Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:52:27 *
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Autor Thema: Betrug im Insolvenzverfahren - Konsequenzen?!  (Gelesen 564 mal)
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Versager
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« am: 04. Mai 2011, 19:05:48 »

Hallo,


vorab: Es geht nicht um mich!

Angenommen jemand ist im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Diese Person gibt gegenüber dem Insolvenzverwalter an,dass 400 € im Monat für Kinderbetreuung gezahlt werden müssen. Es gibt einen Vertrag und das Geld wird auch monatlich vom Konto abgebucht.
Allerdings ist der "Vertragspartner" der Vater der betreffenden Person.
Er hat nur einen anderen Nachnamen.
Nun bucht die insolvente Person für die Sommerferien eine 3-wöchige Reise (Person + 2 Kinder).
Zusätzlich hat diese Person in einem Familiengerichtsverfahren Kosten für Wohngebäudeversicherung etc. geltend gemacht, diese aber nachweislich nie gezahlt. So entstand für den Ehepartner (ebenfalls im Verbraucherinsolvenzverfahren), der offiziell Vertragspartner für die Versicherung war, die Ankündigung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. 

Welche Konsequenzen hat das?
Muss man das anzeigen?
Wenn ja, wo?

MfG
Versager


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juergengrisu
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« Antworten #1 am: 05. Mai 2011, 09:31:59 »

Hi;)

Wenn das rauskommt ,gar nicht dran zu denken ...Versagungsgrund...
der Betroffene sollte mit seinem TH reden...

gruss
Juergengris
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Der_Alte
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« Antworten #2 am: 05. Mai 2011, 10:54:57 »

Verträge kann man auch mit Familienmitgliedern schließen und die sind genau so bindend wie andere Verträge. Wenn also tatsächlich für die Kinderbetreuung dem Vater (Großvater der zu betreuenden Kinder?!) vertragsgemäß Geld überwiesen wird ist daran nichts auszusetzen.
Der Treuhänder hat keine Handhabe; die Rechtsgültigkeit des Vertrags könnte allenfalls das Insolvenzgericht prüfen.

Warum soll ein Insolaner keine Ferienreise buchen können? Wofür das unpfändbare Einkommen während des Insolvenzverfahrens ausgegeben wird ist Sache des Schuldners. Er darf nur kein Vermögen schaffen.

Ich kann nicht erkennen, wo in diesen Fällen ein Versagensgrund für die RSB gegeben sein soll.


Der dritte Fall hat mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun.
Die Behauptung der Zahlung vor dem Familiengericht ist möglicherweise eine Falschbehauptung, die, wenn sie nachgewiesen werden kann, zu einem entsprechenden Strafverfahren führen könnte und, sofern sich dazu noch eine rechtliche Handhabe ergibt, eine erneute Prüfung vor dem Familiengericht erfolgen könnte.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versicherungsnehmer für die Zahlung der Versicherungsprämie verantwortlich ist.
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Es grüßt der Alte
Fallera
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« Antworten #3 am: 05. Mai 2011, 11:05:34 »

stimme mit dem Alten überein!

 thumbup
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