Nun habe ich noch eine Frage:
Ich habe unter meine schufa nachgesehen, ob sich noch was getan hat. Nun habe ich unter Hinweise gesehen, das
1.) Insolvenzverfahren eröffnet am 29.09.2008
2.) Insolvenzverfahren aufgehoben am 12.05.2009
3.) Restschuldbefreiung angekündigt
Was passiert jetzt, muß ich damit rechnen, das das Insolvenzverfahren doch nicht besteht oder habe ich vorläufig meine Ruhe?

Bin mir jetzt echt etwas unsicher. Was heißt eigentlich nochmals Restschuldbefreiung, muß ich da noch was zahlen? Von was soll ich was zahlen, wenn ich nichts habe?
Gruß Gabi