Sprechen sie mit dem iv über die Möglichkeit die pfändbaren Beträge direkt an ihn abzuführen!
Ich habe mit dem IV gesprochen und er war recht aufgeschlossen, zumindest für den Anfang.
Ich soll ihm den jeweiligen Lohnzettel schicken und den Betrag überweisen.
Er wäre eigentlich verpflichtet die Pfändung gegenüber dem AG offenzulegen.
Allerdings ginge das voll auf meine Kappe, wenn da irgendetwas nicht stimmt bei dem Betrag, den ich ihm überweise, und da was nebeneinaus geht, wi er sich ausdrückte.
Was konkrte meint er damit?
Geht es da nur darum, dass ich die Pfändungstabelle richtig lesen kann?
Die Frage ergibt sich tatsächlich.
Ich habe einen Job als Verkaufsfahrer und bin dadurch täglich ca. 10 std. Ortsabwesend. Jeden Tag ein anderer Ort.
Verpflegungskostenpauschale ist gegenüber dem Finanzamt kein Problem, wie wirkt sich diese jedoch in der Inso aus?
Ich hab gerade nachgerechnet, wenn die Verpflegungskostenpauschale zur anwendung kommt, dann liegt mein Neotto unter der Pfändungsfreigrenze.
Gruß Leopold Bloom