1. ) Sie möchten ein Wergutachten über meinen Pc (der ist 6 Jahre alt) und meinen PKW (der ist 19 Jahre alt und hat210 Kilometer gelaufen) erstellen lassen. Muss ich das hinnehmen? Darf mir der Wagen weggenommen werden (ich bin arbeitslos, brauche ihn aber u. a zur arbeitssuche). ?
Das kann Sie natürlich machen lassen.
Selbstverständlich sind die Gutachten zu Lasten der Masse zu erstellen (Bitte nicht selber machen lassen).
Dem Gutachter sollten Sie aber klar mitteilen, dass es den PC aber nur ohne Festplatte oder mit professioneller Löschung und entsprechender amtlicher Bestätigung über die Löschung sämtlicher Daten auf der Festplatte gibt. (Bekanntlich sind das die beiden einzigen Wege, ihre Daten vom PC zu entfernen)

Der PKW muß ihnen nur belassen werden, wenn er zur Erwerbsobliegenheit (§811(5) ZPO) benötigt wird.
Das steht im klaren Widerspruch zur Forderung der ARGE wegen Verfügbarkeit ein Fahrzeug zu besitzen.

2. ) Auf einem meiner letzten Kontoauszüge habe ich knapp 100. - Euro Stromkostenerstattung erhalten, das Geld habe ich schon längst ausgegeben, jetzt möchte sie es trotzdem haben, weil ich das wohl angeben musste. Ich soll ihr Raten zahlen.
Ist das Zulässig?
100,- Euro ? vor Eröffnung?
Würde der Gutsten Mitteilen, dass der Betrag verbraucht wurde und nach §818(3) BGB keine Bereicherung vorliegt.

Einen anderen TH wird es nur auf Antrag der Gläubiger oder bei grober Pflichtverletzung geben.