Danke erstmal für die Antworten.
Ich weiß nicht ob das Verfahren nun offiziell beendet ist, auf jeden Fall habe ich ein Schreiben bekommen in dem steht:
...wurde mit Beschluss vom 21.10.2009
gemäß § 200 InsO nach Verteilung aufgehoben.
Das Gericht weist auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom
heutigen Tag hin."
Und das Gericht prüft erneut die Stundung der Prozesskosten.
Die Kaution für die neue Wohnung hat freundlicherweise ein freund bezahlt, ich habe ja offiziell nichts. Es wurde so vereinbart, der Freund schießt die Kaution vor
und ich zahle sie nach Rückgabe der Kaution der alten Wohnung.
Ich habe vor mehreren Monaten mal mit meinem TH gesprochen, er meinte auch wenn das Verfahren beendet sei, dürfe ich die Kaution behalten, da hat der TH bereits seine Schlußrechnung beim AG eingefordert.
Mich wundert nun aber wieso er wissen will ob Kaution gezahlt wurde für die neue Wohnung, muss ich ihm sagen dass die von einem freund beglichen wurde???
Und schriftlich hab ich natürlich nicht dass mir der TH gesagt hat ich könne die Kaution nach Beendigung behalten. Offiziell ist ja davon auch noch kein Wort - konnte noch nicht mit ihm sprechen, da die sehr arbeitnehmerunfreundliche Öffnungszeiten haben, mich hat nur das mit dem Anwalt kirre gemacht, der meinte ich hätte zu früh gekündigt. Was ist denn nun richtig???
Danke und schönes WE!!!
