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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:30:58 *
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Autor Thema: Berufsunfähig / Umschulung  (Gelesen 1483 mal)
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BigPapa
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« am: 08. April 2009, 12:15:38 »

Erstmal ein Hallo in die Runde,
ich bin Neu hier in diesem Forum und muß gleich erstmal ein Lob an die Leute
aussprechen die dieses Forum ins Leben riefen und aufrecht halten ..
So nun mal zu meinem Anliegen:

Die Privat Insolvenz läuft bzw. ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode ...
Nun habe ich im letzten Jahr eine schwere Op an der Wirbelsäule hinter mir. Leider trug ich
einige Gesundheitliche einschränkungen davon so das ich heute noch Arbeitsunfähig bin.
Laut Atesten, Diagnosen und Gutachten darf ich meinen alten Job nicht mehr ausüben.
Nun wird Firmen intern nach einer anderen Stelle gesucht doch viel Hoffnung gab man mir nicht seitens der Firma.
Meine Frage ist .. " darf ich während der Wohlverhaltensperiode eigentlich einer Umschulung der DRV zustimmen und vollziehen ?"

Es wäre sehr nett wenn mir jemand etwas weiter helfen kann.
Besten Dank im Vorraus

BigPapa
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foxtra
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« Antworten #1 am: 08. April 2009, 13:15:32 »

Hallo BigPapa,

erstmal herzlich willkommen hier im Forum!

in der Wohlverhaltensphase sind Sie ja dazu angehalten, möglichst dafür zu sorgen, daß Ihre Schulden zurückgeführt werden (im Rahmen Ihrer Möglichkeiten). Meines Wissens dürfen Sie sicher eine Umschulung machen, sofern Sie Ihre wirtschaftliche Situation dadurch nicht verschlechtern. Aber dies dürfte ja bei Ihnen kaum der Fall sein. Führen Sie denn derzeit Beträge an den TH ab?
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BigPapa
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« Antworten #2 am: 08. April 2009, 14:26:30 »

Aufgrund der Höhe des Krankengeldes kann ich absolut nichts abtreten.
Dem TH liegen sämtliche Einkünfte aktuell vor.
Er seinerseits hatte sich auch in keinsterweise geäussert. Der TH sagt immer nur wenn ich anrufe:
Solange er sich nicht meldet wäre alles ok ... dntknw
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dobberstein
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« Antworten #3 am: 08. April 2009, 14:37:08 »

Werden derzeit pfändbare Beträge an den Th abgeführt ??
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pd
paps
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« Antworten #4 am: 13. April 2009, 19:03:50 »

Bleibt keine Möglichkeit, nach einer Erkrankung in den alten Job zurückzukehren, und bietet die Umschulung die Möglichkeit, wieder am Erwerbsleben teilzunehmen, spricht nichts gegen eine Umschulung.
Zumal der rentenversicherungsträger das ja auch so sieht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #4 am: 13. April 2009, 19:03:50 »



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mcm
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« Antworten #5 am: 13. Juli 2009, 20:02:10 »

Hallo ich habe gerade mit Erschrecken diesen Eintrag gelesen, weil das Arbeitsamt mit ab dem 1.8. auch eine Umschulung bezahlt und ich überhaupt nicht an die Insolvenz gedacht habe (bin in der Wohlverhaltensphase seid 5/2007).
Muss ich dies meinem Anwalt mitteilen? weil ich bekomme ja weiterhin ALGII, also ändert sich ja in dem Fall nichts .... dachte ich zumindest.
Da ich alleinerziehnde Mutter bin und es auf dem Arbeitsmarkt derzeit recht bescheiden aussieht und ich nie in meinem gelernten Beruf gearbeitet habe (nur die Lehre gemacht) und es diesen Beruf hier in der Gegend auch gar nicht gibt .... tja und ich vor der Inso selbstständig war (daher auch die Inso), halte ich die Umschulung für eine sehr gute Idee, denn das gibt mir eine gute Zukunftspersektive, die ich vorher nicht hatte. Ich habe sehr viele Bewerbungen geschrieben aber nur Absagen erhalten - da ich auch nur Teilzeit kann, wegen meinem Kind, welches auch noch Therapien benötigt, werde ich die Umschulung auch nur auf Teilzeit machen. Sie dauert 3 Jahre und 4 Jahre bin ich noch in der Wohlverhaltensphase.
Ich dachte da sich ja nix ändert und ich weiterhin den Harz4 Bescheid beim anwalt einreiche, bräuchte ich ihn wegen der Umschulung nicht informieren.
Aber wenn ich das nun so lese ..... hmmm.
Was ratet ihr mir?
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paps
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« Antworten #6 am: 23. Juli 2009, 21:44:10 »

Bis zum 01.08. ist ja noch Zeit.
Teilen Sie dem Gericht und dem IV mit, dass die Massnahme am 01.08. beginnt, mit dem Ziel ihnen künftig eine Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen.
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