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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:10:44 *
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Autor Thema: Bekomme keine Kontoauszüge...  (Gelesen 3320 mal)
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Gimli1972
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« am: 01. August 2007, 19:37:56 »

Hallo zusammen,

habe mal wieder eine Frage.  In der Zeit als das Insolvenzverfahren lief, hat mein Insolvenzverwalter meine Kontoauszüge bekommen.  Ich konnte sie mir in dieser Zeit nicht am Kontoauszugsautomaten holen.  Meine Frage wäre jetzt, ist dies auch in der WVP so ? Oder muß dies von der Bank geändert werden.  Weil ich bekomme immer noch nicht meine Auszüge am Automaten.

Danke im voraus.

Gimli1972
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 02. August 2007, 11:52:50 »



Ich sehe das wie folgt:

Der Treuhänder / Insolvenzverwalter gibt i.d.R. das persönliche Konto nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Schreiben an die Bank frei.  Das ist wohl nicht erfolgt ?

Spätestens aber nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens sollte das Verfügungs-/Verwaltungsrecht über das Konto wieder an Sie zurückfallen.  Ein Recht weiterhin über Ihr Konto zu verfügen, hat der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase nicht. Auch die Bank hat keine Veranlassung mehr, Kontoauszüge weiterhin an den Treuhänder zu senden.

Entweder sprechen Sie mit Ihrer Bank, dazu den Aufhebungsbeschluss über das Insolvenzverfahren vorlegen und verlangen, dass zukünftig Sie alleine über das Konto verfügen können und selbstverständlich auch die Kontoauszüge nur noch Ihnen zugehen, oder ganz einfach die Bank wechseln.

Gruss
Feuerwald


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« Antworten #2 am: 12. Juli 2011, 14:31:34 »

Das ist zwar ein Uralt-Thema, aber ich wollte jetzt kein neues aufmachen, weil mein Anliegen ähnlich ist.

Ich habe eine vollumfänglich freigegene Selbstständigkeit.

Habe am 4.7. telefonisch vom TH die Info bekommen, dass er ein Fax an die SPK sendet, dass meine Konten freigegeben werden.

Bis zum 7.7. ist gar nix passiert. Ich habe dann mal bei der SPK angefragt, wann ich denn nun die Konten wieder verwenden kann, weil ich Zahlen für meine Buchhaltung brauche.

Man war so freundlich und hat mir das Online-Banking freigeschaltet, damit ich die Zahlen sehen kann.

Über die anderen Dinge müsse man sich besprechen.

Ich fragte, was es zu besprechen gäbe, denn ich habe eine vollständige Freigabe.

Am nächsten Tag teilte man mir mit, dass ich nun über meine Konten verfügen könnte.

Hätte ich nicht gefragt, wären meine Konten wohl immer noch geschlossen........

Ich versuchte gestern, Kontoauszüge für meine Unterlagen zu ziehen. Es ging nicht.

Die SPK teilte mir mit, dass ich dafür eine Freigabe vom TH brauche, die Kontoauszüge gehen weiter an ihn.

Er hat mir davon keinen Ton gesagt und ich brauche die Dinger ja nun mal für meine Buchhaltung, denn Kopien aus dem Konto sind nicht anerkannt.

Hat das schon mal jemand erlebt, dass man für die Kontoauszüge für ein freigegebenes Konto mit freigegebener Selbstständigkeit eine Freigabe braucht?

Meine Übereisungen im Onlinebanking werden jetzt auch immer von der SPK geprüft, obwohl das Konto freigegeben ist.
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« Antworten #3 am: 12. Juli 2011, 19:22:19 »

"Die SPK teilte mir mit, dass ich dafür eine Freigabe vom TH brauche, die Kontoauszüge gehen weiter an ihn."

Das halte ich für unzulässig. Wenn ich nicht irre gab es dazu auch schon eine Gerichtsentscheidung, dass die Kontoauszüge nur an den Schuldner gehen dürfen. Der ist schließlich Kontoinhaber.

Das Konto ist doch freigegeben, was soll der Quatsch?
Außerdem kann der IV jederzeit die Auszüge bei Ihnen anfordern.
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« Antworten #4 am: 13. Juli 2011, 04:52:38 »

Guten Morgen,
ich habe gestern die Email von der SPK kopiert und an den TH geschickt und gebeten, er möge der SPK mitteilen, dass die Kontoauszüge freigegeben sind, denn ich brauche sie für meine Buchhaltung.

Parallel habe ich ihn auch um die Auszüge vom 30.6. gebeten, denn die brauche ich auch für meinen Ordner.

Mal sehen wann er antwortet.

Ich sehe auch nicht ein horrende Gebühren für einen Versand zahlen zu müssen und ich kann ja jederzeit Ausdrucke für den TH machen, wenn er sie haben will.

Eine Idee, wo ich das Gerichtsurteil finden kann, dass die Kontoauszüge mir gehören?
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« Antworten #4 am: 13. Juli 2011, 04:52:38 »



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« Antworten #5 am: 13. Juli 2011, 11:35:23 »

Es ist schon längere Zeit her, ich kann mich leider nur noch dunkel daran erinnern, etwas darüber gelesen zu haben. Ich habe es auch noch nicht wiedergefunden.
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« Antworten #6 am: 13. Juli 2011, 14:32:14 »

Ich hab heute früh mal Tante Google bemüht, aber fündig bin ich auch nicht geworden.

Ich warte jetzt auch mal, vielleicht wird sich ja geäussert und TH dachte, dass er die Kontoauszüge nicht explizit freigeben muss.

Ich gebe mal Zeit bis zum Freitag.
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« Antworten #7 am: 13. Juli 2011, 15:26:48 »

http://www.recht-in.de/urteil/anspruch_des_kontoinhabers_auf_erteilung_von_kontoauszuegen_und_rechnungsabschluessen_ist_selbstaendiger_anspruch_aus_girovertrag_der_bei_einer_kontenpfaendung_nicht_als_nebenanspruch_mit_hauptforderung_mitgepfaendet_wer_xi_zr_90_05_bgh_urteil_124426.html

könnte das helfen?
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« Antworten #8 am: 13. Juli 2011, 16:23:59 »

Ja, ich denke die Argumentation könnte man schon verwenden, also rechtlich selbständiger Auskunftsanspruch usw.
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« Antworten #9 am: 13. Juli 2011, 16:26:04 »

Hallo Fallera,

vielen Dank, die Richtung ist richtig, aber es passt nicht so wirklich.......

Es gab ja keine Pfändung, die Konten waren nur kurzfristig geschlossen.

Ich lese mir das in Ruhe am Woe durch und warte auch erst mal bis Fr, ob sich was tut.

Ein bischen Zeit muss man ja geben.
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« Antworten #10 am: 17. Juli 2011, 14:33:52 »

Kurze Zwischenmeldung: der TH hat sich nicht gemeldet und Kontoauszüge ziehen geht auch immer noc nicht.

Hab dem TH noch mal geschrieben.

Vielleicht ist er ja auch im Urlaub ( dann wäre aber eine Abwesenheitsnotiz in so einer Riesen-Kanzlei angesagt).
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« Antworten #11 am: 24. Juli 2011, 14:08:35 »

Hatte beim TH nochmals gefragt, bekam dafür aber keine Rückmeldung.

4 Tage später hab ich dann mal die SPK angemailt, die mir dann mitteilten, dass ich wieder Auszüge ziehen kann.

Bat den TH ausserdem mir die Auszüge vom 30.6. zu schicken, da ich sie für die Buchhaltung brauche.

Er meinte dann, ich könne diese ja abholen.

Ich schrieb zurück, dass ich das zeitlich nicht kann und im Moment auch nicht gut laufen kann.

Keine Reaktion aber 3 Tagen später waren die Dinger in meinem Kasten.

Da länger Auszüge an ihn geschickt wurden, als nötig war, denn mein Konto war schon freigegeben, bin ich mal gespannt, ob ich wieder 5 Euro oder mehr für die Verschickerei zahlen muss.


Ist es bei Euch auch so, wenn Ihr im Online-Banking was überweist, dass das erst durch die SPK geprüft wird und nicht sofort ausgeführt wird?
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paps
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« Antworten #12 am: 25. Juli 2011, 21:30:13 »

Nein.
Mit TAN-Eingabe erfolgt die sofortige Wertstellung.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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tomwr
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« Antworten #13 am: 25. Juli 2011, 22:39:37 »

Also ich habe ein Konto bei der Deutschen Bank (activkonto), da ist das nicht so.
Da werden die Umsätze mit TAN auch nicht sofort verbucht.
Ich muss dann doch tatsächlich immer 2 Tage später nachschauen, ob der Auftrag auch tatsächlich ausgeführt wurde.

Die TAN ist m.E. ja auch nur eine Art Signatur oder Legitimation für die Absendung des Auftrags an die Bank und hat m.E. keine rechtliche Wirkung betreffend der Ausführung. Ist nämlich schon vorgekommen, dass eine Überweisung trotz Guthaben bei mir nicht ausgeführt wurde, weil das Guthaben auf meinem P-Konto den monatlich Verfügungsrahmen überschritten hat. Das wird auf einem P-Konto (zumindest auf meinem) auch nicht ausgewiesen. Auf telefonische Nachfrage erhält man dann eine Auskunft, wieviel von dem Betrag verfügbar ist und wieviel aufgrund von Pfändungsmassnahmen (wozu auch technisch gesehen eine Insolvenz zählt) gesperrt ist.

Der IV hat das Guthaben dann später freigegeben weil es aufgrund einer Freigabe nicht zur Insovlenzmasse zählt, aber anfangs war ich erstaunt.  wink

Im Übrigen hat mir der IV dann auch ein Schreiben geschickt, dass er seit Einführung des P-Kontos keine Freigaben von Konten mehr macht und auch früher keine "echten" Freigaben erteilt hätte (weil sowas grob fahrlässig wäre) sondern nur eine "Mitverfügungsberechtigung" bis auf Widerruf. Kontoauszüge gehen aber übrigens ganz normal zu mir (bzw. kann ich am Kontoauszugsdrucker holen).
« Letzte Änderung: 25. Juli 2011, 22:43:22 von tomwr » Gespeichert
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« Antworten #14 am: 26. Juli 2011, 07:30:25 »

Ich habe zwei freigegegebene Konten bei der SPK: eines ist privat, das andere das Geschäftskonto.

Keines davon ist ein P-Konto.

Als ich neulich online eine Überweiung tätigte, wunderte ich mich, dass ich die Bewegung nicht gleich sehen konnte und dann auf Nachfrage bekam ich von der SPK die Info, dass meine Überweisungen geprüft werden und das ich sie deshalb erst einen Tag später sehen kann.

Warum dies so ist, teilte man mir nicht mit, vielleicht sollte ich mal nachfragen?
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