Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:39:59 *
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Autor Thema: Bestellungen und Ratenzahlunng in WVP  (Gelesen 629 mal)
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vwfahrerin
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« am: 06. Mai 2009, 17:45:54 »

Hallo ich habe nun mal eine Frage:

Ich bin in der WVP und habe schon öfters bei Versandhäuser und andere Bestellungen gemacht. Beim Klingel kann ich sogar Ratenzahlungen machen Wahrscheinlich, weil ich bei denen immer brav gezahlt habe. Auch bei Tchibo oder dergleichen kann ich ohne Probleme einkaufen. Auch bei Big Xtra habe ich einen Urlaub gebucht und angezahlt.

Kann ich da Schwierigkeiten bekommen und prüfen die das nach? Kann ich mit meinem Geld nicht machen, was ich will? Ich habe im Monat nicht mehr als 740,00 €. Da zahle ich auch meinem Mann die monatliche Rate vom Auto, das vorher meins war aber er nun auf seinen Namen laufen läßt. nur die Autoversicherung läuft auf mich. Kann ich da mit irgendwas in Schwierigkeiten kommen oder werde ich dann aus der Inso genommen?

Über Antworten bin ich dankbar. Dann weiß ich, wie ich mich verhalten muoß.

Gruß Gabi whistle
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 06. Mai 2009, 20:01:53 »

Hallo Gabi,

warum diese Angst. Du bist in der WVP und kannst Reisen buchen und Bestellungen aufgeben wie und wann immer du willst und schön wäre es, wenn du das auch bezahlen kannst  lollol ... nein mal ernsthaft: Machst Du aufgrund Deiner Bestellungen oder was auch immer neue Schulden, so haben diese mit deiner abgeschlossenen Insolvenz doch nichts zu tun.

Die Auto-Geschichte ist doch sicherlich schon vorher mit TH/IV geklärt worden.

Genieße einfach Dein jetziges Leben  wink

LG
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« Antworten #2 am: 06. Mai 2009, 20:16:48 »

Mit dem Auto weiß die TH nichts aber kann die das herausbekommen? Ich habe gehört, das man aus der INSO herausgeholt wird, wenn man sich anderweitig bereichert, egal ob im Katalog oder anderweitig. Meine Sachen habe ich bis jetzt immer gezahlt und werde mich hüten, nochmals Schulden zu machen. Das Auto lläuft ja nur die Versicherung auf mich sonst nichts.
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paps
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« Antworten #3 am: 06. Mai 2009, 23:47:32 »

Es ist wirklich kein Problem.
Wenn das Verfahren nach §200InsO aufgehoben und de RSB angekündigt ist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
vwfahrerin
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« Antworten #4 am: 23. Juni 2009, 15:31:07 »

Nun habe ich noch eine Frage:

Ich habe unter meine schufa nachgesehen, ob sich noch was getan hat. Nun habe ich unter Hinweise gesehen, das
1.)  Insolvenzverfahren eröffnet am 29.09.2008
2.)  Insolvenzverfahren aufgehoben am 12.05.2009
3.)  Restschuldbefreiung angekündigt

Was passiert jetzt, muß ich damit rechnen, das das Insolvenzverfahren doch nicht besteht oder habe ich vorläufig meine Ruhe?  huh Bin mir jetzt echt etwas unsicher. Was heißt eigentlich nochmals Restschuldbefreiung, muß ich da noch was zahlen? Von was soll ich was zahlen, wenn ich nichts habe?

Gruß Gabi
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« Antworten #4 am: 23. Juni 2009, 15:31:07 »



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dobberstein
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« Antworten #5 am: 23. Juni 2009, 15:54:10 »

Soweit ersichtlich, ist doch alles ok. Genieße die Zeit. Siehe Misstraut
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pd
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