Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:09:07 *
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Metusalem
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« am: 24. Mai 2011, 18:06:22 »

Hallöchen,meine Welt scheint gerade unter zu gehen.
Ich bin vor 3 Jahren aus meinem alten Ort fort gezogen und nur durch zufall war ich heute mal zu besuch in meiner alten Wohnung,ich hatte eine sehr nette vermiterin,ich bin vom Glauben abgefallen als sie mir richtig böse gab.Obwohl ich da schon 3 Jahre nicht mehr wohne kam Post zur abgabe einer eidestatlichen Versicherung und ein Gerichtsvollzieher war auch da er will noch extra was eine andere sache,ich bin jetzt ratlos wie lange kann man denn schulden eintreiben die eine sache muß ca 11 jahre zurück liegen es war ein versandhaus.
Ich habe diese schulden gemacht als ich noch nicht verheiratet war,kann man meinen Mann jetzt dafür belangen,bin total verzweifelt,bitte helft mir
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horst69
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« Antworten #1 am: 24. Mai 2011, 18:20:03 »

Hallo !

Also, dein Mann kan nicht für deine Schulden belangt werden, solange er nichts mit unterschrieben hat. Aber wie du sagtest, hast du dein Mann erst später kennengelernt, also keine Gefahr !!

Schulden können, solange ein Titel (Mahnbescheid z.B.) im Raum steht, 30 Jahre vollstreckt werden !

Gibt es einen Titel??
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Metusalem
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« Antworten #2 am: 24. Mai 2011, 18:27:02 »

Lieber Horst,leider weis ich nicht was ein Titel ist,ich versteh nicht das nach fast vergessener zeit noch nachverlangt wird.
Ist mein Mann mir gegenüber in irgendeiner Form in Verantwortung zu ziehen?
Wo kann ich mich hinwenden wenn die dann doch sagen er muß für mich abzahlen Lohnpfändung etc pepe.
Die alten schulden wurden noch in erster Ehe gemacht.
Aber schon mal danke wink
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horst69
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« Antworten #3 am: 24. Mai 2011, 19:03:19 »

Dein Mann ist komplett raus aus der Nummer!!

Egal was andere Leute, wie z.B. Inkassounternehmen, sagen.

Deine Schulden-dein Problem !!

Mal anders gefragt, warum bestehen die Schulden??
Glaubst du, nur weil es jetzt 11 Jahre her ist, lösen sich die Verbindlichkeiten in Luft auf??
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Der_Alte
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« Antworten #4 am: 24. Mai 2011, 19:09:52 »

Hallo Metusalem,

ruhig Blut.
Für die Schulden muss Ihr jetziger Mann weder direkt noch indirekt aufkommen. Das ist die hoffnungsvolle Seite.

Was Sie betrifft ist es ganz einfach so, dass das Versandhaus damals einen vollsteckbaren Titel erwirkt hat, denn sonst käme heute kein Gerichtsvollzieher.
Da Sie vermutlich den Namen geändert haben, können Sie entweder die Sache aussitzen und warten, bis der Gerichtsvollzieher an Ihrer heutigen Tür steht oder Sie gehen auf den Gläubiger zu und versuchen es zu regeln.
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Es grüßt der Alte
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« Antworten #4 am: 24. Mai 2011, 19:09:52 »



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Metusalem
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« Antworten #5 am: 25. Mai 2011, 02:28:01 »

G :dntknw:uten Morgen meine lieben ,danke das ihr mir geantwortet habt,es ist schon sehr hilfreich zu wissen das sie meinem Mann nichts anhaben können doch der Flattermann bleibt.Sicher vergehen Schulden nicht einfach so das ist mir schon klar und ich werde auch versuchen das zu regeln,in meiner hofnungslosen lage gestern hab ich vergessen zu erwähnen und das war das gemeine,ich wohne seid 2008 nicht mehr in dem Ort und es stand ein ganz anderer Name an dem Briefkasten und trotzdem wurde Post für mich in den Kasten geworfen,wie gesagt unter dem Namen unter dem ich angeschrieben wurde gibt es mich seid 2008 nicht mehr,das heißt Post für Frau A  (die seid 2008 B heißt)und seid 2008 gar nicht mehr in C wohnt war <post im Briefkasten von Familie D,wie soll ich mich da verhalten was passiert jetzt? Die sagen mir doch glatt uns doch egal Post wurde zugestellt und basta.
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Metusalem
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« Antworten #6 am: 25. Mai 2011, 02:48:29 »

Ach so noch etwas, ich hab kein eigenes Konto mein Lohn geht auf das Konto von meinem Mann wäre es da besser mir ein eigenes Konto anzulegen?
Ich kann nicht schlafen mir gehen tausend Sachen durch den Kopf,hatte ich lange nicht mehr sooo schlimm,nicht mal Tropfen können mich beruhigen
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Der_Alte
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« Antworten #7 am: 25. Mai 2011, 07:05:37 »

Über die Postzustellung würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen. Im Zweifelsfall kann man schließlich nachweisen, dass man seit 2008 dort nicht mehr gewohnt hat. Das kann ohnehin nur für Zustellungen vom Amtsgericht o.ä. gelten; alle anderen Briefe sind nebensächlich.

Da Sie, so lese ich Ihren Beitrag, die Angelegenheit bereinigen möchten, suchen Sie Kontakt zu dem Gerichtsvollzieher, der dort zuständig ist. Anschrift pp. kann man auch über das zuständige Amtsgericht erfahren.
Fragen Sie ihn, wann der Vollstreckungsbescheid erlassen wurde. Wenn das in der Zeit war, als Sie dort nicht mehr gewohnt haben, könnte ein Grund gegeben sein, doch noch dagegen vorzugehen. Das ist dann aber Sache für einen Anwalt.

Vom Gerichtsvollzieher erfahren Sie auch den Gläubiger und die Forderungshöhe.

Richten Sie sofort ein eigenes, am besten ein Pfändungsschutzkonto, ein, denn Ihr Einkommen ist auf dem Konto ihres Mannes nicht geschützt.
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Metusalem
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« Antworten #8 am: 25. Mai 2011, 14:49:12 »

Guten Tag "Der Alte"
Wie gesagt ich habe von null und nichts eine Ahnung,muß mir denn jede Bank ein Pfändungskonto die möglichkeit geben ein solches einzurichten oder werde ich auch dort wieder Schwierigkeiten bekommen gruebel
Ich hab eben mit meiner Tochter über die Sache geredet das tat schon mal gut.
Auch hab ich mich mal schlau gemacht über die Sache ob man meinen Mann damit reinziehen kann,das geht Gott sei Dank nicht,aber er ist mir gegenüber obwohl verheiratet unterhatpflichtig.
Wie wird das eigentlich alles berechnet,er zahlt 600 euro Miete,300euro unterhalt und muß jeden Tag über 100 km zur Arbeit fahren.
Übrigens mir geht es schon etwas besser und ich konnte mal ne Stunde abschalten. wink
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Der_Alte
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« Antworten #9 am: 25. Mai 2011, 15:18:15 »

Es gibt Banken, die zicken ein wenig oder verlangen horrende Gebühren für so ein Konto.
Sparkassen gehen meistens, auch die Norisbank soll problemarm sein.

Die Unterhaltsplicht Ihres Mann Ihnen gegenüber spielt überhaupt keine Rolle. Es ist sogar so, dass, solange kein Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt, Sie kraft Gesetz eine Unterhaltsverpflichtung Ihrem Mann gegenüber haben und somit bei Anwendung der Pfändungstabelle die Spalte 2 (eine unterhaltspflichtige Person) gilt, sofern nicht noch unterhaltsberechtigte Kinder dazukommen.

Vergleichen Sie mal die Tabelle mit Ihrem Einkommen, das beruhigt wahrscheinlich auch, weil kein Gläubiger bzw. alle zusammen nicht mehr als diesen pfändbaren Betrag nehmen können.
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« Antworten #10 am: 25. Mai 2011, 15:46:04 »

Die Unterhaltsplicht Ihres Mann Ihnen gegenüber spielt überhaupt keine Rolle. Es ist sogar so, dass, solange kein Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt, Sie kraft Gesetz eine Unterhaltsverpflichtung Ihrem Mann gegenüber haben und somit bei Anwendung der Pfändungstabelle die Spalte 2 (eine unterhaltspflichtige Person) gilt, sofern nicht noch unterhaltsberechtigte Kinder dazukommen.

In der Regel stellt nicht ein Gläubiger sondern der TH/IV einen Antrag auf Nicht- bzw. nur noch teilweise Berücksichtung bei der Unterhaltspflicht! Ansonsten hat der Alte natürlich 1000% recht.
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« Antworten #11 am: 25. Mai 2011, 16:24:22 »

In der Regel stellt nicht ein Gläubiger sondern der TH/IV einen Antrag auf Nicht- bzw. nur noch teilweise Berücksichtung bei der Unterhaltspflicht! Ansonsten hat der Alte natürlich 1000% recht.

Metusalem ist noch weit vor einem Antrag auf PI.
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Metusalem
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« Antworten #12 am: 25. Mai 2011, 19:22:43 »

Vielen lieben Dank nochmal das ihr so gut und gedduldig mit mir kommuniziert cheesy
es beruhigt ungemein,was bitte ist ein PI oder ein Th wie gesagt null Ahnung leider kann ich die Dame (gerichtsvollzieherin) nunr ganz schlecht erreichen,ihre Bürozeiten sind Dienstags von 12-13 und donnerstags von 9-10 uhr ausgerechnet morgen hab ich einen Frühschicht,mir bleibt also nur mich schriftlich an sie zu wenden,was passiert eigentlich wenn ich eine Eidestattliche Versicherung unterschreiben müßte was hat das für folgen für mich und meinen Mann
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Der_Alte
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« Antworten #13 am: 25. Mai 2011, 22:11:28 »

PI heißt Privatinsolvenz, TH ist der Treuhänder, wird auch als Insolvenzverwalter bezeichnet.

Gerichtsvollzieherin schriftlich um einen Termin bitten, die sind flexibel.

Eidesstattliche Versicherung abgeben heißt, Fragen zu seinem Vermögen und zu seinen Einkünften abzugeben, damit die Gläubiger sich ein Bild machen können, ob estwa gepfändet werden kann. Das gibt einen Eintrag in der Schufa, aber da der Vollstreckungsbescheid wahrscheinlich dort auch gespreichert ist ist die Bonität ohnehin schlecht.
Ihr Mann hat m it der Sache nicht im geringsten zu tun, er ist zu keiner Zeit und unter keinem Umstand Teil des Verfahrens. Diesbezüglich können Sie wirklich alle Gedanken fallen lassen; an Gled und Vermögen des Ehemannes kommt niemand ran.

Sie sind Schuldner und haften damit mit dem pfändbaren Teil des Einkommens und dem eigenen Vermögen.

Sprechen Sie erst einmal mit der Gerichtsvollzieherin, Sie werden erleben, dass Ihnen auch von der Seite keiner Böses will. Wenn es die Forderungssumme zuläßt können Sie dort auch in Raten zahlen. Das wird Ihnen die Gerichtsvollzieherin entsprechend erklären.
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Metusalem
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« Antworten #14 am: 26. Mai 2011, 05:28:44 »

Guten Morgen "Der alte"
Vielen Dank für korekte Antworten das hilft mir ungemein weiter,ich weiß gar nicht was ich ohne solche korrekten Angaben gemacht hätte mir fällt da schon ein Stein vom Herzen.Ich werde mich nach meiner Schicht hinsetzen und gleich mal schriftlich mit der Gerichtsvollzieherin kontakt aufnehmen.
Leider hab ich so aus meinem Bekanntenkreis oft nicht viel gutes von gerichtsvollziehern gehört,das diese sehr energisch auftreten und noch viel mehr wenig Verständnis für eine solche Situation haben,es beruhigt sehr Danke cheesy
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