Der Widerspruch der Lastschrift wurde ignoriert.
Dann sollten Sie sich mal an die Bank wenden. Ohne Ihre Genehmigung darf diese Ihr Konto nicht belasten. Durch den Widerspruch haben Sie die Genehmigung versagt.
Im Übrigen hat der Gläubiger den Bankeinzug ohne Berechtigung vorgenommen. Erteilte Einzugsermächtigungen oder Abbuchungsaufträge erlöschen mit Insolvenzeröffnung. Damit besteht gegen den Gläubiger m.E. ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, gegen den dieser nicht mit seinen Insolvenzforderungen aufrechnen kann. Allerdings gehört dieser Anspruch meiner Ansicht nach als Neuerwerb zur Insolvenzmasse und steht damit dem IV zu. Insoweit hat dieser Recht.
Ergo: Sie dürfen das Pferd nicht von hinten aufzäumen. Wenden Sie sich an die Bank und verlangen Sie das Geld von denen. Wie die dann mit dem Gläubiger, bzw. dieser mit dem IV klarkommen, ist dann nicht mehr Ihr Problem.