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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:43:17 *
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Autor Thema: Besuch von der Treuhänderin  (Gelesen 865 mal)
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Santas
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« am: 28. August 2007, 14:17:36 »

Hallo,

ich bin seid Juli inder Insolvenz.   Heute kam dann meine Treuhänderin zu mir.  Sie ist hier schlimmer rumgeschlichen als jeder Gerichtsvollzieher zuvor  :sad:.
Nun zu meinen Fragen an Euch:
1. ) Sie möchten ein Wergutachten über meinen Pc (der ist 6 Jahre alt) und meinen PKW (der ist 19 Jahre alt und hat210 Kilometer gelaufen) erstellen lassen.  Muss ich das hinnehmen?  Darf mir der Wagen weggenommen werden (ich bin arbeitslos, brauche ihn aber u. a zur arbeitssuche). ?

2. ) Auf einem meiner letzten Kontoauszüge habe ich knapp 100. - Euro Stromkostenerstattung erhalten, das Geld habe ich schon längst ausgegeben, jetzt möchte sie es trotzdem haben, weil ich das wohl angeben musste.  Ich soll ihr Raten zahlen.
Ist das Zulässig?

Hab den Eindruck sie will mich schikanieren (allein schon der Termin, sie käme zwischen 8. 00 und 15. 00 und ich sitz hier dumm rum und kann nicht raus).

Kann man einen anderen Treuhänder beantragen? (Sie ist nicht aus meiner Stadt).

Santas
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Santas
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« Antworten #1 am: 28. August 2007, 14:19:29 »

Der Wagen hat natürlich 210. 000 Kilometer runter nicht 210 (dat wär schön  :cheesy:).
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paps
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« Antworten #2 am: 28. August 2007, 19:49:48 »


1. ) Sie möchten ein Wergutachten über meinen Pc (der ist 6 Jahre alt) und meinen PKW (der ist 19 Jahre alt und hat210 Kilometer gelaufen) erstellen lassen.  Muss ich das hinnehmen?  Darf mir der Wagen weggenommen werden (ich bin arbeitslos, brauche ihn aber u. a zur arbeitssuche). ?
Das kann Sie natürlich machen lassen.
Selbstverständlich sind die Gutachten zu Lasten der Masse zu erstellen (Bitte nicht selber machen lassen).

Dem Gutachter sollten Sie aber klar mitteilen, dass es den PC aber nur ohne Festplatte oder mit professioneller Löschung und entsprechender amtlicher Bestätigung über die Löschung sämtlicher Daten auf der Festplatte gibt. (Bekanntlich sind das die beiden einzigen Wege, ihre Daten vom PC zu entfernen) nono
Der PKW  muß ihnen nur belassen werden, wenn er zur Erwerbsobliegenheit (§811(5) ZPO) benötigt wird.
Das steht im klaren Widerspruch zur  Forderung der ARGE wegen Verfügbarkeit ein Fahrzeug zu besitzen. fuchsteufelswild

2. ) Auf einem meiner letzten Kontoauszüge habe ich knapp 100. - Euro Stromkostenerstattung erhalten, das Geld habe ich schon längst ausgegeben, jetzt möchte sie es trotzdem haben, weil ich das wohl angeben musste.  Ich soll ihr Raten zahlen.
Ist das Zulässig?

100,- Euro ? vor Eröffnung?
Würde der Gutsten Mitteilen, dass  der Betrag verbraucht wurde und nach §818(3) BGB keine Bereicherung vorliegt. fuchsteufelswild

Einen anderen TH wird es nur auf Antrag der Gläubiger oder bei grober Pflichtverletzung geben.

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Gismo
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« Antworten #3 am: 28. August 2007, 20:30:00 »

Hallo,

Also wie bereits hier im Forum bekannt habe ich Regelinsolvenz beantragt!

War heute zum ersten mal bei meinem vom Gericht bestellten Gutachter der später auch mein TH wird.

Ich war erstaunt!  wir hatten ein Ausführliches Gespräch über den ganzen Sachverhalt ( hatte auch alles sehr gut über Wochen vorbereitet ) und aus erster Sicht darf ich auch meine Firma weiterführen.  biggrin

Hatte wohl Glück.  cheesy

Alles sehr gut gelaufen, hatte ich gar nicht erwartet !

Oder Unterscheiden die TH zwischen Verbraucher und Regelinsolvenz und gehen da anders vor ????.  gruebel

Zu meinen anderen Fragen schreib ich in einem neuen Thema, gehört hier nicht her !

Gruß Gismo
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