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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:51:43 *
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Autor Thema: Betrügerfirma - Wiederspruch vergessen einzulegen  (Gelesen 402 mal)
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« am: 27. Juli 2010, 18:27:17 »

Guten Tag, habe beim Prüfungstermin vergessen eine Forderung zu bestreiten. Urteil das die Forderung unzulässig ist, ist vorhanden. Was kann ich jetzt noch tun um diese Forderung rauszubekommen oder als bestritten/nicht festgestellt. Insolvenzverwalter meinte das ich Wiederspruch einlegen hätte können.
Habe es aber vergessen.
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paps
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« Antworten #1 am: 27. Juli 2010, 20:55:52 »

Ehr wenig.
Schriftlich beim Gericht versuchen mit Vorlage des Urteils.

Kannte der IV das Urteil?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #2 am: 27. Juli 2010, 22:46:47 »

Habe es öfters reingeschickt, aber keine Reaktion. Nur 1x das ich doch Widerspruch hätte einlegen können
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« Antworten #3 am: 27. Juli 2010, 23:08:01 »

Muss dazu sagen, das ich die vorz. RSB anspiele, und ich denen KEINEN Cent überweißen werde.
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 28. Juli 2010, 00:49:55 »

"Habe es aber vergessen"

Das war kein gutes Argument. Man hätte hier ggfs. eine  Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 186 InsO i.V.m. § 233 ZPO versuchen können.

Wie sieht denn das Urteil aus aus dem sich ergibt, dass die Forderung nicht berechtigt ist? Vielleicht kann ein guter RA da noch was machen. Wie hoch ist denn die Forderung?



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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. Juli 2010, 00:49:55 »



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« Antworten #5 am: 28. Juli 2010, 01:29:55 »

sie werden sicher lachen wenn sie das lesen. die Forderung ist 90€ hoch. Da ich aber wegen des eher geringen Schuldenstandes, nicht das Verfahren durchlaufen, sondern durch eine vorzeitige RSB bzw. Teilzahlungsvergleich beenden möchte, muss ich diese ja auch berücksichtigen, aber ich kann denen und will denen kein Cent überweißen. Die Polizei hat mir gesagt das sie seit 5 Jahren gegen diese ermitteln.

Also die bekommen von mir nichts.
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lucca_m
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« Antworten #6 am: 28. Juli 2010, 09:36:35 »

Es fällt mir schwer, aber so richtig ernst nehmen kann ich sie nicht.

Sie mahcen sich jetzt wegen 90 € so einen Stress. Falls Sie es tatsächlich schaffen, eine wie auch immer gartete Vergleichssumme aufzubringen, wird der zu zahlende Anteil so gering sein, dass sich die Müh, die Zahlung zu vermeiden einfach nicht lohnt!!!!

Zahlen Sie es, verbuchen Sie es unter "Ich war so blöd und hab nichts gepeilt" und versprechen Sie scih selbst, so einen Mist nie wieder zu machen!
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« Antworten #7 am: 29. Juli 2010, 04:30:18 »

Warum sollte man solchen Leuten noch Geld in den Rachen schieben?
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deagle
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« Antworten #8 am: 29. Juli 2010, 07:52:25 »

Naja weil "solche" Leute ihre Kohle durch Angst unwissenheit und vergeßlichkeit machen...

so wie ich das lese gehörst Du zu letzteren  cheesy
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lucca_m
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« Antworten #9 am: 29. Juli 2010, 19:31:14 »

"Warum sollte man solchen Leuten noch Geld in den Rachen schieben?"

Damit Sie endlich mal Ruhe haben und sich um wichtigere Dinge im Leben kümmern können.
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