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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:49:32 *
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Autor Thema: Betriebskostenabrechnung  (Gelesen 282 mal)
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Raimundo_Palumbo
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Beiträge: 11

Danke
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« am: 21. Oktober 2011, 08:32:59 »

Hallo an euch. Ich benötige mal wieder einen guten Rat, denn ich bin hier hier nicht sicher und bekomme vom IV keine hinreichenden Antworten.

Wie verhält es sich mit einem Betriebskostenguthaben in Höhe von 357,00 €?
Eine Partei bekommt das Geld, da bin ich mir ziemlich sicher, nur wer?

Der IV schreibt mir, dass der Betrag in voller Höhe herangezogen wird.
Nun befürchte ich aber, dass mir die ARGE diesen Betrag auch rückfordern wird und dann stehe ich ziemlich doof da.

Da das Verhältnis mit dem IV eh nicht das allerbeste ist, kann ich mir hier alle Nachfragen sparen.

Was mache ich, wenn beide Parteinen von mir das Geld haben wollen, wer geht vor?

Danke für eure Hilfe
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Fallera
Moderator
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Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 21. Oktober 2011, 09:04:17 »

Die Frage wurde schon gestellt!

Deshalb hier close!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Tags: Betriebskostenguthaben  Hartz 4 
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