Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:09:38 *
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Autor Thema: Bin neu hier und habe eine Frage zu Schuldnerberatung.  (Gelesen 595 mal)
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Magula
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« am: 11. April 2010, 21:42:19 »

Hallo,
ich habe dieses Forum durch eine Freundin empfohlen bekommen und mich schon ein paar Tage hier "durch gelesen", aber traue mich erst jetzt.
Zu mir selber, ich bin 28 (weiblich) und bin vor 7 Jahren durch meine Traumata in der Kindheit "zusammen geklappt" und bin seit längerem in Behandlung.
Aber: in der Zeit habe ich immer wieder Schulden gemacht, weil ich es nicht geschafft habe Briefe zuöffnen oder zur Bank zugehen für Überweisungen. Ich habe aber keine Kredite oder so aufgenommen, es waren eher Standartkosten die anfielen. 3 Jahre davon habe ich es nicht zum Amt geschafft und habe auf der Straße gelebt. Seit 1/2 Jahr geht es mir soweit besser, das ich die Kraft habe meinen Berg (für mich Berg, da ich nicht einmal weiß wieviel genau) abzuzahlen, aber ich weiß nicht wie. Kontopfändung und Gerichtsvollzieher hab ich schon kennen gelernt. Inzwischen aber habe ich mein geregeltes kleines Einkommen, Rente wegen voller Erwerbsminderung + Teilbetrag vom Amt (insgesamt 512€ wo ich Alles von zahlen muß) und auch eine Wohnung mit Srom und so biggrin
Jetzt zu meiner Frage:
Die Schuldnerberatung hat aber erst einen Termin im August frei  sad Gibt es auch noch andere Stellen, die mir kompetent weiterhelfen? Und wenn ja, wo finde ich die?

Sooo, erstmal vielen Dank für´s Lesen. Ich hoffe auf gute Tips von euch.
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« Antworten #1 am: 12. April 2010, 17:46:07 »

Bei 512€ Einkommen und ohne Sicht auf ein höheres Einkommen würde ich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. In der Schufa stehst Du eh schon, von daher machts eigentlich nichtsmehr aus.

-> Hier, dieses Forum hat mir schon einiges gebracht.

MfG

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« Antworten #2 am: 12. April 2010, 18:29:25 »

Hallo,

ich schließe mich KSC an und danke auch, dass du die Ratenzahlungen für die Schulden einstellen solltest (nicht die laufenden Kosten). Warte den Termin bei der Su-Beratung im August ab. Ein RA welche auch einen AEV machen könnte kostet wieder Geld welches Du nicht hast.
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« Antworten #3 am: 12. April 2010, 18:29:27 »

Grundsätzlich könnte noch ein Anwalt (in manchen Gerichten gibt es noch Beratungsscheine) oder eine private SB helfen.
Beides kann aber u.U. schon einiges kosten.

Aus meiner Sicht werden Sie die Schulden mit einem Einkommen von 512 nicht abbauen können.
Wichtig vor dem Schritt zu einer Inso ist aber noch zu klären, ob Anträge auf "vorsätzliche" Handlungen drohen und in welcher Höhe diese sein könnten.
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Magula
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« Antworten #4 am: 12. April 2010, 19:53:32 »

Hallo,
erstmal danke für die schnellen Antworten. Die helfen mir schon.
Heißt vorsätzlich mit Absicht gemachte Schulden? Das habe ich nicht, ich habe auch nicht auf großem Fuß gelebt, keine Großeinkäufe, keine neuen Anschaffungen oder sowas. Es ist damals nur Alles "liegen geblieben" an Rechnungen. Wenn ich aber die Raten einstelle und die die ihr Geld haben wollen mich anschreiben, wie verhalte ich mich und was sage ich ihnen? Könnte mir da noch einer einen Tip geben?

Nochmals vielen Dank und schönen Gruß.
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« Antworten #4 am: 12. April 2010, 19:53:32 »



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« Antworten #5 am: 12. April 2010, 20:20:01 »

Vorsätzlich unerlaubte Handlungen sind z.B. durch Betrügereien, Geld bekommen zu haben, verurteilt worden zu sein, nicht zurück zahlen.

Sowas in der Art.
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Magula
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« Antworten #6 am: 12. April 2010, 21:47:36 »

Danke,
aber sowas habe ich nicht.
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« Antworten #7 am: 13. April 2010, 17:35:44 »

Was soll nach Einstellung der Raten noch kommen?

Pfändungsbeschlüsse und Gerichtsvollzieher.
Aber es ist ja nichts zu holen.

Sie können in Vorbereitung auf den SB-Termin schon mal gründlich Ordnung in Ihre Gläubigerübersicht bringen und ggf. eine Forderungsaufstellung anfordern.

Rufen Sie beim Amtsgericht an und fragen nach Beratungsscheinen für den außergerichtlichen Einigungsversuch.
Prüfen Sie bei der Arge, ob die ev. die Kosten für eine SB/Anwalt übernehmen.
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« Antworten #8 am: 13. April 2010, 18:51:03 »

Was soll nach Einstellung der Raten noch kommen?

Pfändungsbeschlüsse und Gerichtsvollzieher. Das kann man ggf umgehen, wenn den Gläubigern mitgeteilt wird, dass nicht gezahlt werden kann (es durch Einkommensnachweis belegen) und gleich darauf hinweisen, dass ... Termin bei der Schuldnerberatung hat.

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Magula
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« Antworten #9 am: 14. April 2010, 20:46:30 »

Hallo,
nochmal ein großes Danke für die hilfreichen Antworten. Ich habe auch schon angefangen Alles aufzuschreiben und zusortieren.

Grüße.
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