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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:51:15 *
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Autor Thema: Betrifft Verjährung Lohnsteuervorfinanzierung  (Gelesen 694 mal)
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RobertP
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« am: 08. September 2010, 17:21:11 »

Hallo bräuchte mal eine Information betreffend Verjährung bei einer Lohnsteuervorfinanzierung.

Im Jahr 02 ist von einem Bekannten und seiner damaligen Ehefrau ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht worden dieser ist von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt worden er konnte Sich darauf hin das Geld am selben Tag von einer Bank auszahlen lassen. Die sich das Geld dann wohl vom Finanzamt zurück holt wenn der Antrag entschieden ist?.

Leider waren wohl noch andere Schulden bei Ihm zu der Zeit aufgelaufen so das das Finanzamt das Geld direkt pfändete und de Bank wohl leer ausging.

Er hat auch (so seine Aussage) nichts mehr davon gehörte bis heute!!

Heute hat er ein Schreiben bekommen in dem er aufgefordert wird den damaligen Betrag+Zinsen bis xx.xx.xxxx zu Zahlen.

Nun meine Frage gibt es so etwas wie eine Verjährungsfrist bei so was?

Seine schufaauskunft ist sauber laut eigen Auskunft
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paps
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« Antworten #1 am: 08. September 2010, 20:31:20 »

m.E. greift auch hier die normale Verjährungfrist von 3 Jahren.
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RobertP
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« Antworten #2 am: 09. September 2010, 00:03:37 »

Wie soll er sich den jetzt Verhalten wenn er darauf Antwortet wäre ja glaub ich die Verjährungsfrist  unterbrochen oder?

Schreiben ignorieren und abwarten was nach dem angegebenen Zahlungsdatum passiert?

Leider sind keine Unterlagen mehr vorhanden für den Zeitraum 02
Hat wohl was mit der Scheidung und Neuanfang zu tun biggrin
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paps
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« Antworten #3 am: 09. September 2010, 18:41:40 »

Nein, eine Antwort unterbricht die Verjährungsfrist nicht.
Man könnte dem Unternehmen mitteilen, dass man vorsorglich die Einrede der Verjährung erhebt ohne das Bestehen einer Forderung rechtlich anzuerkennen.
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« Antworten #4 am: 10. September 2010, 04:29:32 »

So habe mir mal den Brief geben lassen was wohl jetzt ein anderes Licht auf die ganze Sache wirft es war wohl doch ein Kreditvertrag. dort steht:

Lohnsteuervorfinazierung
Kreditvertrag Nr. xxxxxxxx vom 30.04.02

Sehr geehrter Kunde
bei Überprüfung unserer Unterlagen haben wir festgestellt, daß Sie unsere bisherigen Zahlungsauffcrderungen nicht beachtet haben und Ihr bei uns bestehendes Kreditkonto immer noch einen Schuldsaldo in Höhe von derzeit
EURO x.xxx.xx
====::::::::=::::::====
aufweist. wir fordern Sie auf, diesen Betrag bis spätestens xx,xx.10 auszugleichen.
Nach Eingang der Zahlung kann der Kreditvertrag als erledigt betrachtet werden.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. September 2010, 04:29:32 »



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RobertP
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« Antworten #5 am: 12. September 2010, 05:16:55 »

Gibt es bei Kreditverträgen auch eine Verjährung?
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Insokalle
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« Antworten #6 am: 12. September 2010, 12:05:37 »

natürlich
sie beginnt grds mit Entstehung des Anspruchs. Bei Darlehen also ab Kündigung oder mögl. auch Ende einer vertraglichen Laufzeit.
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