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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:43:30 *
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Autor Thema: Betr: Aktenzeichen  (Gelesen 776 mal)
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Heidelberg
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« am: 19. Juli 2008, 09:40:32 »

Hi

Mal ne Blöde frage:

Ist es nicht so das Ein Aktenzeichen immer nur für eine Person bzw für ein Insolvenzverfahren gilt , ist doch so oder ????????

Den bei www.insolvenzbekanntmachungen.de wo mann doch alle bekanntmachungen bzw seine Bekanntmachung von einem Insolvenzgericht einsehen kann Existiert mein Az nicht mehr.
Ein Anderer hat nun mein Az bzw das Gleiche Az
Noch bis vor 2 Monaten standen meine Daten unter Meinem Az und nun finde ich sie nicht mehr Egal welche Suchweise ich eingebe.

Könnte mir da einer netterweise weiter helfen.Könnte das für mich Probleme bedeuten???????

Gruß Heidelberg   
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paps
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« Antworten #1 am: 19. Juli 2008, 11:31:55 »

Ja so sollte es sein.
Da auch später die Dinge zugeordnet werden müssen.

Entweder haben Sie einen Zahlendreher bei der Eingabe oder aber das Gericht hat in seiner Nachweisführung geschlampt.
Aktenzeichen bitte auch mit IK/ IV eingeben, da bei unterschiedlichen Verfahrensarten möglicher weise doch eine Doppelvergabe vorliegen kann.

Ansonsten sagt das Aktenzeichen die Verfahrensart/ das Gericht/ fortlaufende Nummer im Jahr

Das nach Aufhebung des Verfahrens keine Einträge mehr sichtbar sind ist nicht so selten.
Meist geschieht dies bei Masselosen Kleinverfahren.
Wahrscheinlich aus Platzgründen(?)
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Heidelberg
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« Antworten #2 am: 19. Juli 2008, 12:03:49 »


Hallo Paps

Nein Zahlen Dreher hatte ich keine .Habe auch die IK nr angegeben

Ich komme aus BW und der andere aus Hessen also zwei total verschiedene Insolvenzgerichte.

Und die einzige masse was ich an Vermögen habe ist mein mtl Gehalt.

Heist das nun das mein Inso Verfahren aufgehoben ist / wird und ich in die WVP komme ?????

Mfg Heidelberg
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paps
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« Antworten #3 am: 19. Juli 2008, 12:44:57 »

Wann war der Schlußtermin?
Ankündigung der RSB schon da?


Allein aus dem Fehlen des Eintrages ,kann man das natürlich nicht schließen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #4 am: 19. Juli 2008, 13:16:12 »


Hi

Schlußtermin ist noch nicht bekannt.(angeblich weil noch Unterlagen fehlen würden  Aussage vom TH
Inso Verfahren eröffnet war am 27.07.2007 laut Beschluß vom Inso Gericht
Ankündigung der RSP auch noch nicht.

Kann ich eigentlich die Kinder 15 und 10 Jahre meiner Freundin ( bin nicht der Leibliche Vater ) auf meine lohnsteuerkarte setzen lassen , da wir ja auch Heiraten wollen.

Mfg Heidelberg
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« Antworten #4 am: 19. Juli 2008, 13:16:12 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 20. Juli 2008, 12:38:44 »

Hallo,

was machen Sie sich das Leben so schwer ? Fahren Sie zum Gericht und klären das dort.

MfG

ThoFa
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