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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:15:48 *
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Autor Thema: Benötige Hilfe, RI bei GbR  (Gelesen 405 mal)
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P1980
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« am: 18. Juni 2009, 12:56:44 »

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen.
Wir, mein Bruder und ich in Form einer GbR, haben am 04.06.09 über unseren InsoAnwalt den Antrag auf das RI-Verfahren gestellt.
Unser Anwalt hat 3 Anträge gleichzeitig eingereicht. D.h. einmal für die GbR ansich und dann für jeden einzelnen Privat inkl. Restschuldbefreiungs - und Stundungsantrag.
Nun kam heute die Abweisung mangels Masse aber nur für die GbR - geht dann das Verfahren für uns Privat dennoch weiter?? Oder weiß einer wie es weitergehen kann?
« Letzte Änderung: 18. Juni 2009, 12:58:18 von P1980 » Gespeichert
dobberstein
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« Antworten #1 am: 18. Juni 2009, 13:23:01 »

Für Euer IK-Verfahren habt Ihr doch sicherlich Kostenstundung nach § 4a Inso beantragt, soweit diese bewilligt worden ist, wird das Verfahren auch eröffnet.
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pd
P1980
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« Antworten #2 am: 18. Juni 2009, 13:30:29 »

Ja haben wir, unser InsoAnwalt hat jetzt heute zu mir gesagt das ich mir keinen Kopf machen soll, das sei "normal".
Es kam ja auch noch keine Ablehnung mangels Masse aufgrund unserer Privatanträge....
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dobberstein
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« Antworten #3 am: 18. Juni 2009, 13:41:08 »

Freu Dich lieber auf die Wohlfühlphase!
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pd
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2009, 14:10:05 »

Ich glaub ich hab mich falsch ausgedrückt, sorry. Wir haben erst am 04.06.09 die Anträge gestellt und jetzt kam als erstes Schreiben vom Gericht die Abweisung mangels Masse. da sind wir doch noch nicht in der WVP?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. Juni 2009, 14:10:05 »



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dobberstein
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« Antworten #5 am: 18. Juni 2009, 14:55:24 »

Richtig, aber irgendwann kommt fast jeder in die Restschuldbefreiungsphase. Freu Dich drauf. Du hast ja den ersten Schritt schon gemacht....
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pd
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« Antworten #6 am: 18. Juni 2009, 14:58:24 »

Klingt vieleicht doof meine AW aber warum fragst Du denn nicht deinen Anwalt wie sich das mit der GbR verhält ?

Der weiss es doch am besten------ wink wink
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« Antworten #7 am: 18. Juni 2009, 15:06:17 »

Ne klingt nicht doof, allerdings hab ich bammel das da irgendwas schief läuft. Und da mein Anwalt die Anträge eingereicht hatte, wird der schwer einen Fehler zugeben....

Ich dachte vielleicht kennt sich hier jemand damit aus
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« Antworten #8 am: 18. Juni 2009, 15:12:32 »

Türlich weiss der Eine oder Andere hier mehr oder weniger was aus eigener Erfahrung... vieleicht melden sich die Mod`s dazu...die ham etwas mehr Plan.

Aber in komplexen Fällen immer zu RA.....und wenn er Fehler macht muss er den ausbügeln....dafür wird er ja bezahlt
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« Antworten #9 am: 18. Juni 2009, 17:26:39 »

...
Nun kam heute die Abweisung mangels Masse aber nur für die GbR - geht dann das Verfahren für uns Privat dennoch weiter?? Oder weiß einer wie es weitergehen kann?

Ja, Ihre beiden Verfahren gehen weiter, da Sie ja gesamtschuldnerisch für die GBR haften.
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« Antworten #10 am: 18. Juni 2009, 17:40:52 »

Sie sind mein Engel des Tages! Danke! Hoffentlich lehnen die das nicht ab.....
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« Antworten #11 am: 18. Juni 2009, 17:43:52 »

Wenn Sie zahlungsunfähig sind oder diese droht, wird nicht abgelehnt werden.
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« Antworten #12 am: 18. Juni 2009, 17:48:34 »

Ja, ist auch auch Antrag auf Stundung und RSB gestellt, ich hab einfach nur irgendwie Schiss.....

Naja, jetzt heist es wohl abwarten bis eröffnet wird - gibts da evtl. Erfahrungswerte? Anträge erst eingereicht am 04.06., aber wie gesagt heute schon die Ablehnung der GbR...
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« Antworten #13 am: 18. Juni 2009, 22:48:21 »

i.d.R. sollte die Bestellung des Gutachters in wenigen Tagen folgen.
Nach Erstellung des Gutachtens wird es ca. 4 Wochen dauern, bis das Verfahren eröffnet wird.
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« Antworten #14 am: 22. Juni 2009, 10:39:45 »

So unflicklich eine GbR als Rechtsform ist, hat sie gewisse Vorteile im Insolvenzfall. Diese Vorteile scheint Ihr Insolvenzanwalt nicht zu kennen! Schade.

Mit ein bisschen intensiverer Vorbereitung Ihrerseits und dem richtigen Strategen wäre ein "Antrag uf Privatinsolvenz" nicht gestellt worden.

Schade.
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