Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:38:19 *
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Autor Thema: Brauche Eure Hilfe!!!  (Gelesen 488 mal)
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gentleboy
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« am: 29. Oktober 2009, 12:53:48 »

Hallo, brauch mal einen Rat der Profis,

befinde mich seit Juli 08 im Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Verfahren wurde am 22.10.09 beendet. Im noch laufenden Verfahren habe ich meine Wohnung gekündigt (30.11.09) und mir eine neue gesucht. Mietvertrag dazu am 16.09.09 unterschrieben. Habe dem Teuhänder und Gericht die neue Anschrift mitgeteilt. Treuhänder meldete sich per Post und will den neuen Mietvertrag sehen und fragt ob ich Kaution für die Wohnung zahlen werde oder gezahlt habe???

Nun meine Frage, fließt die Kaution der alten Wohnung nun in die Insolvenzmasse, weil ich die Wohnung gekündigt habe obwohl das Verfahren offiziell noch nicht beendet war??? Der Umzug aber in der WVP stattfindet? Und wieso will der Treuhänder wissen ob ich Kaution zahlen werde?

Ein Anwalt sagte mir, er wird die Kaution einziehen, da ich die Wohnung zu früh gekündigt habe. Stimmt das???

Vielen Dank
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paps
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« Antworten #1 am: 29. Oktober 2009, 19:36:44 »

Wenn`s der Anwalt doch sagt.


Die Wohnung wurde also zum 30.11. gekündigt.
Die Kaution wird also frühestens am 01.12. fällig.

Der IV/TH könnte nun noch eine Nachtragsverteilung anordnen lassen und die alte Kaution zur Masse ziehen.
Den Mietvertrag will er deshalb, weil da die Kautionsvereinbarung drinstehen dürfte.

Wurden dem TH Überwachungsrechte mit der Aufhebung zugesprochen?
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ThoFa
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« Antworten #2 am: 29. Oktober 2009, 22:06:37 »

Hallo,

schöne Grüße an den TH, er  soll sich um seinen Mist kümmern. Der neue Mietvertrag geht ihn nichts an. Und die Kaution genauso wenig.
Warum Sie aber den TH und das Gericht vor Ihren Umzug, der ja offensichtlich erst zum 01.12.2009 stattfindet, informieren, ist mir schleierhaft.

Alles gilt natürlich nur, wenn das Verfahren auch tatsächlich zum 22.10.2009 beendet wurde.

MfG

ThoFa

P.S.: @ Paps Ein Th kann keine Nachtragsverteilung anordnen, er kann sie höchstens beantragen. Und wenn die KAution bis dahin weg ist, ist sie weg.
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dobberstein
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« Antworten #3 am: 30. Oktober 2009, 10:37:13 »

ToFa - nur zur Weiterbildung: Was macht der TH, wenn die Nachtragsverteilung vom Gericht angeordnet, die Kaution aber fort ist ???
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pd
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« Antworten #4 am: 30. Oktober 2009, 12:03:53 »

Er informiert seine Haftpflichtversicherung.
Gegenstände/Forderungen, die erst nach Verfahrensaufhebung ermittelt und über die der Schuldner bereits verfügt hat, unterliegen nicht der Nachtragsverteilung. Anders hingegen, wenn der Gegenstand im Schlusstermin bekannt und die Verwertung der Nachtragsverteilung vorbehalten war. Bei einer beispielsweise vor Verfahrenseröffnung gezahlten Mietkaution muss der Verwalter dies normalerweise wissen, es sei denn, der Schuldner schwindelt. Also muss der IV sich die Nachtragsverteilung im Schlusstermin vorbehalten lassen. Versäumt er dies, hat er m.E. ein Problem.

Ergänzung: Für den Schuldner wäre zu überlegen, ob er einen Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO stellen kann, wenn er für die Anmietung einer neuen Wohnung wieder eine Kaution stellen muss. Vielleicht interessiert sich der TH deshalb für den neuen Mietvertrag.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. Oktober 2009, 12:03:53 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 30. Oktober 2009, 17:07:13 »

ToFa - nur zur Weiterbildung: Was macht der TH, wenn die Nachtragsverteilung vom Gericht angeordnet, die Kaution aber fort ist ???

Wahrscheinlich dumm aus der Wäsche schauen, wie gesagt weg ist weg und kommt auch nicht wieder.

MfG

ThoFa
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ThoFa
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« Antworten #6 am: 30. Oktober 2009, 17:07:44 »

Er informiert seine Haftpflichtversicherung.

You made my day.   lollol lollol
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gentleboy
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« Antworten #7 am: 30. Oktober 2009, 17:22:37 »

Danke erstmal für die Antworten.

Ich weiß nicht ob das Verfahren nun offiziell beendet ist, auf jeden Fall habe ich ein Schreiben bekommen in dem steht:

...wurde mit Beschluss vom 21.10.2009

gemäß § 200 InsO nach Verteilung aufgehoben.

Das Gericht weist auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom
heutigen Tag hin."

Und das Gericht prüft erneut die Stundung der Prozesskosten.

Die Kaution für die neue Wohnung hat freundlicherweise ein freund bezahlt, ich habe ja offiziell nichts. Es wurde so vereinbart, der Freund schießt die Kaution vor
und ich zahle sie nach Rückgabe der Kaution der alten Wohnung.

Ich habe vor mehreren Monaten mal mit meinem TH gesprochen, er meinte auch wenn das Verfahren beendet sei, dürfe ich die Kaution behalten, da hat der TH bereits seine Schlußrechnung beim AG eingefordert.

Mich wundert nun aber wieso er wissen will ob Kaution gezahlt wurde für die neue Wohnung, muss ich ihm sagen dass die von einem freund beglichen wurde???

Und schriftlich hab ich natürlich nicht dass mir der TH gesagt hat ich könne die Kaution nach Beendigung behalten. Offiziell ist ja davon auch noch kein Wort - konnte noch nicht mit ihm sprechen, da die sehr arbeitnehmerunfreundliche Öffnungszeiten haben, mich hat nur das mit dem  Anwalt kirre gemacht, der meinte ich hätte zu früh gekündigt. Was ist denn nun richtig???

Danke und schönes WE!!!

 wink
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« Antworten #8 am: 30. Oktober 2009, 21:16:52 »

Mich wundert nun aber wieso er wissen will ob Kaution gezahlt wurde für die neue Wohnung, muss ich ihm sagen dass die von einem freund beglichen wurde???

Ist das so schwer? Gar nichts müssen Sie ihn sagen, ignorieren Sie ihn einfach.

MfG

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paps
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« Antworten #9 am: 30. Oktober 2009, 21:17:57 »

@ ThoFa:

Der IV/TH könnte nun noch eine Nachtragsverteilung anordnen lassen und die alte Kaution zur Masse ziehen.
Hier in Thüringen ist der Satz eindeutig:
Für alle Ausländer; er stellt einen Antrag.

-dug und wäg -
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 21:19:55 von paps » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 31. Oktober 2009, 10:41:57 »

Nun ja, Thürigen, da muss man ja auch nicht weiter ausholen.... whistle wink
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gentleboy
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« Antworten #11 am: 05. November 2009, 14:47:27 »

Hallo,

habe gerade mit dem Treuhänder gesprochen. Dieser wird die Kaution für die alte Wohnung einziehen, da der neue Mietvertrag noch im laufendem Verfahren begründet worden ist, es sei denn der alte Vermieter hat noch Ansprüche aus der Kaution.

toll, hätte ich lieber mal gewartet. Oder kann ich mit dem (neuen) Vermieter reden, dass wir das Datum für die Unterschrift des Mietvertrages auf das Ende des Verfahrens (WVP) datieren können?

Gruß
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« Antworten #12 am: 06. November 2009, 11:17:40 »

Diese Begründung überzeugt mich aber nicht. Ich sehe das so wie paps, der Rückzahlungsanspruch entsteht erst nach Verfahrensaufhebung. Ohne Anordnung der Nachtragsverteilung kommt der TH da nicht ran. Gleichwohl kann er die immer noch beantragen.
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