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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:50:05 *
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Autor Thema: Betriebskostenguthaben  (Gelesen 1216 mal)
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Caty de Cat
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« am: 15. März 2010, 13:32:15 »

Hallo ihr Lieben,

als erstes möchte ich mal loswerden, dass ich es super toll finde, dass es so ein Forum gibt  thumbup

Ich bin hier noch ganz neu und grad bei einer Sache ziemlich verwirrt. Auch wenn ich schon einiges dazu gelesen hab, ist mir der richtige Sachverhalt noch nicht so ganz klar. Und es geht auch eigentlich nicht um mich, sondern um eine Verwandte von mir, die jetzt erst im ersten jahr ihrer inso ist. ich persönlich bin schon im vierten jahr. und ich hoffe jetzt sehr, dass mich vllt jemand von euch mal richtig aufklären kann, wie sie sich nun richtig verhalten muss.

zu dem vorliegenden sachverhalt:

am 10.03.2010 teilte der Insolvenzverwalter mit, dass die Schuldnerin (EU-Rentnerin (seit 01.09.08), 1 Kind) ihr Betriebskostenguthaben aus dem Jahre 2008 in voller Höhe (207,65€) zum 25.03.2010 an ihn überweisen soll, ggfls in Raten (er findet eine Rate i.H.v. 50,-€ mtl. als angemessen, die für die Schuldnerin allerdings viel zu hoch ist, um sie einhalten zu können). Er bezog sich auf ihr Antwortschreiben von Januar 2010, bei dem er von ihr Kontoauszüge nach der Eröffnung angefordert hatte. Mietschulden hatte bzw. hat sie keine.

zu den Daten: es betrifft wie gesagt den Abrechnungszeitraum 2008, die Insolvenz wurde am 27.11.08 eröffnet, also im selben Jahr. Die Auszahlung der BKA erfolgte am 10.06.2009. Die Schuldnerin liegt in mit ihrem EK unter dem Pfändungsfreibetrag und ist völlig am Ende mit ihren Nerven, weil sie nicht weiß, wie sie das jetzt bezahlen soll.

Von uns ist niemand auf die Idee gekommen, dass zu melden, weil ja das Verfahren bereits abgeschlossen war und zweitens sie die Miete ja aus ihrem pfändfreien einkommen bezahlt hat. Die zu allem Überfluss trotz Rückerstattung aus der BKA erhöht wurde (zum 01.07.09). Außerdem kam auch keine Rückmeldung vom Insolv.verwalter als es um eine Nachzahlung beim Strom ging.

Bei den wenigen Beiträgen zu BKA-Guthaben glaub ich zu verstehen, dass sie es zurückzahlen muss, weil es ja aus dem Zeitraum vor der Eröffnung kommt - bin mir allerdings nicht sicher. Ich hoffe sehr, dass mich vllt jemand von euch richtig aufklären kann, weil ich auch aus der InsO nicht schlau geworden bin.

Vielen Dank im Voraus schon mal für eure Antworten :)

LG, Caty
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« Antworten #1 am: 15. März 2010, 14:33:58 »

 weil ja das Verfahren bereits abgeschlossen war

- was heißt abgeschlossen?

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Caty de Cat
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« Antworten #2 am: 15. März 2010, 16:29:37 »

Na als der Beschluss kam, dass die Insolvenzzeit ab 27.11.08 geht und die Untersuchungen über vermögensgegenstände ect abgeschlossen ist.
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 15. März 2010, 17:02:19 »

d.h. es läuft das eigentliche Insolvenzverfahren, das bislang nicht aufgehoben wurde und somit ist pfändbares Vermögen massezugehörig, wozu auch die Erstattung von Betriebskosten gehört. Das ändert sich erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase.

Der TH hat somit recht.

Das Verfahren ist nicht abgeschlossen.

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Caty de Cat
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« Antworten #4 am: 15. März 2010, 19:12:23 »

Also wir dachten eigentlich, dass sie schon in der Wohlverhaltensphase ist. Da müssen wir nochmal diesen papierberg durchgehen, was nun phase ist. steht das dann in so einem beschluss drin, dass sie dann in der wohlverhaltensphase ist?

bürokratie ist echt heavy  dntknw das mit den gläubigern ect war doch schon abgeschlossen, zumindest stand das in dem einem beschluss so drin  dntknw
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. März 2010, 19:12:23 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 15. März 2010, 19:33:21 »

www.insolvenzbekanntmachungen.de

-> und letzten Stand abrufen! Schlusstermin stattgefunden? RSB angekündigt worden? Insolvenzverfahren aufgehoben worden?
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