Ich habe ein paar Antworten auf meine Fragen bei der ÖRA bekommen.
Also laut dem Anwalt darf man während der Regelinsolvenz studieren. Es gibt keinen § der einen davon abhalten kann. Selbst ein privat finanziertes Studium darf begonnen werden.
Ein Umzug in eine andere Stadt ist bereits vor der Stellung des vorläufigen IV möglich.
Natürlich ist das möglich. Schließlich wird man als Insolventer ja nicht in einer Haftanstalt untergebracht.
Studieren - ja klar kann man das. Theoretisch. Weil man praktisch eine Erwerbsobliegenheit hat in der WVP und auch im Insolvenzverfahren bei Verfahrenskostenstundung. Darüberhinaus stellt sich die Frage wovon man leben will während des Studiums. ALG II scheidet aus weil man als Studierender nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Das wird jedes Jobcenter so bescheinigen. Und wenn sich die persönlichen Voraussetzungen noch so sehr nach einem erfolgreichen Studium verbessern. Im Zweifel ist denen eine unterbezahlte Hilfstätigkeit für die man keine Ausbildung braucht lieber. Dann brauchen sie nämlich ggf. nur noch bezuschussen.