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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:32:12 *
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Autor Thema: Bonuszahlung  (Gelesen 4181 mal)
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casper
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« am: 22. September 2007, 18:53:37 »

Hy@all,

ich habe gehört, das man im letzten Jahr der Insolvenz eine Bonuszahlung o. ä.  bekommt, bzw.  nicht überweisen muss.
Stimmt das - kann mir da jemand was zu sagen?

Mich würde auch interessieren, wie das mit der pfändbarkeit von Krankenhaustageld ist.  Ich habe vor Jahren eine abgeschlossen und 2005 war ich ein paar Wochen im Krankenhaus.  Mein Treuhänder meint, das das eine Lohnersatzleistung ist, die anstelle eines Lohn gezahlt wird.

Ich habe versucht denen kjlar zu machen, das es sich nicht um Krankengeld von der Krankenkasse handelt sondern um eine Versicherung die.  Da würde mir auch eine Rückmldung sehr helfen.

Casper
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Gismo
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« Antworten #1 am: 22. September 2007, 19:56:03 »

Hey,

Bonus Auszahlung wer erzählt denn son Blödsinn. Das ist doch hier kein Quiz oder Spiel sondern bitterer ernst.  mad2
Bin ja gespannt ob sich dazu noch jemand äußert.  whistle

Mfg
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paps
Moderator
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Beiträge: 6193

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« Antworten #2 am: 22. September 2007, 20:36:54 »

Hy@all,

ich habe gehört, das man im letzten Jahr der Insolvenz eine Bonuszahlung o. ä.  bekommt, bzw.  nicht überweisen muss.
Stimmt das - kann mir da jemand was zu sagen?
Regelt 292 InsO

"§ 292
Rechtsstellung des Treuhänders

(1) Der Treuhänder hat ......Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.
Mich würde auch interessieren, wie das mit der Pfändbarkeit von Krankenhaustagegeld ist. 
Im Verfahren gilt folgendes:
Ich denke der Th hat insoweit recht, dass es als Neuvermögen komplett pfändbar ist.
Krankenhaustagegeld ist ja nicht irgend ein Ersatz für eine Leistung, sondern allein an den med.notw. Krankenhausaufenthalt gebunden.
Insofern ist es zwar keine "Ersatz für Gehalt oder Lohn", aber mit einer Anrechnung auf den pfändbaren Betrag sind sie alle mal besser gestellt, als bei einer Komplettpfändung.

In der Wohlverhaltensphase ist es nicht pfändbar und verbleibt bei ihnen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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