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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:23:05 *
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Autor Thema: Bitte um Hilfe beim Noris Credit(Easycredit)  (Gelesen 1062 mal)
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polo1982
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« am: 10. März 2008, 18:00:20 »

Hallo ,

ich hoffe ihr könnt mir Helfen.

Ich habe ein Kredit bei der Norisbank und zwar mit einen Gesamtbetrag
von 7500. Bis Heute habe ich 1250 Euro in 5 Monaten ab bezahlt.
In dem Kredit sind 640 Euro Versicherungskosten  und 670 Euro Zinsen
bei Eff. 10,2% und einer Bearbeitungsgebühr von 200 Euro.
Meine Frage, muss ich die Versicherung behalten?
Die Norisbank gibt dazu  keine eindeutige Antwort.

Ich würde auch gerne mein Kredit in naher Zukunft ablösen
aber in mein Kreditvertrag steht nirgendwo was von Kündigung
oder Sondertilgung. Als ich dann Heute bei der Norisbank war
sagte man mir nach langer Wartezeit , das es bei ihnen immer so
wäre und sie sich auf den Paragrafen des BGB § 486 beziehen
Der Paragraf sagt aber nur was über Mietrecht aus.
Wollen die mich Veraschen ....   fuchsteufelswild
Kann das richtig sein?

MFG Lars


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paps
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« Antworten #1 am: 10. März 2008, 20:51:24 »

ohne genaue Kenntnis des Vertrages keine konkrete Antwort möglich.

Die Kreditversicherung war bei Altverträgen immer kündbar.
Neuerdings gibt es aber Abtretungen an die Kreditgebende Bank. Damit sind diese Versicherungen ohne Zustimmung des Abtretungsgläubigers nicht kündbar.

Sie sollten ihren Kreditvertrag samt Anlagen dahingehend durchforsten.

Der durch Sie genannte Paragraf macht keinen Sinn.
Ich tippe mal auf §489 .

Auch hier empfielt es sich den Vertrag genau zu durchforsten.
Aber wenn es ein normaler Verbraucherkredit ist, ist dieser 6 Monate  nach Auszahlung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündbar. Also könnte nach 9 Monaten abgelöst werden.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
polo1982
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« Antworten #2 am: 20. März 2008, 03:56:47 »

Erst mal vielen dank für deine Antwort!

Es ist tatsächlich ein Verbraucherdarlehen.
Will den jetzt gerne Kündigen.
Welche Datum zur Kündigung muss ich eigentlich einhalten?
Der Tag der Auszahlung , das Datum als ich den Vertrag Unterschreibe habe
oder als die erste Ratte fällig war.
Gibt es vielleicht sogar ein Musterschreiben?
Habe noch nie eine Kündigung geschrieben.

MFG Polo1982
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ThoFa
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Danke
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WWW
« Antworten #3 am: 20. März 2008, 10:36:45 »

Hallo,

Paps schrieb es doch schon:  "...6 Monate nach Auszahlung...". Vergleich dazu auch § 489 BGB.

MfG

ThoFa
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