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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:50:46 *
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Autor Thema: Betriebskostennachzahlung im VIV  (Gelesen 383 mal)
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kenny79
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« am: 14. Januar 2009, 12:17:30 »

Darf eine Betriebskostennachzahlung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2007-31.12.2007 vom Mieter gezahlt werden, wenn das WIV des Mieters im Dezember 2007 eröffnet wurde und die Betriebskostenabrechnung 2008 zugeht?
« Letzte Änderung: 14. Januar 2009, 19:23:34 von kenny79 » Gespeichert
MissTraut
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« Antworten #1 am: 14. Januar 2009, 14:15:15 »

Hallo,

m.E. ist dies eine Insolvenzforderung und die Abrechnung sollte an IV weitergeleitet werden.

LG
MissTraut
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und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
kenny79
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« Antworten #2 am: 14. Januar 2009, 14:27:32 »

Was ist zu tun wenn die Nachzahlung vom Schuldner beglichen wurde, in der wohlwollenden Annahme weitere Schulden zu vermeiden? Ist in diesem Fall nicht sogar die Restschuldbefreiung gefährdert oder gar hinfällig, da ein Gläubiger bevorzugt behandelt wurde? Oder kann der TH die Zahlung einfach vom Vermieter zurückfordern?
« Letzte Änderung: 14. Januar 2009, 14:43:45 von kenny79 » Gespeichert
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