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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:38:17 *
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Autor Thema: Beschluss vom Amtsgericht  (Gelesen 664 mal)
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Dortmund12
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« am: 16. Dezember 2011, 08:46:24 »

 dntknw
Hallo, ich habe vor einigen Tagen einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen.
In dem steht:
                 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXXXXXX
                 wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung
                 aufgehoben(§ 200 InsO).

Was bedeutet das für mich und mein Insolvenzverfahren? gruebel
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paps
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Danke
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« Antworten #1 am: 16. Dezember 2011, 16:51:00 »

Alles im grünen Bereich.
Es folgt noch die Ankündigung der RSB und dann ist die Wohlverhaltensphase erreicht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Insokalle
weiß was
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« Antworten #2 am: 16. Dezember 2011, 19:36:57 »

Die Ankündigung der RSB muss er schon haben, s. § 289 Abs. 2 InsO.
Nach Aufhebung des Verfahrens beginnt die WVP.
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paps
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Danke
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« Antworten #3 am: 16. Dezember 2011, 22:16:47 »

stümmmmmmmmmt
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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