Hy@all,
ich habe gehört, das man im letzten Jahr der Insolvenz eine Bonuszahlung o. ä. bekommt, bzw. nicht überweisen muss.
Stimmt das - kann mir da jemand was zu sagen?
Regelt 292 InsO
"§ 292
Rechtsstellung des Treuhänders
(1) Der Treuhänder hat ......Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner
nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.
Mich würde auch interessieren, wie das mit der Pfändbarkeit von Krankenhaustagegeld ist.
Im Verfahren gilt folgendes:
Ich denke der Th hat insoweit recht, dass es als
Neuvermögen komplett pfändbar ist.
Krankenhaustagegeld ist ja nicht irgend ein Ersatz für eine Leistung, sondern allein an den med.notw. Krankenhausaufenthalt gebunden.
Insofern ist es zwar keine "Ersatz für Gehalt oder Lohn", aber mit einer Anrechnung auf den pfändbaren Betrag sind sie alle mal besser gestellt, als bei einer Komplettpfändung.
In der Wohlverhaltensphase ist es nicht pfändbar und verbleibt bei ihnen.