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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:39:01 *
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Autor Thema: Besitz??  (Gelesen 1472 mal)
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mustang70
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« am: 19. Mai 2007, 19:23:51 »

Hallo zusammen!
Bin grad neu dzu gekommen,und nun meine erste frage:
Hab gestern erfahren das mein gerichtliches eröffnet wurde! Und nun möcht ich gern wissen was man noch besitzen darf und was nicht? Vor allem was meinen Computer anbelang? Ist ein 2 1/2 jahrer alter Laptop, und auch wegen Digicam und so weiter, und ebenfalls Kleidung z.B. lederjacken und so??
danke jetzt schon mal für eure Tipps und Ratschläge!!
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 19. Mai 2007, 21:29:50 »

Ganz allgemein aus meiner Erfahrung der vergangenen Jahre folgendes dazu:

Der Besitz bzw. das Eigentum ist im Insolvenzverfahren nicht verboten. Es gibt auch keine Begrenzung was genau an Gegenständen bessen werden darf.

Im § 35 InsO ist jedoch geregelt, dass

 Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (= Insolvenzmasse).

und im § 80 Inso, dass  der Schuldner über dieses Vermögen nicht mehr frei verfügen darf. Der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter nimmt Vermögen in beschlag und entscheidet über die Verwertung.

So paradox das klingt, es kann dennoch vorkommen, dass bspw. eine Immobilie, dessen Verwertung nicht lohnt und laufende Kosten verursacht, ganz schnell vom Treuhänder / Insolvenzverwalter  aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben wird und der Schuldner trotz Insolvenzverfahren weiterhin Eigentümer einer Immobilie ist und (leider) bleibt.

Nun zur Frage:

Ausdrücklich  n i c h t  zur Insolvenzmasse gehören jedoch die Gegenstände, die unter § 36 InsO nachzulesen sind.

Maßgeblich sind neben den unpfändbaren Einkünften gem. §§850 ff ZPO auch die unter § 811 ZPO aufgelisteten Gegenstände.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html

Gewöhnlicher Hausrat, TV, Waschmaschine, Küchengeräte und Möbel sind i.d.R. gänzlich unpfändbar.  Auch Kleidung, Wäsche,  Schuhe und der Trauring.

Luxuspelzmäntel könnten, falls sich eine Verwertung überhaupt lohnt, hingegen der Pfändung unterliegen. 

Ein Computer oder Laptop kann ebenso massezugehörig sein, wenn nicht unter § 811 ZPO fällt (bspw. Arbeitsmaterial), kann der Pfändung unterliegen, wenn

§ 36 (3) InsO - „Sachen, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, gehören nicht zur Insolvenzmasse, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht.“

Es gibt dann die Möglichkeit, solche Gegenstände aus der Insolvenzmasse herauszukaufen.

Ob nun ein Treuhänder einen Labtop herausverlangt, um diesen zu verwerten, bleibt abzuwarten. .  Je nach dem kann man dann reagieren. Erfahrungsgemäß sind Labtops eher im Visier als die alten PC-Kästen, letztere bleiben fast immer dort wo sie auch hingehören, beim Schuldner.

Wurde denn der Lab im Vermögensverzeichnis angegeben ? Mit welchem Wert ?

Gruss
Feuerwald


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mustang70
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« Antworten #2 am: 20. Mai 2007, 17:28:51 »

taj,das weiß ich eben nict mehr so genau??
ich mache das alles ohne anwalt und werd mich morgen bei der schuldnerberatung erkundigen!!!
Hallo zusammen!
Bin grad neu dzu gekommen,und nun meine erste frage:
Hab gestern erfahren das mein gerichtliches eröffnet wurde! Und nun möcht ich gern wissen was man noch besitzen darf und was nicht? Vor allem was meinen Computer anbelang? Ist ein 2 1/2 jahrer alter Laptop, und auch wegen Digicam und so weiter, und ebenfalls Kleidung z.B. lederjacken und so??
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