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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:08:33 *
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Autor Thema: Bin neu hier  (Gelesen 499 mal)
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luis65
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« am: 18. Januar 2009, 11:56:45 »

Hallo alle zusammen,

ich bin neu hier im Forum also habt bitte nachsehen mit mir, wenn ich mal was nicht richtig schreibe.

Ich bin seit 2008 in Insolvenz und mich würde mal interessieren wieviel Lohn/Geld man behalten darf bei einer Familie also Vater, Mutter und 1 Kind.

Meine Frau (derzeit ohne Arbeit) wird auch bald in Insolvenz gehen und ich bin am Arbeiten also alleinverdiener.

Freue mich über Eure Antworten und vielen Dank im voraus  wink
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 18. Januar 2009, 13:36:16 »

ater = Verdiener
Mutter =  ohne Einkünfte
Kind =  ohne Einkünfte

daraus errechnen sich 2 unterhaltspflichtige Personen die zu berücksichtigen sind. Entsprechend findet die Spalte mit der Nummer 2 der Lohnpfändungstabelle Anwendung, immer bezogen auf das Nettoarbeitseinkommen.

http://pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html





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luis65
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« Antworten #2 am: 18. Januar 2009, 14:22:40 »

@Feuerwald,

lieben Dank für die schnelle Info, aber was ist denn mit dem Kindergeld ggf. Wohngeld ect.pp wird das auch alles auf das Nettoeinkommen mit angerechnet oder darf man es komplett behalten?

Wie sieht es denn dann aus wenn meine Frau auch arbeiten geht? Ich meine wegen der Unterhaltspflicht meiner Frau und meinem Kind gegenüber?

Oder besser gesagt wieviel darf  denn jeder von uns verdienen ohne das was abgezogen wird?   


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Feuerwald
Moderator
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2009, 14:30:12 »

aber was ist denn mit dem Kindergeld ggf. Wohngeld ect.pp wird das auch alles auf das Nettoeinkommen mit angerechnet

- nein, wird es nicht.


oder darf man es komplett behalten?

- ja


Wie sieht es denn dann aus wenn meine Frau auch arbeiten geht? Ich meine wegen der Unterhaltspflicht meiner Frau und meinem Kind gegenüber?

- wenn eine gesetzlich unterhaltspflichtige Personen, die zu berücksichtigen ist, eigene 8existenzsicherende) Einkünfte hat, kann auf Antrag des Treuhänders das Gericht entscheiden, ob diese ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt.


 
Oder besser gesagt wieviel darf  denn jeder von uns verdienen ohne das was abgezogen wird?   

- wie gesagt, eine starre Tabelle gibt es hier nicht. Gehen wir mal davon aus, dass ab so 400,- bis 450,-  Euro die Gefahr besteht, dass der Treuhänder einen entsprchenden Antrag stellt .... wie der dann entschienden wird, bliebe abzuwarten.


 

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