Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:16:30 *
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Autor Thema: Bitte Hilfe, träume ich?  (Gelesen 1689 mal)
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helga
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« am: 31. Juli 2009, 17:50:07 »

Hallo an die Experten,

dieses Schreiben habe ich gerade bekommen:

Sehr geehrte.....

in o.a. Insolvenzverfahren wird anliegend eine Ausfertigung des Aufhebungsbeschlusses mit der Bitte um Kentnissnahme übersandt.

Es läuft die Wohlverhaltensphase im Restschuldenbefreiungsverfahren!



Ist das nun gut? Heißt das, ich bin fertig oder habe ich etwas verbrochen.
Oh Gott ich kann kaum schreiben so nervös bin ich!
Könnte heulen. Weiß noch nicht ob vor Glück oder Unglück.

Könnt ihr mir helfen???

Vielen Dank schonmal.

LG Helga
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 31. Juli 2009, 17:53:39 »

Hallo,

na dann weinen Sie mal....vor Glück.  wink

Das Insolvenzverfahren wurde aufgehoben und Sie sind nunmehr in der Wohlverhaltensphase.

MfG

ThoFa
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helga
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« Antworten #2 am: 31. Juli 2009, 17:56:51 »

 juchu juchu juchu juchu juchu wow wow wow

ich kann das einfach nicht fassen...danke danke danke...
das ist der 2t schönste tag meines lebens!!!

Danke auch an alle die mir geholen haben...daaaaaaannnnkeeeee
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tesla
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« Antworten #3 am: 31. Juli 2009, 18:04:10 »

herzlichen glückwunsch, dass freut mich dass man auch mal etwas positives hier lesen kann wink

könnten sie mir sagen, wie lange genau das insolvenzverfahren bei ihnen gedauert hat; also von antragsstellung bis wohlverhalten?

vielen dank.

tesla
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helga
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« Antworten #4 am: 31. Juli 2009, 18:07:04 »

hallo,

also all das Insolvenzverfahren wurde im Januar 2007 eröffnet.
Und nun hab ich anscheind alles bezahlt. Ich fasse es noch nicht ganz!

Viele Grüße

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« Antworten #4 am: 31. Juli 2009, 18:07:04 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 31. Juli 2009, 19:28:39 »

"Und nun hab ich anscheind alles bezahlt. Ich fasse es noch nicht ganz!"

öhm, wo steht denn, Sie hätten alles bezahlt?
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helga
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« Antworten #6 am: 01. August 2009, 08:24:08 »

naja ich gehe davon aus, sonst wäre ich doch nicht fertig, oder?
bin ja erst 1,5 jahre in der insolvenz!

ich hab nie alles so genau zusammengerechnet, dachte ich bräuchte noch ein paar monate.

wären noch schulden da, würde es doch weiterlaufen oder irre ich mich da?
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 01. August 2009, 10:10:03 »

Hallo,

Sie machen eine Insolvenz und wissen offensichtlich gar nicht was Sie da getan haben. Was ist eigentlich aus dem Land der Dichter und Denker geworden ?

Ihre Insolvenzzeit vorbei und nunmehr befinden Sie sich in der Wohlverhaltensphase. Alles zusammen dauert i.d.R. sechs Jahre.
Wenn Sie immer noch nicht wissen, was ich damit meine, lesen Sie die gefühlten eine Millionen Beiträge hier.

MfG

ThoFa

P.S.: Sollten Sie durch die Pfändung Ihre gesamten Schulden sowie die VErfahrenskosten schon vor Ablau der sechs Jahre bezahlen, müssen Sie einen Antzrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung und vorzeitige Beendigung der WVP stellen.
« Letzte Änderung: 01. August 2009, 10:13:18 von ThoFa » Gespeichert

helga
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« Antworten #8 am: 01. August 2009, 10:26:53 »

ja, das gebe ich zu. es war mir nicht bewußt, auf was ich mich da einlasse. ich habe auch keinen ansprechpartner. der th hilft mir NIE!

meine schulden sind lange vor den 6 jahren beglichen, das war mir schon klar, aber ich wußte nicht genau wann! ich ging nun einfach davon aus, dass das verfahren nicht vorzeitig beendet ist, wenn noch was offen ist und die 6 jahre nicht um sind.

ich befinde mich nun in der wohlverhaltensphase der restschuldbefreiung. aber wofür benötige ich eine restschuldbefreiung, wenn die 6 jahre noch nicht um sind und weiterhin gepfändet werden könnte??

ich versteh es halt wirklich nicht. vielleicht bin ich dumm und eben kein dichter und denker!!!   angry
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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 01. August 2009, 10:46:03 »

Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen haben Sie einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Sie durchlaufen also zwei Verfahren. Ein Insolvenzverfahren und ein Restschuldbefreiungsverfahren.

Am Ende des Insolvenzverfahrens wird die Restschuldbefreiung angekündigt und das Insolvenzverfahren ausgehoben.
 
Das ist nunmehr erfolgt. Deshalb auch ein Grund sich zu freuen, denn die erste Hürde ist genommen.

Es läut nun die sogenannte Wohlverhaltensphase, die sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet,  falls die Restschuldbefreiung nicht zuvor versagt wird. Am Ende der 6 Jahre wird die Restschuldbefreiung dann erteilt.

Wenn Sie vor Ablauf der 6 Jahre tatsächlich alle Insolvenzforderungen nebst die Verfahrenskosten und Vergütungen für den Treuhänder bereinigt haben, können Sie einen Antrag auf Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung stellen.

Bislang ist die Restschuldbefreiung jedoch nur vorbehaltlich § 295 InsO angekündigt.

« Letzte Änderung: 01. August 2009, 19:35:47 von Feuerwald » Gespeichert

helga
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« Antworten #10 am: 01. August 2009, 13:29:57 »

vielen Dank Feuerwald.
Ich glaube nun habe ich das verstanden!

LG
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« Antworten #11 am: 05. August 2009, 10:44:05 »

Ich mal wieder...Hallo an alle.

Habe mich gestern Abend mal hingesetzt und alle meine Pfändungsbeträge zusammen gerechnet.
Demnach wurden mir insgesamt über 700 Euro mehr gepfändet, als der Schuldenbetrag. Kommen während der Insolvenz denn noch Zinsen auf?

LG helga
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« Antworten #12 am: 05. August 2009, 12:00:06 »

Hallo,

wahrscheinlich wurde Ihnen die Kosten des Verfahrens gestundet. Dann werden die vor den Gläubigern gezahlt.

Wenn Sie aber jetzt schon sovile gezahlt haben, frage ich mich warum Sie überhaupt ins Insolvenzverfahren gegangen sind,
da scheint es aber eine seltsame Beratung gegeben zu haben.

Sie sollten mal in die Insolvenzakte schauen, da sollte eine Übersicht drin sein, was mit dem Geld passiert ist.
Oder halt Ihren TH fragen.

MfG

ThoFa
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helga
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« Antworten #13 am: 05. August 2009, 13:24:45 »

Wenn Sie aber jetzt schon sovile gezahlt haben, frage ich mich warum Sie überhaupt ins Insolvenzverfahren gegangen sind,
da scheint es aber eine seltsame Beratung gegeben zu haben.


da haben sie völlig Recht. Die Beratung war gar nichts und heute würde ich mit meinem kleinen Schuldenbergchen nie wieder in die Inso gehen! NIE WIEDER!

Ich wende mich mal an den TH. Von dem habe ich bisher nichts gehört!

Vielen Dank und Gruß
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« Antworten #14 am: 07. August 2009, 14:04:23 »

Da wird man wahnsinnig....Gleiches Spiel wie immer.

TH läßt sich verleugnen, ruft auch nicht zurück. Eine Unmöglichkeit den zu bekommen.
Und nun wurde wieder mein Gehalt gepfändet obwohl ich doch schon überbezahlt habe.

Ich werd echt noch doof. Dieses Hin und Her macht mich ganz krank!
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