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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:32:54 *
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Autor Thema: Brauch dringend Rat!  (Gelesen 558 mal)
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Noemi
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« am: 23. Dezember 2008, 13:11:04 »

Hallo,

ich bin gerade ziemlich panisch und weiß nicht was ich tun soll, bzw. in welcher Reihenfolge.

Mein Problem:

Ich bekomme Hartz 4, bin diesen Sommer umgezogen und hab jetzt die Nebenkosten-/Heizkostenabrechnung bekommen. Es gab im Vorwege schon Ärger weil bei Abgabe der Wohnung, weil die Zählerstände an den Heizungen extrem hoch waren. Ich habe da schon Widerspruch eingelegt und angezweifelt dass die angegebenen Werte den tatsächlichen Verbrauch zeigen.

Es gab einen Briefwechsel der damit endete dass ich die Abrechnung entsprechend der abgelesenen Zählerstände zahlen müsste, da dies andernfalls gerichtlich eingeklagt würde.

Gestern kam die Rechnung. Ich soll knapp 5000 Euro nachzahlen! Für eine 2-Zimmer-Wohnung die ich allein bewohnt habe!

Ich war gerade bei der Arge. Dort wurde mir gesagt ich könnte Antrag auf Übernahme stellen, aber so eine hohe Rechnung hätten die noch nicht zu sehen bekommen und da würde ich wohl vor Gericht gehen müssen.

Damit habe ich jedoch große Probleme. Ich bin krank, hab sowohl eine körperliche als auch (als Folge davon) psychische Erkrankung und bin nervlich sehr angeschlagen. Ich habe Angst das ganze Drumherum über Antrag auf Prozesskostenhilfe, hin zu richtigen Anwalt finden und dann den Prozess nicht durch zu stehen.

Offen gestanden habe ich nicht die geringste Ahnung was ich machen soll, was zuerst. Z.B. hat der ehemalige Vermieter eine Frist von 14 Tagen gesetzt, die aber schnell abläuft. Was kann dann schlimmstenfalls kommen? Ich hab nicht wirklich was das sich zu pfänden lohnt.

Ich wäre für jeden Rat dankbar!
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 23. Dezember 2008, 13:41:42 »

"Was kann dann schlimmstenfalls kommen?"

- versuchen Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu bekommen. Nehmen Sie die absurde Nebenkostenabrechnung und Ihren ALG II Bescheid mit. Damit kann ein Anwalt Sie außergerichtlich hinsichtlich der Forderung beraten. Eigenanteil 10 Euro + MWST. Vielleicht kann der Anwalt auch einen Vergleich aushandeln.

- sollte es zwischenzeitlich zu einem Mahnbescheid kommen (gelber Brief ), beachten Sie die Widerspruchsfrist von 14 Tagen nach Zustellung.  Wird fristgerecht Widerspruch eingelegt, droht zunächst nichts. Es wird dann vermutlich an das zuständige Gericht abgegeben. Das ganze wird sich also noch eine Weile hinziehen und Sie haben Zeit sich vorzubereiten.


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Noemi
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« Antworten #2 am: 23. Dezember 2008, 14:31:48 »

Vielen Dank, dann werde ich mich bemühen einen Beratungsschein zu bekommen. Gibt es eine Möglichkeit einen passenden Anwalt zu finden ohne mich quer durch das Telefonbuch zu arbeiten? Ich kenne hier niemanden den ich fragen könnte. Wahrscheinlich reißen sich Anwälte nicht gerade um Klienten mit Beratungsschein?

Was tue ich bis ich beim Anwalt einen Termin hab? Die 14 Tage werden vorher abgelaufen sein, muss ich also selbst den Widerspruch formulieren? Gibt es Sätze die da unbedingt drin sein müssen oder die auf keinen Fall rein sollten?
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paps
Moderator
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« Antworten #3 am: 23. Dezember 2008, 18:06:24 »

Wie im anderen Forum bereits geschrieben, könten Sie auch die Verbraucherzentrale  um Hilfe bitten, sofern es eine in ihrer Nähe gibt.

Manchmal hilft auch der Mieterbund, wenn sie in einem persönlichen Gespräch die "Aufnahmeformalitäten" klären.

Suchen Sie ansonsten einen Anwalt für Miet- oder Verbraucherrecht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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