2.) Andere Frage kann es passieren das wenn der TH irgendwann erfahren sollte das ich meinen Führerschein gemacht habe, beweisen muss wo ich das Geld her habe z. B. ob es wirklich von meinem pfändungsfreien Einkommen war? Lässt sich ja schlecht nachweisen oder muss er mir das Gegenteil beweisen???
Im Prinzip könnte der TH nachfragen. Und dann müsste man ihm schon wahrheitsgemäß antworten. Da die Kosten des Führerscheins aber nicht auf einmal entstehen und beglichen werden müssen, sollte man Teilzahlungen doch glaubwürdig nachweisen können. Noch einfacher sollte es sein, wenn man denn gute Beziehungen zur Familie hat, dass man bei einem Familienmitglied so eine Art familiären Dispo in Anspruch nimmt, den man aus dem Unpfändbaren bedient.
3.) Darf ich eigentlich von meine pfändungsfreien sparen? Ich meine ich bin ja noch im eröffneten Verfahren... und habe bisher gute 590,00 Euro zur Seite legen können...
Ich würde als TH empfehlen, im eröffneten Verfahren so viel als möglich auf das Sparbuch zu packen

- und das dann als Neuvermögen einkassieren

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Wenn Sparen, dann nur unter dem Kopfkissen! Oder in der Keksdose. Erlaubt ist es natürlich, warum auch nicht, die Gläubiger würde es freuen.
FG Achdujeh