Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 08:57:27 *
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Autor Thema: Bezahlte Rechnungen wieder offen?  (Gelesen 774 mal)
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mottenmann98
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« am: 11. Juni 2008, 11:23:37 »

Hallo!
Habe heute mal wieder hier gestöbert, da es immer neue und interessante Sachen zu lesen gibt. Habe hier schon oft Hilfe nur durch aufmerksames Lesen bekommen. Heute jedoch geht mit nach einigen Artikeln der Arsch auf Grundeis. Folgende Situation: Mein Mann in Regelinsovenz und Schlußtermin im Juli. Meine Privatinsolvenz ist im März angemeldet aber noch keine Post vom Amtsgericht bezüglich Eröffnung. Da sich mein Mann beruflich im Ausland aufhält habe ich Zahlungen wie eon, Gaswerke, Katzenfutter, ebay-Kleidungskäufe (da neu zu teuer) etc. von meinem Konto bezahlt. Ich bekomme 204 Euro Nebenjob, 300 Euro Unterhalt und 154 Euro Kindergeld. Jetzt habe ich hier gelesen, daß bei Inso-Eröffnung vom Treuhänder alle Überweisungen etc. zurück geholt werden. Das hieße ja, daß ich dann einen immensen Schuldenberg zusätzlich noch dazu bekomme. Ob es die 5 Euro Hose für meinen Sohn oder die eon-Ratenzahlung für Jahresendabrechnung ist. Habe ich das wirklich so richtig verstanden? Bitte, bitte antwortet mir jemand schnell. Denn dann darf ich ja nix mehr über das Konto bezahlen, da es ja dann im Endeffekt zurück gebucht wird und als nicht bezahlt gilt. Bitte um schnelle Hilfe!
Gruß mottenmann98
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 11. Juni 2008, 11:36:06 »

Hallo,

lediglich Lastschriften werden "zurück geholt". Und diese auch nur bis zu sechs Wochen nach dem letzten Rechungsabschluss.

MfG

ThoFa
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mottenmann98
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« Antworten #2 am: 11. Juni 2008, 11:47:53 »

Hallo ThoFa!
Danke für die schnelle Antwort. Dann sieht es ja nicht ganz so schlimm aus, bis auf Aldi, Lidl etc. Werde jetzt nur noch bar dort bezahlen. Hab da mal noch ne blöde Frage. Was ist ein Rechnungsabschluß?
Gruß mottenmann98
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Hautnah
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« Antworten #3 am: 11. Juni 2008, 16:18:11 »

Hallo ThoFa,

da habe ich aber andere Erfahrung genmacht.
Mein TH hat Lastschriften bis zu 4 Monaten zurück gebucht, habe mich dann direkt an das Inso-Gericht gewannt.
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paps
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« Antworten #4 am: 11. Juni 2008, 21:44:27 »

ThoFa schreibt ja auch "Rechnungsabschluß" und der ist bei manchen Banken  nur aller 3 Monate.
Dazu kommt dann noch die gesetzliche Einspruchsfrist.

Also sind 4 Monate keine Seltenheit.


Im Übrigen bekommt man den Rechnungsabschluß nur aus den AGB heraus.
Meist wird dieser verbunden mit der Zusendung/Download von Kontoauszügen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. Juni 2008, 21:44:27 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 12. Juni 2008, 11:29:54 »

Hallo,

um die Sache etwas klarer zu machen:

Rechnungsabschluss für das erste Quartal war bspw. am 01.04.2008. Dann kann der IV bis zum 13.05.2008 (sechs Wochen) alle Lastschriften des ersten Quartals zurückbuchen.

MfG

ThoFa

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didi75
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« Antworten #6 am: 26. Juni 2008, 22:06:27 »

Hallo,

um die Sache etwas klarer zu machen:

Rechnungsabschluss für das erste Quartal war bspw. am 01.04.2008. Dann kann der IV bis zum 13.05.2008 (sechs Wochen) alle Lastschriften des ersten Quartals zurückbuchen.

Hallo, hier eine Frage....

heißt das der IV kann alles Lastschriften vom 01.04 bis 13.05 zurückfordern, oder 13.05 bis jetzt also z.B. Eröffnung 12.06?

Gruss DIDI
« Letzte Änderung: 27. Juni 2008, 10:39:21 von jafern » Gespeichert
dobberstein
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« Antworten #7 am: 27. Juni 2008, 10:05:28 »

01.04 - 13.05
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pd
ThoFa
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« Antworten #8 am: 27. Juni 2008, 14:50:48 »

Hallo,

nein.

Er könnte dann alle Lastschriften vom 01.01. bis 12.06. widersprechen.

MfG

ThoFa

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didi75
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« Antworten #9 am: 27. Juni 2008, 15:42:57 »

Hallo,

nein.

Er könnte dann alle Lastschriften vom 01.01. bis 12.06. widersprechen.

MfG

ThoFa


Hallo Ihr Lieben.

Nach dem ich die ganze Nacht über Gesetzestexte, Urteile und Foreneintrage und Internet-rechtsinfos gebrütet habe...

 Seeing_stars

hab ich folgende Informationen gesammelt.
Wenn die Eröffnung am 20. Juni ist, ist der IV berechtigt, die Lastschriftbuchungen ab dem letzten genehmigten Rechnungslauf, hier der 01.04 bis zum Eröffnungsdatum "einzusammeln" und auf dem ANDERER-Konto zu sichern.

Der Rechnungsabschluss am 01.04 ist nach der 6 Wochenfrist, also am 13.05 bestätigt und genehmigt, also können nach den AGB´s der Bank auch die Lastschriftbuchungen vom 01.01. bis einschließlich 31.03 nicht mehr angerührt werden. uneinsichtig
So,
das heißt für jeden der kurz vor der Eröffnung steht-

das Blumentopf-verfahren wie eine nette Anwältin in einem Forum schrieb, alle Lastschriften stoppen bevor es zu spät ist und diese dann per Überweisung zahlen und den Rest in den Topf packen , aber "offiziell" hat man da sowieso NIX drin. whistle
Schlimm ist es wenn man z.B. 5 Gläubiger hat und Dank den Rücklastschriften die nicht beglichen werden, hat man dann 8- 14 neue und das kann Eon sein, Stadtwerke, die Versicherung die einem die Kfz kündigt, der Wagen wird stillgelegt, der Vermieter hat per Lastschrift die Miete eingezogen, schupps ist die wech und auf dem ANDERER- Konto, na da kommt Freude auf wenn man dem nicht mehr in die Augen schauen kann, weil dieser mitbekommt das Insolvenz beantragt wurde.
Das Leben muss doch weiter gehen und nur weil es BGH Urteile gibt die sich um Lastschriften in den Tausendern bewegen( 16000- 23000 lest selber)
muss einen Harz 4 Empfängerin mit einem 8 Wochen alten Baby, um Ihre Miete und die Telekom-sperre, da die Rechnungen der Letzten 2 Monate ja zurückgebucht wurden, bangen.  :Oh_no:Klasse
Die Stadtwerke für Strom und Gas gingen auch bei einigen zurück....
wenn für einen Alleinstehenden der freie Betrag dann auf 998? Euro steigt, so steigt doch nicht sein Einkommen bei Harz 4 auf diese Summe sondern bleibt bei seinen ca 740 Euro(gab er dort im Forum an) dntknw
also wenn er sich in den Monaten von 1.4 bis zum sagen wir 20.06 alles vom Harz 4 bezahlt hat und die Versicherung auch per Lastschrift und dann wird alles zurück gebucht?????

Also, mir fehlen da die Worte...
Ein TH würde jetzt sagen, das kommt alles mit in die Insolvenzmasse, aha, also neue Gläubiger, klasse, was? thumbup

Also bitte informiert Euch und bereitet alles vor, sonst hab Ihr- wie ICH-
Rennerei, neue Schulden und vielleicht auch Albträume weil Ihr die ganze Nacht solche Sachen lest. cry

Liebe Grüße an alle

Eure DIDI

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
(Kurt Tucholsky)
« Letzte Änderung: 28. Juni 2008, 08:41:30 von jafern » Gespeichert
ThoFa
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« Antworten #10 am: 28. Juni 2008, 18:24:28 »

Hallo,

Wenn die Eröffnung am 20. Juni ist, ist der IV berechtigt, die Lastschriftbuchungen ab dem letzten genehmigten Rechnungslauf, hier der 01.04 bis zum Eröffnungsdatum "einzusammeln" und auf dem ANDERER-Konto zu sichern.
Der Rechnungsabschluss am 01.04 ist nach der 6 Wochenfrist, also am 13.05 bestätigt und genehmigt, also können nach den AGB´s der Bank auch die Lastschriftbuchungen vom 01.01. bis einschließlich 31.03 nicht mehr angerührt werden.

Fast Richtig ! Es gibt aber noch den vorläufigen IV und der unterteilt sich nochmals in stark und schwach.

Und das hier:

Nach dem ich die ganze Nacht über Gesetzestexte, Urteile und Foreneintrage und Internet-rechtsinfos gebrütet habe...

hätten Sie sich sparen können, wenn Sie das hier:


Zitat von: ThoFa
Rechnungsabschluss für das erste Quartal war bspw. am 01.04.2008. Dann kann der IV bis zum 13.05.2008 (sechs Wochen) alle Lastschriften des ersten Quartals zurückbuchen.

richtig gelesen hätten.  wink whistle

MfG

ThoFa
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didi75
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« Antworten #11 am: 29. Juni 2008, 18:19:28 »

 wink
 stimmt - wer lesen kann ist im klaren Vorteil

wenn die Eröffnung der IV am wie oben geschrieben am 20.06 ist dann ist die 6 wochenfrist für den ersten Rechnungsabschluß also der 13.05 schon vorbei, oder? also kann er nur die Lastschriften ab dem 01.04 bis 20.06 zurück holen...(?)

 gruebel
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didi75
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« Antworten #12 am: 29. Juni 2008, 18:23:56 »

Hallo, und vielleicht kann mir mal einer den Unterschied zwischen einem starken und einem schwachen Verwalter erklären?
nehmen wir mal das Beispiel-
die Eröffnung der Privaten Insovenz ist am 20.06 gewesen, kann der IV die Lastschriften vom 01.04 bis 20.06 zurückbuchen , oder nicht?  Ist der nun ein schwacher ? und wann ein starker?
 Oh_no
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