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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:44:43 *
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Autor Thema: Betriebsführung unter Betreuung in einem Insolvenzverfahren  (Gelesen 404 mal)
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Seibl2011
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« am: 22. September 2011, 20:18:05 »

Hallo,

Mein Insolvenzverwalter sagt ich sei der "Unternehmer" (muss sagen habe auch förmlich drum gebettelt :-(( )eines kleinen Weinbaubetriebes und habe für den Unterhalt/ Arbeiten in den letzten Monaten Sorge zu tragen gehabt und jetzt habe ich auch die Ernte zu organisieren und damit zu bezahlen, Einkommen in den letzten 3 Moanten null, das kann doch irgendwo nicht sein
Versuche seit Monaten eine Rechtsberatung zu bekommen, auch vergebens

wer weiß Rat

mit freundlichen Grüßen
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 22. September 2011, 20:44:22 »

Sie liegen in einer Ecke von Deutschland, wo gute Beratung Mangelware ist.  Man kann auch nicht eben mal „vorbeifahren“. #

Sie haben ein eröffnetes Insolvenzverfahren.
Ihr IV meint, Sie wären verantwortlich als Unternehmer und sollten den Kopf hinhalten bzw. das Risiko tragen

OK, dann muss aber auch der Unternehmerlohn stimmen
 
Deshalb raten wir immer gleich zu Beginn des Insolvenzverfahrens diese Kernfrage zu klären. Nur dann kann man einen betrieb weiterführen und in die Zukunft planen.

Sie haben  bspw.  die Möglichkeit den IV um eine Freigabe nach § 35 Abs. 2 S. 1 und S. 2 InsO zu ersuchen.  Wenn der das ablehnt, müssen die Spielregeln ausgehandelt werden. a) Ihr Unterhalt (Einkommen) muss geregelt sein. b) Das wirtschaftliche Risiko der Betriebsfortführung hat die Insolvenzmasse.

Sollte Ihre Selbständigkeit betreist freigegeben sein, ist es in der Tat auch Ihr Risiko, davon leben zu können. Wenn kein Einkommen vorhanden ist, ist zu not Grundsicherung nahc dem SGB II zu beantragen.
 
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Seibl2011
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« Antworten #2 am: 22. September 2011, 21:02:48 »

Mercy für die schnelle Antwort,
 wenn Sie mir sagen wo ich hin muss stehe ich morgen auf der Matte

  Ich hatte gefragt wer führt den Beztrieb und bekam die Antwort Sie waren und sind der Unternehmer

Was auch mit zählt ich stehe unter Betreung in Geschäftlichen Dingen und von meiner Betreuerin kommen auch keine Antworten, wo bin ich also dran; eine Redchtsberatung bekomme ich auch nicht, Erntebergungskosten aus der Masse werden auch nicht gewährt bzw. es wird einfach nicht nicht darauf geantwortet

mercy an alle die Antworten
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 23. September 2011, 00:50:40 »

In einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren nachträglich die Selbständigkeit  in eine gute Bahn zu bringen, ist meist nur mit einem erheblichen Befreiungsschlag gegen die IV möglich. Ein theoretischer Rat hilft hier nicht. Da ist 70% Psychologie und 30% fachliches Know-How erforderlich.  

Sie frei zu boxen wird nicht kostenlos möglich sein.

Dazu gehört a) eine Strategie und b) eine rechtliche Umsetzung.
 
Die Kuh, die sich brav melken lässt, wird der Bauer nie aus dem Stall entlassen

Die Kuh, die keine Milch mehr gibt, aber tüchtig futtert, wir der Bauer nicht behalten wollen

Sie müssen Position beziehen.

« Letzte Änderung: 23. September 2011, 01:03:10 von Feuerwald » Gespeichert

Tags: Betriebsführung  Betreuung  Insolvenz 
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