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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:29:42 *
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Autor Thema: Bereits in der Insolvenz  (Gelesen 581 mal)
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fillygirl2006
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« am: 18. April 2011, 08:48:21 »

Hallo
ich bin seit ca. einem Jahr in der Insolvenz.
Ich habe jetzt eine rechnung vergessen die ich vergessen hatte zu bezahlen,habe dann bei der Firma angerufen um mit zu teilen das ich die Rechnung gleich bezahlen möchte da ich sie vergessen hatte sie zu begleichen. Dann sagte mir die Dame das es am 15.4.11 abgegeben wurde an ein Inkasso Unternehmen.
Meine Frage wenn ich jetzt den Brief vom Inkasso Unternehmen bekomme und den gleich bezahle,fliege ich dann aus der Insolvenz raus? Oder wann fliegt man raus? Ich habe solche angst das ich jetzt raus fliege.
Über antworten würde ich mich sehr freuen.
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juergengrisu
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« Antworten #1 am: 18. April 2011, 08:53:42 »

Hi  hi

Auf keinen FALL Gläubiger bezahlen ! dann haben sie dem einen Sondervorteil verschafft
,Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger sind nur an den Treuhänder zu leisten, und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.


Das wäre ein Versagungsgrund .. nur an den Treuhänder zahlen...

gruß Juergengris
« Letzte Änderung: 18. April 2011, 08:55:51 von juergengrisu » Gespeichert
juergengrisu
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« Antworten #2 am: 18. April 2011, 09:02:25 »

Obliegenheiten in der Privatinsolvenz



Obliegenheiten sind gewisse Pflichten, die ein Schuldner erfüllen muss.

Laut Insolvenzordnung ist er beispielsweise verpflichtet, während der Laufzeit der Wohlverhaltensphase eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und sich um eine solche zu bemühen, wenn er in keinem Beschäftigungsverhältnis steht. Dabei darf er keine zumutbaren Tätigkeiten ablehnen. Auch muss er Erschaften, die er in dieser Zeit erhält, zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben.
Weitere Obliegenheiten des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode:

Die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit bzw. das Bemühen um eine solche. Eine zumutbare Tätigkeit darf der Schuldner nicht ablehnen.
Eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht und dem Treuhänder über einen Wechsel von Wohnsitz und Beschäftigungsstelle sowie über seine Bezüge und sein Vermögen.
Die Verpflichtung nur Zahlungen an den Treuhänder zu leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
Während der Wohlverhaltensperiode sind Zwangsvollstreckungen durch Insolvenzgläubiger unzulässig.

Falls der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode eine seiner Obliegenheiten verletzt, kann ihm die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers vom Insolvenzgericht versagt werden.
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Fallera
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« Antworten #3 am: 18. April 2011, 09:38:42 »

Meine Frage wenn ich jetzt den Brief vom Inkasso Unternehmen bekomme und den gleich bezahle,fliege ich dann aus der Insolvenz raus?

- Nach einem aktuellen Urteil des BGH sind Zahlungen aus dem pfändungsfreien Vermögen an Insolvenzgläubiger kein Versagensgrund mehr.
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Achdujeh


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« Antworten #4 am: 18. April 2011, 10:08:55 »

Ergänzung
- Nach einem aktuellen Urteil des BGH sind Zahlungen aus dem pfändungsfreien Vermögen an Insolvenzgläubiger jetzt auch in der Wohlverhaltensphase kein Versagensgrund mehr.
Während des Verfahrens war das schon lange gültige Rechtssprechung.

FG Achdujeh
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. April 2011, 10:08:55 »



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fillygirl2006
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« Antworten #5 am: 18. April 2011, 11:33:17 »

Was heißt das bitte genau???
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Fallera
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« Antworten #6 am: 18. April 2011, 11:42:25 »

Wenn sie die vergessene Rechnung bezahlen können, machen sie das!
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« Antworten #7 am: 19. April 2011, 16:28:09 »

Wo steht geschrieben, dass es sich hier um eine Insoforderung handelt?? Meiner Meinung nach klingt es nach einer Neuforderung und diese ist zu zahlen egal ob an den Gläubiger ode eben nun ans Inkasso.
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paps
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« Antworten #8 am: 19. April 2011, 18:31:04 »

Hallo
ich bin seit ca. einem Jahr in der Insolvenz.
Ich habe jetzt eine rechnung vergessen die ich vergessen hatte zu bezahlen,
Ich lese das auch so, dass es sich um neue Verbindlichkeiten handelt.

Auswirkungen auf die Inso hat das "Vergessen" aber nicht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #9 am: 26. April 2011, 14:26:12 »

ich hatte auch verstanden, dass es sich nicht um eine Rechnung handelt, die von der Insolvenz betroffen ist. Allerdings finde ich es merkwürdig, dass man eine rechnung über so lange Zeit "vergessen" kann. Denn bevor es zu einem Inkasso geht, kommen ja in der Regel einige Mahnungen!  gruebel
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Viele Grüße

Angestellte80
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