Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:17:43 *
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Ratlosigkeit


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« am: 05. Februar 2009, 17:56:13 »

Hallo!

Habe letztens schon einen Beitrag geschrieben, leider wurde meine Frage nicht so richtig beantwortet  heulen

Gibt es Grüde warum eine Ausergerichtliche Einigung oder/und die Insolvenz abgelehnt werden kann??

Ich habe im Oktober 2008 einen 2.ten Kredit abgeschlossen um viele sachen zu begleichen. Bei diesem Kredit habe ich angegeben das ich keinen Unterhalt zahlen muss, da aber mein Sohn jetzt bei seinem Vater lebt (seid 1.1.09) bezahle ich jetzt Unterhalt. 

Kann man mir einen Strick daraus ziehen? Ich meine im Oktober einen Kredit aufgenommen und im Februar kommt dann sowas???

Das war wirklich nicht so geplant!!!
Auf meinen Kontoauszügen ist ja auch zu sehen, dass es ohne Hilfe wirklich nicht mehr geht!

Danke und ich hoffe auf antworten.
LG

Schulden ca 50.000, Einkommen im durchschnitt 1650Euro


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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 05. Februar 2009, 19:13:04 »

das sollten Sie mit Ihrer Beratungsstelle durchsprechen.  Es gibt Versagungsgründe, die im § 290 InsO aufgelistet sind.

U.a.

 § 290 InsO - Versagung der Restschuldbefreiung

(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

2.  der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,

4.  der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat

 
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paps
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« Antworten #2 am: 05. Februar 2009, 19:30:51 »

Ich sehe auch weniger das Problem in der jetzt aufgetretenen Unterhaltsforderung, wenn zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses keine Forderungen gestellt waren.

Das größere Problem ist die Umschuldung.
Sollte die unter dem Hintergrund der Zahlungsunfähigkeit zustande gekommen sein und das nur, weil da plötzlich keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr dawaren, könnte eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung drohen, wenn nicht sogar ein kompletter Versagungsantrag..
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« Antworten #3 am: 05. Februar 2009, 22:47:45 »

Werte/r Ratlosigkeit, ich möchte dich bitten einmal kurz über den von dir gewählten Threadtitel nachzudenken: Bitte endlich einmal antworten!!!!!!

Nicht nur das viele Ausrufezeichen allgemein als aufdringlich und unhöflich angesehen werden, auch dein Text ist nicht das, was wir hier im Forum als wünschenswert erachten. Bedenke bitte, du hast ein Problem und möchtest deine Frage/n beantwortet haben. Da ist es wohl nicht zuviel verlangt, eine sinnige Überschrift zu wählen.

Darüber hinaus beantworten die Moderatoren und viele weitere Besucher hier jeden Tag nahezu jede Frage. Das ist nicht etwas deren Job, das machen diese in ihrer Freizeit und auch völlig unentgeltlich. Wenn dann mal eine Frage nicht so ganz beantwortet wird, man etwas nicht versteh oder sich weitere Fragen aus den Antworten ergeben, ist es bestimmt nicht zuviel verlangt, wenn im eigentlichen Thread noch mal höflich nachgefragt wird. Ein Recht auf Antwort besteht hier übrigens nicht.  wink
« Letzte Änderung: 05. Februar 2009, 23:00:08 von Dauerstress » Gespeichert
paps
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« Antworten #4 am: 05. Februar 2009, 23:01:28 »

Mr. Dauerstress, danke erst mal für den Hinweis an Mrs. Ratlosigkeit.

Sicherlich ist es so, dass auch mal ein Beitrag "untergehen" kann.
Meist entsteht das dadurch, dass
a) der Inetrenetzugang getrennt wird und man mit "ungelesene Beiträge" in`s `Forum geht
oder b) man einfach davon ausgeht, dass andere mod`s die Frage besser beantworten können.

Kommt dann in einem Zeitraum von 2 Tagen keine Antwort, wird wohl so ein Fall vorliegen.
Das beste Mittel dagegen ist, den eigenen Beitrag mit einer Neuantwort hochzuschubsen

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« Antworten #4 am: 05. Februar 2009, 23:01:28 »



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« Antworten #5 am: 06. Februar 2009, 06:56:11 »

Entschuldigen Sie bitte!! Es sollte nicht aufdringlich oder ähnliches rüberkommen! ENTSCHULDIUNG!!

Das größere Problem ist die Umschuldung.
Sollte die unter dem Hintergrund der Zahlungsunfähigkeit zustande gekommen sein und das nur, weil da plötzlich keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr dawaren, könnte eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung drohen, wenn nicht sogar ein kompletter Versagungsantrag


Verstehe ich nicht ganz! Heißt das also, das ich evtl. keine Hilfe bekommen kann? Und so weiter "leben" muss? Oder das ich nach den 6 Jahren den Rest noch weiter abbezahle? Was ok wäre, brauche nur eine ordentliche regelung :)

Ich brauche Hilfe,wenn nicht so, was kann ich noch tun  Oh_no ?

VIELEN DANK!!
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paps
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« Antworten #6 am: 06. Februar 2009, 11:02:39 »

Was sagt Ihre Anwältin zu dem Umschuldungskredit?

Wenn Gläubiger den AEV ablehnen, kann Antrag auf Insolvenz gestellt werden, da dann der  außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.
Das wollen Sie doch. Oder?
Aus der Antwort der Bank kann man in der Regel schon ersehen, wie diese sich in einem möglichen Verfahren verhalten wird.

Unsere Hinweise waren auch nur als solche zu verstehen.
Besser man weiß was kommen könnte, als umgekehrt.

Anmeldung als vbuH bedeutet, dass diese Forderung von der RSB ausgenommen werden soll.
Dem können Sie widersprechen.

Versagung bedeutet, das was der name sagt, Sie bekommen ihre Schulden nicht erlassen.

Wie der GL sich verhält, kann man aber nicht voraussagen.
« Letzte Änderung: 06. Februar 2009, 11:05:14 von paps » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 06. Februar 2009, 14:25:18 »

Danke für Ihre Antworten!

Der Bank habe ich so garnicht mitgeteil für was ich das Geld brauche... Aber selbst wenn, ist es dann nicht erst recht wichtig mir zu helfen?? Denn ich bin schon wieder in finanzielle "not", trotz der "Umschuldung".
Ich geh nicht mit meinem Geld nur shoppen, sind alles lasten aus der vergangenheit.

Naja, ich werd mal sehen was da noch kommt.

Danke & LG
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« Antworten #8 am: 06. Februar 2009, 17:43:43 »

Also nochmal an Feuerwald erinnert, Versagungsgründe...

Ob es so kommt kann keiner voraussehen.

Es unterstellt doch auch keiner, dass Sie das Geld sinnlos verbrauchen.

Die meisten kennen das Problem der Umschuldung und das dieser Strohalm sich dann doch als Bleigewicht erwisen hat.

Wenn der Kreditgeber eine Eigenauskunft zu den finanziellen Verhältnissen gemacht hat und nach dieser über den Kredit entschieden hat, ist doch alles in Ordnung.

Dass Sie nachträglich mit Unterhaltsforderungen konfrontiert werden könnten, stand sicherlich nicht zur Debatte.
Das Sie Kinder haben, werden Sie ja wohl angegeben haben.
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« Antworten #9 am: 06. Februar 2009, 18:02:53 »

Ja, es war soweit ein ganz normaler Kredit mit Schufaauskunft, Bonitätsprüfung, Kontoauszügen.... Meinen Sohn habe ich angegeben!

Mein Ziel ist es nicht in die Insolvenz zu gehen, ich bin bereit jeden cent selber zu bezahlen. Nur leider war mit meinen Banken nicht zu reden, darum der Anwalt!

Ich kann mit Geld nicht umgehen, muss ich leider zugeben  heulen

Liebste Grüße

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« Antworten #10 am: 06. Februar 2009, 18:06:20 »

Gut, wenn dem so ist, droht auch kein Ungemach.

Bloß was soll der Anwalt jetzt erreichen?
Stundung?
Verlängerung des Rückzahlungszeitraums?

Vergleich auf Basis der 6 Jahre Insolvenz?

Ich verstehe es noch nicht ganz.
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« Antworten #11 am: 06. Februar 2009, 20:58:12 »

Guten Abend!

Ich möchte das meine Anwältin eine für mich passende Rate "aushandelt". Ich bin bereit die nächsten Jaaahhhhrrreee (mehr als 6!!) zu zahlen, nur kann ich keine 600 euro im Monat aufbringen (so wie es jetzt ist). Wenn das nicht funktioniert, muss ich wohl auch den Antrag auf Insolvenz stellen lassen.

Ich denke Ihre Aussage ist richtig : Verlägerung des Rückzahlungszeitraums.

Liebe Grüsse
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