto auf meinem Namen zulasse das ich Probleme bekomme.
Kann mir jemand sagen, was ich machen soll ???
Für die Antworten bedanke ich mich im voraus.
Gespeichert
Mausilein


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #1 am: 21. Dezember 2008, 15:40:14 »

Sie dürfen während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht neues Vermögen erwerben (sprich Auto). Erst dann wieder, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben und Sie sich im Restschuldbefreiungsverfahren befinden. Ansonsten fällt es in die Insolvenzmasse.

edit: Auch wenn Ihnen jemand neues Vermögen (Auto etc.) schenkt, gehört es in die Insolvenzmasse.
Gespeichert
malou


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 21. Dezember 2008, 21:45:41 »

Hallo, zum Thema Auto habe ich folgendes gefunden

ZITAT aus dem Internet:
Fahrzeug

Viele Schuldner besitzen noch ein altes Auto und fragen, ob Sie dieses im Insolvenzverfahren behalten dürfen. Grundsätzlich fällt das Auto des Schuldners in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten. Etwas anderes gilt, wenn das Auto für die Ausübung des Berufs benötigt wird und andernfalls die Entlassung droht. Beispielsweise darf ein Schichtarbeiter, der den Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, das Auto behalten, weil er andernfalls den Arbeitsplatz verliert. Gehbehinderte Menschen mit Schwerbeschädigtenausweis haben nicht automatisch ein Recht darauf, das Auto zu behalten. Vielmehr müssen sie ein kompliziertes Feststellungsverfahren beim Insolvenzgericht beantragen und beweisen, dass die Wegnahme des Fahrzeuges eine besondere Härte darstellen würde - Ausgang ungewiss. Will der Schuldner das Auto behalten, kann er dem Insolvenzverwalter anbieten, das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse heraus zu kaufen. Das heißt er zahlt an den Insolvenzverwalter einen bestimmten Betrag. In der Regel stimmen die Insolvenzverwalter zu, weil sie damit weniger Arbeit haben. Möglich ist es, dass ein Freund des Schuldners ein Auto kauft und ihn damit fahren lässt. Der Schuldner darf die Kraftfahrzeugversicherung auf seinen Namen laufen lassen. Ist das Verfahren eröffnet, darf der Schuldner sich von seinem pfändungsfreien Einkommen natürlich ein neues Auto kaufen und damit fahren.
Gespeichert
malou


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 21. Dezember 2008, 22:12:25 »

Noch ein Tipp:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-wohlverhaltensphase-jetzt-auto-kaputt-was-nun---1448.html
Gespeichert
Mausilein


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 21. Dezember 2008, 22:24:02 »

Bei einem Regelinsolvenzverfahren ist der IV verpflichet, das Fahrzeug zu verwerten.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren legt  der IV/TH - wie oben ausgeführt - einen Ablösebetrag fest oder aber es wird anderweitig verwertet. Wiederum macht es keinen Sinn, sich ein Kfz für den Betrag x zu kaufen und an den TH/IV gleichzeitig einen Ablösebetrag zu zahlen.

Wie gesagt, neues Vermögen erst im RSBV bilden.
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. Dezember 2008, 22:24:02 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 21. Dezember 2008, 23:27:53 »

Kann es sein das kalmar das Wägelchen benötigt um seine Erwerbsobliegenheit zu erfüllen?

Wenn dem so ist, ist nichts mit Ablöse.
sieh §811(5.) ZPO
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Mausilein


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 21. Dezember 2008, 23:56:37 »

Das reicht i.d.R. nicht aus. Man kann auch mit Bus und Bahn fahren. Und es hängt damit zusammen, ob  es ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren ist
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #7 am: 22. Dezember 2008, 00:47:47 »

"Und es hängt damit zusammen, ob  es ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren ist"

- in den mir im Laufe der Jahre persönlich bekannt gewordenen Regelinsolvenzverfahren ist die Anwendung des zitierten § 811 (5) ZPO durchaus üblich bzw. es erfolgt bei Weiterführung eine Freigabe der Betriebsmittel insgesamt.  Ich sag es mal wie folgt: Unsere Insolaner fahren immer noch .... trotz Regelinsolvenzverfahren, auch dann, wenn in ein Angestelltenverhältnis gewechselt wird und das Kfz für ein Erwerbstätigkeit erforderlich ist.

Gleiches gilt in der Einzelzwangsvollstreckung.

Ich frage mich ernsthaft, warum wir das diskutieren sollten. Wenn Sie Fakten liefern können, bitte gerne.

« Letzte Änderung: 22. Dezember 2008, 00:52:30 von Feuerwald » Gespeichert

Mausilein


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 22. Dezember 2008, 15:05:36 »

Hier werden immer Paragraphen zitiert aber niemand schaut sich mal einen Kommentar dazu an. Echt unglaublich.
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #9 am: 22. Dezember 2008, 16:27:30 »


Sie erklären – nunmehr leicht angesäuert –  dass im Fall eines Regelinsolvenzverfahrens einer natürlichen Person grundsätzlich jegliche Gegenstände zu verwerten sind, auch solche, die nach 811 ZPO unpfändbar sind. Das widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand sondern auch der üblichen Praxis. Im diesem Fall wäre weder eine Fortführung, Erwerbstätigkeit noch irgendein Schutz der unpfändbaren Gegenstände in der Regelinsolvenz einer natürlichen Person gegeben.

Mal ganz abgesehen von der Kommentierung zu diesen oder jenen Paragraphen, Sie können in diesem Forum zahlreichen Tatsachenberichte nachlesen, in denen auch Regelinsolvenzlern nicht nur das Kfz belassen wurde.

Gespeichert

malou


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #10 am: 22. Dezember 2008, 18:15:02 »

Hallo, ich habe kein Auto und brauche auch momentan keins, aber dieses hin und her hier macht mich ganz verrückt.

Jetzt habe ich folgendes gelesen:

ZITAT:..wenn ein Auto auf den Schuldner angemeldet ist, nachweislich aber NICHT in seinem Eigentum steht, ist eine information im Zuge des Insoverfahrens nicht notwendig. Bei der Erfassung von Vermögen geht es ausschließlich um die Feststellung von pfändbaren beweglichen oder unbeweglichen Dingen..
Das würde doch auf Kalamar passen, oder? Ich meine, solange sie das Auto nicht bezahlt ist es nicht in Ihrem Eigentum (in Ihrem Besitz natürlich), und Eigentümer eines PKW´s ist doch immer derjenige der den Brief hat. So ist es bei Finanzierungen, die Bank ist solange Eigentümer wie sie im Besitz des Briefes ist.

Wie denn nun?
Und wann dürfte man sich überhaupt ein eigenes Auto zulegen? Da hab ich jetzt hier gelesen: erst wenn man in der Restschuldbefreiung ist. Ich dachte das geht schon in der Wohlverhaltensphase. Es kann auch sein, dass ich den Unterschied nicht wirklich begriffen habe... gruebel
obwohl ich mich durch alles durchgelesen habe.

Gruß Malou
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #11 am: 22. Dezember 2008, 18:45:04 »

scheinbar gibt es hier zwei parallel verlaufende Treads.

Siehe meine Antwort im anderen.
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2008, 18:46:37 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
malou


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #12 am: 22. Dezember 2008, 19:43:30 »

Stimmt...

Habs jetzt gelesen.

Gruß Malou
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4078 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz