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Autor Thema: Bevorstehende Steuerschulden und Steuerhinterziehung  (Gelesen 683 mal)
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kackeamdampfen
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« am: 26. August 2008, 15:49:34 »

Hallo Ihr Lieben!

Mir ist folgendes passiert: In den letzten zwei Jahren habe ich relativ gut verdient, hier und da mal Webseitengeschäfte gemacht und mit 2 anderen Jungs meinen Alters auch ein paar Internet-Ideen umgesetzt. Dabei haben wir ebenfalls gut verdient, das verdiente überschlagen und unter uns dann aufgeteilt. Nun ist es so, dass ich - dumm und naiv wie ich war - das Geld auf meinem Konto einfach mehr oder weniger unüberlegt ausgegeben habe, meine Rechnungen enthalten keine Steuernummer - und ich kann kaum noch nachvollziehen, was wann wie an wen geflossen ist.

Das, was ich jetzt noch zusammensuchen kann, habe ich bereits der Steuerberaterin gegeben, allerdings muss ich teilweise Belege "rekonstruieren"... dabei geht es auch noch um die Steuererklärung für 2006... und eine GbR wird auch noch "nachkonstruiert" für das, was wir gemeinsam unternommen haben....wir haben nur leider nicht richtig Buch geführt, dumm wie wir waren.

Ich ahne nichts gutes..wenn man bedenkt, dass andere schon wegen Steuerhinterziehung dran sind, wenn sie nur die Strecke zur Arbeit um ein oder zwei Kilometer beschönigen, dann kann ich mir bei mir ausrechnen, dass das Finanzamt dahinterkommt und neben einer riesen Zuschätzung auch noch eine Strafe droht...

Nun eine Frage: Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Bzw. viel wichtiger: Meinen Eltern geht es finanziell relativ gut - ich kann und möchte sie aber nicht dafür gerade stehen lassen. Angenommen, ich hätte am Ende Steuerschulden von 15.000 Euro und wäre vorbestraft - kann ich dann, trotz der Stellung meiner Eltern, eigenständig Hartz IV beantragen und die Verantwortung so für mich selbst übernehmen, mit diesem Geld zurecht zu kommen? Oder wird dann automatisch bei meinen Eltern gepfändet?

Danke im Voraus,

kackeamdampfen
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 26. August 2008, 16:36:22 »

Nun eine Frage: Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Bzw. viel wichtiger: Meinen Eltern geht es finanziell relativ gut - ich kann und möchte sie aber nicht dafür gerade stehen lassen. Angenommen, ich hätte am Ende Steuerschulden von 15.000 Euro und wäre vorbestraft - kann ich dann, trotz der Stellung meiner Eltern, eigenständig Hartz IV beantragen und die Verantwortung so für mich selbst übernehmen, mit diesem Geld zurecht zu kommen? Oder wird dann automatisch bei meinen Eltern gepfändet?

Hallo, was schlimmstenfalls passieren kann, vermag ich nicht zu sagen, da fehlt mir einfach das Wissen.

Was ich jedoch nicht verstehen kann ist die Aussage von Dir, wenn Steuerschulden in Höhe von X und vorbestraft .....

Warum nicht weiter arbeiten (natürlich mit einer ordentlichen Buchführung) und die bestehenden Schulden abarbeiten. Warum Hartz IV beantragen ?

Deine Eltern können für Deine Schulden nicht belangt werden, es sei denn sie haben in irgendeiner Form gebürgt.

LG
MissTraut
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smallville
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« Antworten #2 am: 08. Oktober 2008, 22:55:02 »

Hallo kackeamdampfen,

weiß nicht ob Du hier noch liest, der Thread ist schon älter.
Zu Deiner Beruhigung kann ich Dir sagen, dass man wegen nicht gezahlten Steuern weder vorbestraft wird noch sonst was.

Ich bin das lebende Beispiel, ich bin mit rund 45.000 Euro (inkl. Säumniszuschläge) in die Inso gegangen.
Geschätzte Ust. und die richtige wird noch immer nachkonstruiert.

Bei mir hat allerdings der Steuerberater Riesenmist gebaut und gegen diesen läuft parallel ein Verfahren weil zu prüfen ist inwieweit und mit welcher Summe er in Regress genommen werden kann.

Dennoch bin ich als Geschäftsinhaberin verantwortlich gewesen und hätte mich mehr/besser um die steuerlichen Angelegenheiten kümmern müssen.

Dir alles Gute
lg
small
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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