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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:05:08 *
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Autor Thema: Bin in der Regelinso. Heute Arbeitsvertrag unterschrieben.  (Gelesen 358 mal)
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Leopold Bloom
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« am: 04. November 2010, 19:40:51 »

Natürlich werde ich den IV darüber informieren.

Im November wird der Lohn unterhalb des Pfändungsfreibetrags liegen, da das Arbeitsverhältnis erst am 15.11. beginnt.
Im Dezember wird er leicht darüber liegen.

Soll ich bereits vor Arbeitsantritt oder erst nach Beginn informieren?

Hat es einen Sinn, den IV darum zu bitten, den pfändbaren Teil des Lohns direkt an ihn abzuführen?

Der AG ist mit Sicherheit begeistert, wenn bereits vor Lohnzahlung eine Pfändung kommt.
Und das käme dem Betriebsklima sicheerlich nict förderlich, zumal während der ersten 4 Wochen täglich gekündigt werden kann.

Gruß Leopold Bloom
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Fallera
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« Antworten #1 am: 04. November 2010, 20:42:02 »

Sprechen sie mit dem iv über die Möglichkeit die pfändbaren Beträge direkt an ihn abzuführen!

Wenn das nicht gehen sollte, informieren sie ihren ag vorher!

So ein Riesen Aufwand ist das nicht für ihren ag und letztendlich wird ihre Arbeit bewertet werden! Ich arbeite in einem großen Unternehmen und bei uns sind Pfändungen überhaupt nicht ungewöhnlich!

Nur Mut!
« Letzte Änderung: 04. November 2010, 20:44:30 von Fallera » Gespeichert

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Leopold Bloom
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« Antworten #2 am: 04. November 2010, 21:20:03 »

So ein Riesen Aufwand ist das nicht für ihren ag und letztendlich wird ihre Arbeit bewertet werden!
Das ist es ja.
Wenn ich schon eine Zeitlang in der Fa. wäre, würde ich es genau so sehen.
Aber als Neuling muss ich ja meine Leistungsfähigkeit erst beweisen.


Ich arbeite in einem großen Unternehmen
Es ist ein kleines Unternehmen.
und bei uns sind Pfändungen überhaupt nicht ungewöhnlich!

Danke!
Ich werde auf jeden Fall mit dem IV Kontakt aufnehmen.

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 04. November 2010, 21:22:09 von Leopold Bloom » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 09. November 2010, 17:49:58 »

Sprechen sie mit dem iv über die Möglichkeit die pfändbaren Beträge direkt an ihn abzuführen!

Ich habe mit dem IV gesprochen und er war recht aufgeschlossen, zumindest für den Anfang.
Ich soll ihm den jeweiligen Lohnzettel schicken und den Betrag überweisen.
Er wäre eigentlich verpflichtet die Pfändung gegenüber dem AG offenzulegen.

Allerdings ginge das voll auf meine Kappe, wenn da irgendetwas nicht stimmt bei dem Betrag, den ich ihm überweise, und da was nebeneinaus geht, wi er sich ausdrückte.
Was konkrte meint er damit?
Geht es da nur darum, dass ich die Pfändungstabelle richtig lesen kann?

Die Frage ergibt sich tatsächlich.
Ich habe einen Job als Verkaufsfahrer und bin dadurch täglich ca. 10 std. Ortsabwesend. Jeden Tag ein anderer Ort.
Verpflegungskostenpauschale ist gegenüber dem Finanzamt kein Problem, wie wirkt sich diese jedoch in der Inso aus?

Ich hab gerade nachgerechnet, wenn die Verpflegungskostenpauschale zur anwendung kommt, dann liegt mein Neotto unter der Pfändungsfreigrenze.

Gruß Leopold Bloom
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paps
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« Antworten #4 am: 09. November 2010, 19:21:34 »

Bei §850a 3. ZPO i.V.m. § 850e 1. ZPO also nichts pfändbar.
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« Antworten #4 am: 09. November 2010, 19:21:34 »



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Leopold Bloom
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« Antworten #5 am: 09. November 2010, 19:44:39 »

Bei §850a 3. ZPO i.V.m. § 850e 1. ZPO also nichts pfändbar.

Danke, ich werd`s dem IV vorlegen.
Das wird ihn aber nicht freuen, weil bisher hat er, obwohl ich Hartz IV bin, also unpfändbar, mtl. immer eine geringe Summe bekommen, und jetzt, wo ich einen Arbeitsplatz habe, bekommt er dann nix mehr?  wow

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 09. November 2010, 19:47:48 von Leopold Bloom » Gespeichert
paps
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« Antworten #6 am: 09. November 2010, 22:25:17 »

freiwillig weiter zahlen geht ja auch. whistle
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« Antworten #7 am: 10. November 2010, 08:02:24 »

freiwillig weiter zahlen geht ja auch. whistle
Werde ich auch machen.
Ich denke, dass meine freiwilligen coffee Zahlungen u.a. der Grund waren, dass mir der IV bisher keinerlei (vermeidbare) Schwierigkeiten bereitet hat.
Er hat sich selber mal dahingehend geäußert, dass er sich gegenüber den Gläubigern wegen meiner freiwilligen Zahlungen für meine RSB einsetzen werde.

Ach ja, hier Site noch zu den Verpflegungskosten: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11223.faces?currentModule=home

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 10. November 2010, 08:20:11 von Leopold Bloom » Gespeichert
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